Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung inklusive Unfallrente

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  1. Avatar von Manuel96
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    Standard Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung inklusive Unfallrente

    Hallo Zusammen,

    ich bin derzeit Student und steige ab Mitte Juni in das Berufsleben ein. Ich beschäftige mich deshalb zurzeit mit Themen rund um Versicherungen und privater Altersvorsorge.

    Der Versicherungsberater meiner Familie hat mir empfohlen eine BU abzuschließen und zusätzlich dazu eine Unfallversicherung mit monatlicher Unfallrente.
    Ist es sinnvoll eine UV mit Unfallrente abzuschließen, wenn man auch eine BU besitzt? Im Falle eines Unfalls, durch welchen ich nur noch beschränkt berufsfähig bin, sollte doch im Normalfall die BU greifen.

    Vielen Dank schon einmal im voraus.

  2. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung inklusive Unfallrente

    Naja, es ist theoretisch möglich auch nach einem schweren Unfall ( Rollstuhl ) seinen jetztigen Job noch auszuüben, dann ich man nicht berufsunfähig. Allerings hat man trotzdem Kosten wg. dem Unfall ( Umbauten etc. ). Das Eine schließt das Andere also nicht aus. Es sollte halt alles im Rahmen bleiben bei Risikoversicherungen. Ein gewisses Restrisiko bringt das Leben mit sich. Also nicht überversichern...

  3. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung inklusive Unfallrente

    ist auch eine Frage des Konzeptes und der persönlichen Rahmenbedingungen.

    Eine BU zahlt in der Regel bis zum vereinbarten Berufsalter im Moment 67.
    durch einen Unfall verursachte Rente würde ein Leben lang gezahlt werden.

    Ich würde als Student erst einmal dein Gesundheitszustand prüfen lassen das bekommt man durch die behandelnden Ärzte über eine Anfrage. Da steht dann drin was man alles als unbekannte Diagnosen so hat.
    Dann musst du als Student wissen was du später mal verdienen wirst und zusätzlich mit einem gewissen Anspruch an dich selber verdienen könntest. Dann weiß der entsprechende Spezialist schon einmal wie er eine BU in Abhängigkeit deines wahren Gesundheitszustandes möglich ist.
    Denn über die BU musst du im Berufsleben zum einen dein weiteres Leben finanzieren bis zur Rente aktuell 67 und zusätzlich noch deine Altersvorsorge in die Hand nehmen können mit der BU Rente.... die mit 67 dann eingestellt wird.
    MAn kann zur BU zusätzlich eine Unfallversicherung abschließen, damit man bei einem Unfall, der in der Regel mit dem steigenden Bildungsgrad an Wahrscheinlichkeit abnimmt aber nie auszuschließen ist.... Diese Unfallversicherung in einer ausreichenden Grundsumme und Progression und entsprechender Gliederachse würde dir bei einem Unfall mit bleibenden Schaden je nach Gliederachse eine Einmalsumme gewähren welche dir ein Umbau der eigenen Wohnung auf die neuen Ansprüche oder eine Rentenaufzahlung gewährleistet dass du in dem Fall mit dem dann gewünschten Lebensstandard weiter leben kann. Bei einer bestätigten BU-Grad von über 50% würde man die volle BU Zahlung bis zur Rente zusätzlich bekommen.
    Die Unfall Rente würde ein Leben lang zahlen. Der Preis dieser Erweiterung und die Leistung hieraus, welche nur bei einem Unfall zahlt ist hierbei entscheidend. Die BU zahlt aber immer wenn man zu 50% BU wird. egal ob Unfall oder aus einem anderen Grund.

    Ich habe mir durch gerechnet, dass ich mit einer Unfallversicherung mit dem 4 fachen Jahesbrutto, 350 Progression und einer guten Gliederachse in Kombination mit mehr als einer BU welche auch in Zukunft durch möglichen Dynamiken 70% meines Nettos auszahlen würde gut über die Runden kommen werde und zusätzlich noch meinen dann aber auch abgespeckten Lebensstandard meine AV weiter betreiben kann. Die Rente bei der Unfall habe ich somit weg gelassen, da ich der Ansicht bin dass es deutlich wahrscheinlicher ist BU zu werden als dass ich einen Unfall überlebe welche die Rentenleistung auslöst und über die zusätzlichen Kosten des zusätzlichen Baussteins nicht mehr abgewinnen konnte.

    Aber das ist eine Frage des Konzeptes und des Bauchgefühls.

