Sparkasse will rechtswidrig kassierte Gebühren nicht zurückzahlen -> Anwalt?

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  1. Avatar von lb9696
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    Standard Sparkasse will rechtswidrig kassierte Gebühren nicht zurückzahlen -> Anwalt?

    Hallo zusammen,

    vor ein paar Tagen forderte ich die Sparkasse per Brief dazu auf mir meine rechtswidrig kassierten Kontoführungsgebühren zu erstatten.
    Kurz zur Erinnerung: Der BGH urteilte darüber, dass Gebührenerhöhungen ohne aktive Zustimmung des Kunden rechtswidrig sind.
    -> https://www.br.de/nachrichten/wirtsc...ordern,SZ57fZH

    Insgesamt geht es bei mir um einen Betrag von knapp 700€. Die Sparkasse antwortete mir nun folgendes:

    Sehr geehrter Herr,

    Sie haben unter Berufung auf das BGH-Urteil vom 27.04.2021 Ansprüche gegen uns geltend gemacht.

    Ob und inwieweit sich Ansprüche aus diesem Urteil herleiten lassen, kann erst nach Auswertung der Urteilsgründe verbindlich entschieden werden. Der BGH hat die Urteilsgründe noch nicht veröffentlicht, so dass diese Bewertung noch nicht vorgenommen werden konnte. Die Urteilsgründe werden nach der beim BGH geübten Praxis voraussichtlich erst einige Wochen nach der Verkündung des Urteils veröffentlicht. Selbstverständlich werden wir das BGH-Urteil, soweit es einschlägig ist, berücksichtigen und auf Ihr Anliegen zurückkommen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Ich bin über die Antwort wirklich erstaunt, da die Urteilsgründe bereits veröffentlicht wurden. Für mich liest sich das so als wenn sie sich irgendwie rauswinden wollten.
    Meine Frage ist nun ob ich direkt zu einem Anwalt gehen sollte bzw. wie groß meine Chancen da sind. Ich könnte es auch erst nochmal telefonisch bei der Bank versuchen oder Beschwerde bei einem Ombudsmann einreichen aber das dauert mir zu lange. Der Laden hat es echt verbockt und mir würde es eine Freude machen den Verein zu verklagen. Nur habe ich keine Lust auf irgendwelchen Kosten sitzen zu bleiben. Wenn ich im Recht bin werden sämtliche Gebühren von der Sparkasse übernommen also auch z.B die Selbstbeteiligung meiner Rechtschutzversicherung, oder sehe ich das falsch?

    Hoffe mir kann da jemand Auskunft geben. Danke für alle Antworten!

    Mfg

  2. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Sparkasse will rechtswidrig kassierte Gebühren nicht zurückzahlen -> Anwalt?

    Das liest sich mal wie ein ein allgemeines Standard-Antwortschreiben... entweder du wartest ab, ob die Sparkasse sich meldet oder du setzt eine Frist und gehst nach Ablauf der Frist zum Anwalt...

    Gundsätzlich (das sage ich als Nicht-Jurist) ist bei BGH Urteilen immer etwas Vorsicht geboten, da der BGH immer Einzelfallentscheidungen trifft (in diesem Fall war es mW die Postbank). Aber ja, untere Instanzen richten sich nach der Rechtsprechung des BGH, da sonst natürlich jedes Urteil vom BGH entsprechend geändert würde.

    Ob nun alle Gebühren oder die Sebstbeteiligung übernommen werden richtet sich nach dem Einzellfall. Wie gesaht ich bin kein Jurist, aber grundsätzlich geht es um die Widersprcuhslösung der Banken.

    Also die Banken haben in etwa so agiert:
    Kontoführung wird erhöht und der Kunde hat 2 Monate Zeit dem zu widersprechen (was dann wahrscheinlich zur einer Kündigung des Kontos grführt hätte). Wenn der Kunde das nicht tut, dann gilt Erhöhung als vom Kunden akzeptiert.

    Also es geht darum: Wenn du zu Beginn ein "kostenloses" Konto hattest und die Bank im Laufe der Zeit auf oben geschriebene Art erst Gebühren eingeführt und irgendwann erhöht hat, dann sind alle diese Gebühren rechtswidrig und können von die zurück gefordert werden.

    Zumindest in meinem Verständnis nicht zurück gefordert werden können alle Dinge (Kontowechsel, Kontenumstellungen usw.) bei denen der Kunde aktiv unterschrieben hat, zumindest wenn in diesen Verträgen die Kontoführungsgebühren enthalten waren. Identisch deine Rechtschutzversicherung. Auch dabei geht es um den "Ursprungsvertrag", den du unterschrieben hast und ob im Laufe der Zeit Änderungen vorgenommen wurden, nach der Methode wie oben dargestellt.

    Für die Verjährung müsstest du wirklich einen Anwalt fragen, ob da ein speziller Fall vorliegt. Wenn nicht, dann sind es 3 Jahre, sprich ab 2018 könntest du alles zurück fordern (Forderungen aus 2017 sind Ende 2020 bzw. am 01.01.2021 verjährt).

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