also...
Am besten Sie gehen noch einmal zu einem anderen Berater um die Angelegenheit zu klären.
Der Tilgungsbeitrag muss vor dem 31.12.2009 so weit erhöht werden, dass die Zuteilung im 4. Quartal 2010 (also ab 01.10.10) erfolgen kann. Das sollte der Berater vor Ort ausrechnen, wie hoch der Tilgungsbeitrag dafür sein muß.
Dann ist nur eine Vertragsänderung (nämlich die Erhöhung des Tilgungsbeitrages) erforderlich!
Sie werden acht Wochen vor dem Zuteilungstermin vom BHW angeschrieben und da ist dann die "Zuteilungsannahmeerklärung" dabei, auf der Sie angeben, wann und wohin Ihr Guthaben überwiesen werden soll. Dort können Sie auch angeben, dass Sie auf das Bauspardarlehen verzichten werden.
Ein neuer Bausparvertrag ist für diese Aktion nicht erforderlich und nur dann ggf. sinnvoll, wenn Sie Ihre bisherigen Sparraten weiterhin ansparen möchten, Ihre Vermögenswirksamen Leistungen weitersparen oder die Wohnungsbauprämie künftig weiter erhalten möchten.
Ein Widerruf des neuen Bausparvertrages ist also nur dann erforderlich, wenn Sie diesen wirklich nicht haben möchten und nicht weiter sparen wollen. Für den bestehenden Bausparvertrag spielt das keine Rolle.
Die Widerrufserklärung sollten Sie dann an die Hauptverwalttung in Hameln senden.
Viele Grüße
M. Thiemann