  4. Avatar von Manuel96
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    Standard AW: Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung inklusive Unfallrente

    Super danke dir für die ausführliche Antwort.
    So ist momentan auch meine Tendenz. Ich denke, dass ich eine ausreichende BU abschließen werde und zusätzlich dazu eine Unfallversicherung, die mir im Falle eines Unfalls eine einmalige Zahlung auszahlt. Eine zusätzliche Unfallrente werde ich vermutlich nicht abschließen, da im Fall der Fälle die BU ausreichen sollte. Welchen Vorteil habe ich, wenn ich zuvor einen Gesundheitscheck bei einem Arzt mache? Im meinem Fall wollte die Bayrische Versicherung lediglich mein Alter, Gewicht und Größe wissen.

  5. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung inklusive Unfallrente

    Zitat Zitat von Manuel96
    Super danke dir für die ausführliche Antwort.
    So ist momentan auch meine Tendenz. Ich denke, dass ich eine ausreichende BU abschließen werde und zusätzlich dazu eine Unfallversicherung, die mir im Falle eines Unfalls eine einmalige Zahlung auszahlt. Eine zusätzliche Unfallrente werde ich vermutlich nicht abschließen, da im Fall der Fälle die BU ausreichen sollte. Welchen Vorteil habe ich, wenn ich zuvor einen Gesundheitscheck bei einem Arzt mache? Im meinem Fall wollte die Bayrische Versicherung lediglich mein Alter, Gewicht und Größe wissen.
    Tendenziell die richtige Entscheidung.
    BU sichert eine mtl. Rentenzahlung, wenn Einkommen wegfällt - egal ob Krankeit, Kräftverfall oder Unfall die Ursache ist.
    Unfall darüber hinaus sollte eine Einmalzahlung erbringen, "um den ersten finanziellen Schock" zu verdauen und ggfl. ein paar Anschaffungen zu tätigen.
    Eine Unfallrente, die ab 50% Invaliditätsgrad (hat nichts zu tun mit 50% BU!!) leistet, erfüllt diesen Zweck nur sehr eingeschränkt, ist zudem "sau"teuer und statistisch gesehen, spielen sich weit über 90% aller Invaliditätsfälle unterhab von 50% ab ... daher sollte die Unfallversicherung nur eine möglichst hohe Invaliditätssumme (evtl. mit Progression, damit bei höheren Inv. Graden deutlich höher entschädigt wird) und ca. 20-30.000.- € für den Fall des Unfalltodes enthalten. Alles andere ist i.d.R. bei der Unfallversicherung Beutelschneiderei, treibt nur die die Prämie hoch.

    Zur BU: Bayerische ist jetzt erstmal tendenziell ein brauchbarer Anbieter, allerdings nicht unbedingt die aller erste Wahl. Wie kam die Auswahl zustande..? Welche Kriterien gaben den Ausschlag?
    Zusätzlich sollte man vorher auf alle Fälle die Gesundheitsdaten sauber checken und aufbereiten. (Arztbesuch erstmal nicht erforderlich, eher kontraindiziert).
    Niemals einfach bei einer Gesellschaft mal einen Antrag raus hauen, sondern immer vorher über Risikovoranfragen sauber abklären, wie der jeweilige Versicherer auf die Gesundheitshistorie reagiert - dann kann man entscheiden, wenn man die unterschiedlichen Vertragsbedingungen daneben legt.

    Es lohnt sich, in das Thema BU Absicherung ein paar Stunden Zeit zu investieren: Das Ding soll ein ganzes Arbeitsleben halten (Ausbaugarantie? Nachversicherungsgarantie? etc..etc..) ein Fehlschuss ist nur sehr schwer korrigierbar.

  6. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung inklusive Unfallrente

    Oh Peter ist da, dann brauche ich eigentlich nichts mehr als Leihe zu sagen.

  7. Avatar von Manuel96
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    Standard AW: Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung inklusive Unfallrente

    Ehrlich gesagt ist die Bayrische die erste Anlaufstelle für mich gewesen, da meine komplette Familie seit Jahren dort versichert ist und der Versicherungsberater uns ca. einmal jährlich berät. Ich weiß, dass ist ein sehr schwaches Argument - aus diesem Grund möchte mich eben noch zusätzlich informieren und mich nicht nur auf eine Meinung verlassen. Wobei man meiner Meinung nach einen persönlichen Ansprechpartner nicht unterschätzen darf. Grundsätzlich bietet mir die Bayrische eine monatliche Absicherung von 1800€ bis zum Renteneintrittsalter 67 für 77,73 € monatlich an. Ich habe die Möglichkeit bei Heirat, Geburt, Immobilienfinanzierung und Gehaltssprung meine Absicherung ohne Gesundheitscheck zu erhöhen.

