Scheidung, Wert des Hauses

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  1. Avatar von Sani11
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    Standard Scheidung, Wert des Hauses

    Hallo,
    ich bin neu hier und lebe derzeit in Trennung und stehe kurz vor der Scheidung.
    Ich habe ein Haus mit in die Ehe gebracht, jetzt stellt sich die Frage, welchen Wert ich ansetzen kann. Folgender Sachverhalt:
    Mein Elternhaus wurde mir 2010 überschreiben. Es standen Sanierungsmaßnahmen an und der Verkehrswert wurde von der Bank mit 190Tsd. € festgelegt. Die Wohnung meiner Eltern wurde wegen Wohnrecht nicht in dem Wert berücksichtigt. Könnte ich hier in Form einer Dreisatzrechnung den Wert auf die qm der elterlichen Wohnung umrechnen?
    Vor der Ehe wurde dann noch das Dach erneuert und eine PV Anlage installiert. Welchen Mehrwert kann ich hier ansetzen? Den Rechnungsbetrag als Wertsteigerung?

    Ich hoffe ich habe es verständlich geschrieben und bekomme einen Tipp, wie ich den Wert des Hauses von vor 15 Jahren ermitteln kann.

    Danke und viele Grüße

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Scheidung, Wert des Hauses

    In welcher Stadt steht die Immobilie?

  3. Avatar von Sani11
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    Standard AW: Scheidung, Wert des Hauses

    Ich lebe auf dem Land. Grob zwischen Würzburg und Frankfurt ( beides ca. 45-60 Minuten entfernt).

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Scheidung, Wert des Hauses

    Da hilft eher ein richterlich bestellter Gutachter,

    Da es um den Zugewinn geht, Sie aber das Haus in die Ehe eingebracht haben.

    Hier dürfte es "nur" um den Mehrwert gehen, aber der Ehescheidungs-Richter entscheidet letztlich, was der "Mehrwert" ist.

    Was wesentlich besser ist, wenn das Urteil und Unterhalt und Abfindung auf Tatsachen beruhen, als willkürlich festgesetzte richterliche Vermögenswerte. Es ist nicht Aufgabe des Scheidungsrichters zu entscheiden, was das gemeinsame Vermögen entspricht!

    Hier müssen beide Parteien ihre Interessen selber vertreten und da ist ein gerichtlich bestellter Sachgutachter mit einem beglaubigten Gutachten sehr hilfreich. Wenn Sie ein Gutachter bestellen, ist dies nur ihr Gutachten!

    Also will ihr Frau "nur" 50.000 € als Abfindung und ergibt ihr Gutachten aber bspw. aber den Wert 75.000 € her, zahlen Sie die 50.000 € als Abfindung. Will die Ex aber 100.000 € als Abfindung, dient das Gutachten als Sicherheit und begrenzt es auf 75.000 €.

    Was sie als bedenken müssen, ist es gibt keine Berufung, denn nach der Scheidung ist alles vorbei. Das ist das einzige Gerichtsverfahren, wo es keine Berufung gibt! (Wer will schon seine Ex zurück, bei Ottos Ted-Anwort: 0,0 %)
    Spricht der Richter, die schriftliche Scheidung aus, ist alles geklärt. Und Sie zahlen.


    bruno68

  5. Avatar von Sani11
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    Standard AW: Scheidung, Wert des Hauses

    Danke für die Antwort,
    aber es geht mir darum den Wert von vor 15 Jahren und vor Renovierung zu bestimmen. Da wird mir der Gutachter nicht viel bringen.

    Für den aktuellen Wert nehme ich einen Gutachter hinzu.

    P.s. Ich bin die Frau???? Und auch ich möchte meinen Ex nicht zurück.

  6. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Scheidung, Wert des Hauses

    @Sani11,

    das konnte ich nicht erraten! Denn der Begriff "Sami" ist geschlechtslos.

    Aber für Sie gilt das gleiche für Sie.

    Bedenken Sie, dass die steuerlichen Vorteile zur Hälfte ihnen, wenn der Ehemann die Steuerklasse 3 hatte und sie die 5, dann würde ihnen bei maximalem Steuervorteil von bis 19.000 € zu 50 % ihnen gehören.

    Allerdings nur bei maximalen 256.000 € EK p.a.

    Ihre Antwort Satz 1:
    Aber es geht mir darum den Wert von vor 15 Jahren und vor Renovierung zu bestimmen. Da wird mir der Gutachter nicht viel bringen.
    Doch, wenn nur eine Ersatzinvestitionen ausgeführt wurden lässt sich und selbst wenn auch Verbesserungen ausgeführt werden. Lässt sich nachverfolgen und in den aktuellen Zugewinn umrechnen und mit den möglichen steuerlichen Steuerersparnis verrechnen.

    Ihre Antwort Satz 2:
    Für den aktuellen Wert nehme ich einen Gutachter hinzu.
    Das ist der beste Schnitt bei einer Scheidung, keine teure Anwaltskosten, einfach scheiden, ohne Hass wegen des Vermögens lassen.

    bruno68

  7. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist offline

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    Standard AW: Scheidung, Wert des Hauses

    User bruno68 einfach ignorieren.

    Die Kernfrage ist, ob die Scheidung vor Gericht geht oder nicht bzw. ob man sich über eine etwaige Ausgleichszahlung einigt. Wenn Ihr ein Blatt Papier nehmt, alle Ansprüche draufschreibt und Euch auf eine Summe einigen könnt, mit der beide Seiten leben können, dann braucht ihr gar keinen Gutachter. Ist bei Scheidungen nur meistens nicht der Fall, vor allem, wenn einer ausgezahlt werden will/muss und der andere die Immobilie behält.

    Konkret: wenn ihr beide Euch auf die von Dir oben beschriebene Bewertungsmethode einigt, spielt es keine Rolle, ob die Methode korrekt im Sinne einer Richtlinie für die Erstellung von Gutachten ist oder nicht. Entscheidend ist nur, dass sie von beiden Seiten anerkannt wird. Sobald sich eine Seite übervorteilt fühlt, kann man den Weg in aller Regel aber sowieso vergessen und dann braucht man mindestens einen neutralen Gutachter, der den Wert zu beiden (!) Stichtagen bzw. den Zugewinn aus diesem Zeitraum errechnet.

    Gutachter können den Wert einer Immobilie grundsätzlich zu jedem beliebigen Stichtag bewerten, 15 Jahre zurück sind bei üblicher Wohnnutzung definitiv kein Problem.

    Wenn es vor Gericht geht, kannst Du Dir die ganze Mühe vermutlich sparen, weil dann ein unabhängiger Gutachter beauftragt wird.

    Solltet Ihr Euch zusammen an einen Tisch setzen, schaut Euch die Bewertung der Bank aus dem Jahr 2010 noch mal genau an. Banken machen idR nur Kurz- bzw. Beleihungswertgutachten - das ist gröber als ein Vollgutachten, kann man aber als Basis nutzen. Die Wertsteigerung einer Instandhaltungsmaßnahme ist idR _nicht_ voll anzusetzen, kann man der Einfachheit halber aber so tun.

    Die PV-Anlage kann man mittels des jährlichen Ertrags bewerten, wobei sich die Frage stellt, ob Ihr den Strom selbst genutzt habt oder ob eingespeist wurde. Wenn eingespeist wurde, wer war/ist Eigentümer der Anlage? Es ist möglich, dass Ihr am Haus und der PV-Anlage unterschiedliche Eigentumsverhältnisse habt.

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