    Aber ich sehe schon, ich muss hier noch etwas Zeit investieren, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
    Haben Sie ein Empfehlung, bei welchem Versicherungsunternehmen ich mich noch einmal genauer umsehen sollte?

  8. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung inklusive Unfallrente

    mache das über einen darauf spezialisierten Berater, BU ist etwas was man nur schwer im weiteren Verlauf des Lebens anpassen kann. Sind den 1.800€ mit bis 67 bei einer Infaltion von 2% im Jahr denn überhaupt ausreichend? Als Student wirst du später deutlich mehr als 1.800€ im Monat verdienen... Sollte es nicht eine brotlose Kunst sein....

  9. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung inklusive Unfallrente

    @Manuel96,

    Sie reden viel, zu viel! Aber über das Kernproblem eben nicht! Welchen Beruf wird angestrebt? Und zweitens: "Steht zukünftig ein Umzug im Haus, zur Arbeitsaufnahme?
    Der Beruf entscheidet hauptsächlich über den Beitrag! Wenn jetzt ein Angebot als Student erhalten, ist dies wertlos, wenn Sie in die Gefahrengruppe B wechseln! Dann heißt das: „Entweder den Beitrag verdoppeln oder Leistung halbieren!“

    Eine andere Frage bezieht sich auf den zukünftigen Beruf selbst! Ist es in dieser Branche, üblich bis 67 zu arbeiten? Wie viele "Kollegen" arbeiten, mit 63, 65 oder 67 Jahren, noch?
    Als Anhaltspunkt wäre das Durchschnittsalter der Kollegen in der Branche, inwieweit dieser vom Bundesdurchschnittsalter ab? Jünger, pari oder älter?

    Wenn hier von den Einkommen reden, wie hoch ist oder wird es sein? Wie viel wollen Sie absichern? 70 %, 80 % oder 100 %?

    Wie sieht Besteuerung aus? Volle Besteuerung oder eine ertragsanteilbesteuerte SBU Rente? Wie wird diese SBU-Rente, dann als versozialversicherungspflichtig angesehen? Wenn in den ersten 5 Jahren was passiert?

    Wird von der SBU-Rente auch noch die GKV-Beiträge abgezogen? Oder kann ich eine PKV abschließen?

    Zum anderen: Bietet die Versicherung überhaupt eine SBU mit 3-4.000 € Rente an? Wie ist die Ausstaffierung, der ersten 6 Monate?
    Bedenken Sie, Hartz IV ist eine Nachrangleistung und selbst wenn die Leistung erbracht wird! Kostend deckend ist diese nicht!

    Auch die Leistung der GKV als KG und GG ist durch BBG, zeitlich und finanziell gedeckelt!
    Die Entgeltfortzahlung durch den AG endet mit dem 42 Tag.
    Ab dem 43.Tag zahlt die GKV nur 63 % vom Netto und das endet nach der 78. Wochen!
    Danach kommt die Rente an die Reihe, sofern die Mindestwartezeit 60 Monate erfüllt worden ist!
    Was meinen Sie, wie hoch ist die Rente? Für viele Jahre bleibt nur in Art und Umfang Hartz IV als Mindestrente!

    Also Hungertuch, statt Wohlstand!

    Folgerichtig, ist die Frage nach PKV oder GKV eher zu klären! Bekommen Sie keine PKV, wegen den G-Fragen!
    So werden Sie auch keine SBU Leistung im Schadenseintrittsfall bekommen, wegen Anfechtung.

    Bedenken Sie auch wer jahrelang 4.000 € monatlich netto verdienen und von auf morgen nur noch 2.200 € brutto bekommt. Das wird finanziell schwer! Insbesondere bei zeitlichen Verträgen!

    Ohne machen Sie überhaupt keine Karriere?

    Zum anderen eine Unfallversicherung mit Unfallrente in welchen Zusammenhang und warum?

    Zu einem Sie zahlt nur bei Unfall, aber wann? Evtl. erst 1 Jahr nach dem Unfall? Lesen sie mal durch
    Private Unfallrente darf nicht auf Berufsschadensausgleich angerechnet werden
    Martin Thaler
    Besitzer einer privaten Unfallversicherung müssen nicht befürchten, dass diese im Fall, dass sie Opfer einer Gewalttat werden, auf den möglichen Berufsschadensausgleich angerechnet wird. Dies entschied nun das Kasseler Bundessozialgericht.
    Wer Opfer einer Gewalttat wird, hat unter Umständen einen Anspruch auf einen Berufsschadensausgleich.
    Voraussetzung hierfür ist, dass das Einkommen des Opfers durch die aufgrund der Gewalttat erlittenen gesundheitlichen Schädigungen gemindert wurde, beispielsweise weil das Opfer seinem Beruf nur noch begrenzt oder gar nicht mehr nachgehen kann.
    Vor dem Bundessozialgericht (Az: B 9 V 1/20 R) ging es nun um die Frage, ob sich das Opfer die Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung auf den Berufsschadensausgleich anrechnen lassen muss.
    Was war passiert?
    Eine zum Tatzeitpunkt 60-jährige Frau, die als kaufmännische Sachbearbeiterin tätig war, wurde am Neujahrsmorgen 2010 von einem alkoholisierten Mann angegriffen und dabei schwer verletzt – unter anderem trug sie ein Schädel-Hirn-Trauma davon. Da sie daraufhin ihrem Beruf nicht mehr im vollen Umfang nachgehen konnte, erhielt sie für die entstandenen Einkommensverluste einen Berufsschadensausgleich.

    Allerdings hatte der Ehemann der Frau für diese eine private Unfallversicherung abgeschlossen, aus der sie monatlich eine Unfallrente in Höhe von 990 Euro bezog.
    Diese wollte der Kommunale Sozialverband Sachsen ab 2013 auf den Berufsschadensausgleich anrechnen.
    Hierbei berief er sich auf Paragraph 8 Absatz 2 Nr. 3 der Berufsschadensausgleichverordnung:
    Die private Unfallrente sei eine anrechnungsfähige Einnahme der Klägerin aus Vermögen, das mit Einkünften aus ihrer früheren Erwerbstätigkeit geschaffen wurde, um den Lebensunterhalt für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu sichern.

    Hiergegen legte die Frau Klage ein, die letztlich vor dem Bundessozialgericht landete.

    Die Entscheidung
    Das Bundessozialgericht wies die Sichtweise des Versorgungsträgers zurück.

    Die private Unfallrente kann nicht als anrechenbares Einkommen bei der Feststellung der Höhe des Berufsschadensausgleichs berücksichtigt werden, legten die Kasseler Richter fest.

    Im konkreten Fall spreche allein schon die Tatsache dagegen,

    • dass die Frau die Beiträge für die Unfallversicherung eben nicht aus eigenen Einkünften bezahlt hatte –
    • gezahlt hatte stattdessen ihr Ehemann.
    • Entsprechend muss sich die Frau ihre private Unfallrente nicht auf den Berufsschadensausgleich anrechnen lassen.
    Was sich gut anhörte dauerten nur 11 Jahre, 132 Monate weniger Rente!
    evtl. auch zu spät! Weil verhungert!

    Zum anderen hier eine steuerliche Betrachtung
    Steuerfalle Unfallrente
    23.4.2018 – Von der lebenslangen monatlichen Invaliditätsleistung werden bis zu 28 Prozent Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen. Für die meisten Versicherten tendiert die Belastung niedriger, teilweise gegen Null. Trotz gesunkener Zinsen ist deren fiktive Steuerpflicht gleich geblieben.
    Bei der privaten Unfallversicherung können die Kunden für den Invaliditätsfall wahlweise eine einmalige Kapitalzahlung oder eine lebenslange Rente versichern. Neben etlichen anderen Unterschieden weicht auch die Besteuerung der Versicherungsleistungen der beiden Varianten voneinander ab.
    Die einmalige Kapitalzahlung erhält der private Versicherungsnehmer steuerfrei. Nur wenn dieses Vermögen investiert wird, bittet der Fiskus für die erwirtschafteten Erträge zur Kasse. Dabei wirkt sich noch der Sparerfreibetrag mindernd aus, soweit der nicht durch andere Kapitaleinkünfte bereits verbraucht wird. Bei Kleinverdienern können zudem Grundfreibetrag und Versorgungsfreibetrag den Steuerabzug vermeiden oder zumindest reduzieren.
    Unfallrenten ohne Sparerfreibetrag
    Bei Unfallrenten wird anders gerechnet. Hier wird die Einkommensteuer nicht von den tatsächlich erzielten Kapitalerträgen berechnet, sondern von einem fiktiven Ertragsanteil. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass die Rente aus einem Kapital finanziert wird, mit dem Erträge erwirtschaftet werden, zum Beispiel Zinsen, Dividenden sowie Kurs- und Währungsgewinne.
    Somit setzt sich die Rente einerseits aus dem Verzehr des Vermögens und den aus dem Restkapital erwirtschafteten Erträgen zusammen. Diese Erträge werden nicht individuell berechnet, sondern stattdessen wird ein fiktiver Ertragsanteil angesetzt.
    Weil mit längerer Laufzeit der Rente bei einem positiven Verlauf die Erträge größer werden, ist der steuerliche Ertragsanteil nach Rentenbeginn gestaffelt. Er fällt umso höher aus, je jünger der Versicherte bei Rentenbeginn ist. So beträgt der Ertragsanteil bei 20-Jährigen 50 Prozent, bei 40-Jährigen 38 Prozent und bei 60-Jährigen 22 Prozent.
    Höhe der Steuer ist individuell
    Wie sich diese Sätze auf die Steuerschuld auswirken, ist individuell verschieden.
    Hat zum Beispiel ein 20-Jähriger eine Unfallrente von 1.000 Euro pro Monat beziehungsweise 12.000 Euro pro Jahr zur Verfügung, so sind davon 50 Prozent, also 6.000 Euro, steuerpflichtig.
    Hat dieser Verunfallte keine weiteren Einkünfte, so liegen die Zahlungen der Versicherung unter dem Grundfreibetrag von 9.000 Euro.
    Steuersätze bis 48 Prozent
    Hat der Invalide dagegen weitere der Einkommensteuer unterworfene Einkünfte, so können alle Freibeträge überschritten werden. Zu beachten ist auch, dass auf Unfallrenten der Sparerfreibetrag nicht angewandt wird.
    Das bedeutet zum Beispiel für einen 40-Jährigen, dass von 12.000 Euro Jahresrente der Ertragsanteil von 38 Prozent voll steuerpflichtig sein kann. Dem entsprechend erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um 4.560 Euro.
    Davon werden dann je nach der Höhe des gesamten zu versteuernden Einkommens bis zu 45 Prozent Einkommensteuer und 5,5 Prozent Solidarzuschlag, insgesamt also maximal 47,475 Prozent abgezogen. Das sind bis zu 2.165 Euro oder 18 Prozent der Unfallrente. Gegebenenfalls wird zudem Kirchsteuer fällig.
    Zweifel an der Angemessenheit
    Die Besteuerung des Ertragsanteils galt zu Zeiten, als sich mit sicheren Kapitalanlagen noch wesentlich höhere Erträge erzielen ließen, als vergleichsweise günstig. Doch dieser Vorteil hat sich in den letzten Jahren spürbar verringert.
    Inzwischen werden bei Privat-Rentnern, die die durchschnittliche Lebenserwartung erreichen, nicht nur die Erträge besteuert. Je niedriger die Renten im Verhältnis zum eingesetzten Kapital ausfallen, desto mehr greift der Fiskus auch das Vermögen ab.
    Die Beispiele zeigen jedoch, dass es von den Umständen des Einzelfalles abhängt, inwieweit sich dies tatsächlich in der Praxis auswirkt.
    Rente oder Kapital?
    Ob für den Invaliditätsfall statt mit einer Unfallrente besser mit einer Einmalzahlung vorgesorgt werden sollte, hängt nicht nur von den steuerlichen Gegebenheiten ab.
    So wird eine Kapitalzahlung typischerweise ab einem Prozent Invalidität fein abgestuft erbracht, während die Rente häufig bei 50 Prozent beginnt und sich bei hohen Invaliditätsgraden nicht unbedingt erhöht.
    Ein weiteres Entscheidungskriterium ist, dass die Unfallrente unter Umständen eingestellt werden kann, wenn sich die Unfallfolgen verringert haben, zum Beispiel durch eine erfolgreiche Behandlung.

    Die Zeiten, für die die Renten zu zahlen sind, werden immer länger. Von 1991/1993 bis 2014/2016 ist die Lebenserwartung in Deutschland um zum Teil mehr als fünf Jahre gestiegen. Das zeigen die neuesten Zahlen vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
    Die meisten Unfallversicherer bieten beide Leistungsarten alternativ und auch in Kombination an. Somit lassen sich unterschiedliche Kundenwünsche abdecken.
    Noch Fragen? Es muss alles passen sonst wird es nix!
    bruno68

  10. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung inklusive Unfallrente

    Hallo Bruno,
    ich hab Sie doch schon mehrfach drum gebeten, zum Thema BU Versicherung bitte, bitte, bitte nichts mehr zu schreiben.
    Warum beherzigen Sie den Rat nicht?

    Ihr Geschreibsel da oben ist an Unsinn kaum zu überbieten. Sorry, totaler bullshit.
    Ich erspars mir, die einzelnen Posten aufzulisten, da ist mir meine Zeit echt zu schade für.

    Bin echt immer wider erstaumt, wie Sie es schaffen prinzipiell einfache Vorgänge so durch Geschwurbel und Fantasterei aufzublähen,
    dass man selbst als Fachmann gar nicht mehr weiss, ob man lachen oder weinen soll.

  11. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung inklusive Unfallrente

    Wer maximale versunsicherung stiftet, der generiert generiert nach seinem Modell 3 Kunden und ein Berater dass nur 25% gewinnen können. Bei diesem Modell ist offensichtlich wer dann gewinnt und wer verliert…. Mehr muss man nicht hinzu fügen

  12. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung inklusive Unfallrente

    Ja, ja, das das übliche Gelabere.

    Wer sich mal die Web-Seite aufruft und in den niederen Seiten beschäftigt wird fest das es etwas anders, wie dargestellt sein könnte!

    So ergab eine Berechnung folgendes:
    Gehe ich vom Namen und Ziffern aus, Manuel96, dürfte er jetzt 26 Jahr alt sein. Daher käme der SBU Young infrage.
    Aber was wissen wir noch? Das eine SBU mit 1.800 € mit 77,73 € abschließen! Aber hat er denn auch verstanden, dass dieser Beitrag überhaupt der Endpreis ist?

    Mitnichten, denn laut Webseite der hat der Beitrag nur ein Eingangspreis!

    Es wurde wie folgt darstellt: 1.800 € mit 77,73 € bis zum 67. Lebensjahr
    Demnach wären Kosten von 41 Jahren mal 12 Monate mit 77,73 € fällig 38.243,16 €, was bei einer max. Leistung von 885.600 € recht billig, evtl. zu billig erscheint! Nicht mal 4 % vom Risiko!

    Aber liest man Webseite durch, ergibt es ein ganz anderes Bild!
    So gilt der 1.Beitrag nur für 5 Jahre!

    Also 60 Monate mal 77,73 € = 4.663,80 €, danach steigt der Beitrag von 40 % auf 70 %, was eine Beitragssteigerung von 75 % bedeutet!
    Damit steigt der Beitrag auf 136,03 € monatlich für 60 Monate = 8.161,65 €

    Danach kommt zu Feier eine weitere Erhöhung von 70 % auf 100 %, ab dem 121 Monat bis Ende 67. Was wiederum 42 % bedeutet!
    77,73 € plus 150 % = 194,33 €
    Demnach würde Manuel96 mit 36 Jahren bis Rente 67 also 31 Jahre mal 12 Monate 194,33 €, ergibt 72.290,76 €.
    Zieht man die Summen zusammen 4.663,80 € + 8.161,65 + 72.290,76 €, ergibt einen Zahlbetrag von 85.116,21 €.

    Demnach wären Kosten von 41 Jahren 85.116,.21 € , was bei einer max. Leistung von 885.600 € knapp 10 % vom Risiko bedeutet!
    Demnach wäre der Beruf eine B Gruppe zugeteilt und bei einer Bürotätigkeit mit recht häufig „ Burn out“ bedroht.

    Für den Vermittler ist dies wohl egal, weil dieser wohl in den nächsten 10 Jahren in Rente geht. Und sie als Kunde jedes Mal bei dem Neuabschluss einer SBU, ein Ausstiegsrecht besitzen!

    Tatsache wird sein, dass hier keine Falschberatung vorliegt, weil die gemachten Daten richtig sind, denn der Vertragsabschluss des 1. Vertrages endet ja, mit der Betragssteigerung von schlagartig 75 %.
    Ab dann besteht ja, ein 2. Vertrag auf Basis des eines Neuvertrages im Jahr 2027.
    Das gleich gilt später bei den 3. Vertrag, 2032 bis zur Rente! Die Verträge werden untereinander keinerlei Rechte sichern. Außer der Anfechtung, wegen Falschangaben!
    Da ja jedes Mal ein Neuvertrag abgeschlossen wird, ist eine neue Anfechtungsfrist von 10 Jahren in Kraft!

    Der Versicherer kann ja dadurch, eine Nachsteuerung, den Kunden zum 60. und 120. Monat aus dem Vertrag entlassen, ohne dass diese eine Weiterversicherung anbieten muss.
    Des Weiteren ergibt sich nicht unbedingt direkt eine Freistellung zur Betragszahlung, im SBU-Fall, in den ersten 10 Jahren! Da die gültigen Beiträge eh nicht Kostendeckend sein können![

    Vielleicht sollten die beiden vorgehenden Schreiber, das mal zur Einsicht nutzen
    OLG Dresden: Makler haftet auch für mündlichen Rat
    Für Versicherungsmakler kann die Beratungshaftung schon bei mündlich abgegeben Ratschlägen und sogar für eine nicht erteilte Empfehlung greifen. Die Details nennt ein Hinweisbeschluss des OLG Dresden, auf den die Kanzlei Michaelis aufmerksam macht.
    Der Fall ist gar nicht so selten: Ein Beamtenanwärter überlegt den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV). Im Zuge einer Online-Recherche hinterlegt der Interessent seine Kontaktdaten über die Homepage eines Versicherungsmaklers. Später ruft ein selbstständiger und mit der Internetpräsenz kooperierender Makler zurück und erbittet unter anderem Unterlagen zum Gesundheitszustand des Interessenten, der am Wolff-Parkinson-Syndrom leidet. Nach der Marktrecherche teilt der Makler mit, dass der Abschluss einer PKV wegen der Vorerkrankung nicht möglich sei.
    Dem Interessenten gelingt es aber später - ohne Beteiligung des besagten Maklers -, in die PKV zu wechseln, er muss aber eine höhere Versicherungsprämie in Kauf nehmen. Daraufhin verklagt er den ursprünglichen Makler auf Schadenersatz wegen Falschberatung. "Der Makler soll einen Hinweis auf eine sogenannte Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer unterlassen haben", berichtet Fabian Kosch von der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte.
    Neubeamte müssen oft maximal 30 Prozent Zuschlag zahlen
    Hintergrund: Mit der Öffnungsaktion erlauben viele Anbieter eine Aufnahme in die private Krankenversicherung ohne Leistungsausschlüsse und ohne Risikoprüfung mit einem Beitragszuschlag von maximal 30 Prozent, aber nur innerhalb der ersten sechs Monate nach Erst-Verbeamtung. Darauf habe der Makler nicht hingewiesen, so der Vorwurf. Der Makler verteidigte sich primär damit, dass zwischen ihm und dem Interessenten gar kein Maklervertrag zustande gekommen sei, denn er habe keinen Rechtsbindungswillen für seine Auskünfte gehabt. Ebenfalls könne er ohne eine schriftliche Maklervollmacht gar keine Vermittlung vornehmen, sodass eine Verpflichtung zur Beratung mangels Vertrages und Vollmacht ausscheide.
    Das sieht das OLG Dresden anders. In seinem Hinweisbeschluss vom 10. März 2021 bestätigt das Gericht:
    Ein Versicherungsmaklervertrag muss nicht zwingend schriftlich geschlossen werden. Er kann sowohl mündlich oder aber, wie im zu entscheidenden Fall, durch Eingabe von Kontaktdaten über die Internetpräsenz eines Maklerunternehmens und anschließende telefonische Kontaktaufnahme zur individuellen Beratung seitens des Maklers zustande kommen (Az.: 4 U 2372/20).


    Verteidigung des Maklers nicht stichhaltig für die Richter
    Wie schon die Vorinstanz (LG Leipzig (Az.: 08 O 3153/17) hat das OLG die Argumentation des Maklers verworfen. Bereits der telefonische Kontakt und das Anfordern von Daten sowie das Stellen von Fragen zur persönlichen Situation sprächen deutlich für einen Rechtsbindungswillen zur Beratung.
    Die Erörterung des Versicherungsbedarfs und die getätigte Anfrage zur Versicherbarkeit sowie die dafür geltenden Konditionen seien für sich genommen ausreichend, um das objektive Erscheinungsbild einer Versicherungsvermittlungstätigkeit auszufüllen.
    Das OLG nahm einen die Haftung begründenden Versicherungsmaklervertrag mit den damit einhergehenden Beratungspflichten an, so Jurist Kosch.
    Daraus folgt:

    • Der Makler hätte umfassend beraten (nach Paragrafen 60, 61 VVG) und damit auch auf die im vorliegenden Fall anwendbare Öffnungsaktion hinweisen müssen.

    Selbst Tippgeber haften bei Verstoß gegen Info-Pflichten
    Der Makler argumentierte, nur Tippgeber hätte sein zu wollen und sei deshalb der Falsche für Schadenersatz.

    Nach dem vorgelegten Briefpapier des Maklers konnte auch dieses Argument die Richter nicht überzeugen.

    Selbst als Tippgeber könne eine persönliche Haftung wegen Verstoßes gegen die Informationspflichten (gemäß Paragraf 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Paragraf 11 Abs. 1 VersVermV) in Betracht kommen.

    • Folglich wurde der Makler dazu verurteilt, den Schaden der Mehrprämien zu ersetzen.

    Der Beschluss hat weitgehende Folgen. "Die Annahme eines Maklervertrages und die damit einhergehenden umfassenden Beratungspflichten werden sehr weit nach vorne verlagert", sagt Kosch. Wenn anhand der objektiven Umstände eine individuelle Beratung mit dem möglichen Ziel auf Abschluss eines Versicherungsvertrages bereits beginnt, entstehe eine rechtsverbindliche und umfassende Beratungsverpflichtung.

    • Auch telefonische Auskunft kann Beratungspflicht auslösen
    Dazu sei nicht zwingend ein schriftlicher Maklervertrag oder eine Bevollmächtigung nötig. "Schon einfache Auskünfte, etwa am Telefon, können eine Haftungsverantwortung für Deckungslücken oder wie hier für eine Mehrprämie auslösen", warnt der Jurist.
    • Der Makler kann also auch nicht nur für falsche Vermittlung, sondern auch für eine "Nichtvermittlung" haften.

    Die Öffnungsklausel für Beamte sollte zum Grundwissen für alle in der PKV tätigen Versicherungsvermittler gehören. "Ohne Abklärung aller Möglichkeiten sollte kein Vermittler die Auskunft geben, dass jemand nicht versicherbar ist", so das Fazit von Kosch.
    Zudem sollte man, auch als Laie, folgerichtig aufpassen, welche Intonierung aus dem Halse rutsch, weil dies auch in die Haftung persönlich führt.
    „Bereits das Reichsgericht (RGZ 52, 365) hat 1902 entschieden, dass es ausreicht, wenn jemand mit erkennbarem Bedarf an zuverlässiger Auskunft sich an einen Anwalt wendet, ein mit Haftung verbundener Auskunftsvertrag aus sozialtypischem Verhalten zustande kommt. Auf den Parteiwillen haften zu wollen (Rechtsbindungswillen) kommt es nicht an, sondern auf den objektiven Empfängerhorizont (RG JW 1928, 1134 f.).
    Es muss nicht einmal eine Vergütung für den Tippgeber vorliegen. Er rechnet vielleicht gar nicht mit einer Belohnung für den ermöglichten Vertragsabschluss im In- oder Ausland.
    Entscheidend ist, dass es sich immer dann, wenn es um erhebliche Verantwortung geht, um keine haftungsfreie private Gefälligkeit mehr handelt.

    Wenn der vermeintliche Tippgeber indes sogar „den Abschluss eines konkreten Geschäfts bereits so umfassend vorbereitet und abgewickelt hat, dass der Kunde den Auftrag nur noch zu unterschreiben und abzusenden hat oder wenn der Vermittler nach einer Anlageberatung die vom Kunden unterschriebenen Orderbelege weiterleitet“, dann, so der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 05.12.2013 (Az. III ZR 73/12), benötigt der Tippgeber durchaus eine Erlaubnis.

    Dem verklagten Vermittler in diesem Fall wurde zum Verhängnis, dass er keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) für die Vermittlung von Finanzinstrumenten besessen hatte.
    So ist bei einer Schadenssumme von 50 T€ bis 60.000 € sich eben nicht um eine geringfüge Summe handelt. So sind Dummsprüche, die andere Warner lächeliche zieht, nach der Rechtsprechung 2021, eben nicht um eine kleine haftungsfreie private Gefälligkeit mehr handelt.

    Und dafür bedarf es keine Schriftform mehr, sondern es reicht schon sehr wenige Äusserungen, um persönlich in Haftung zu gelangen.

    bruno68
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  13. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung inklusive Unfallrente

    Es tut einfach nur weh.

    Was Sie sich da zusammenschwurbeln, fantasieren und mutmassen, das passt auf keine Kuhhaut.

    Für den Fachmann mag es ja an der eine oder anderen Stelle sogar noch belustigend sein, wegen des geschriebenen Unsinns.
    Was ein Laie mit Ihrem Geschreibsel anfangen soll, ist mir allerdings reichlich schleierhaft.

    Sie posaunen da Sachen raus, da muss man wirklich entweder herzhaft lachen oder es kräuseln sich einem die Nackenhaare...
    Lassen Sie es doch einfach bleiben.

    Bitte.

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