Nur Gewinn nicht aber abgeführte Steuer berücksichtigt

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  1. Avatar von viktor
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    Standard Nur Gewinn nicht aber abgeführte Steuer berücksichtigt

    Kunde hatte Aktiengewinn, der direkt versteuert und die Steuer abgeführt wurde.
    Diesen hatte Kunde in Steuererklärung aber nicht gemeldet.

    Das Finanzamt hat diesen nicht gemeldete Aktiengewinn in Steuerbescheid als Einnahme hinzugesetzt, die bereits abgeführten Steuer aber nicht berücksichtigt.
    So kann doch nicht korrekt sein ? Was ist zu tun ?

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Nur Gewinn nicht aber abgeführte Steuer berücksichtigt

    @Vitcor,

    nun Widerspruch einlegen und berichtigen unter Angabe des Depotbescheides von den Verwahrer als Kopie einfügen

    Da die Steuer nicht unter einem Klarnamen besteuert wurde, kann das Finanzamt die Steuereinnahme nicht zuordnen.

    Mein Rat ist grundsätzlich, wer nicht seine Steuer selber kann, sollte ein Steuerberater zu Rate ziehen. Denn nirgends geht es schneller, als Steuerbetrüger vorm Kadi zu stehen und sich eine Haftstrafe einzufangen.


    bruno68

  3. Avatar von viktor
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    Standard AW: Nur Gewinn nicht aber abgeführte Steuer berücksichtigt

    Steuerberater haben volle Auftragsbücher. Nicht jeder Fall ist für sie von Interesse.

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: Nur Gewinn nicht aber abgeführte Steuer berücksichtigt

    Zitat Zitat von viktor
    Das Finanzamt hat diesen nicht gemeldete Aktiengewinn in Steuerbescheid als Einnahme hinzugesetzt, die bereits abgeführten Steuer aber nicht berücksichtigt.
    Wo hast du denn im Steuerbescheid danach gesucht.

  5. Avatar von viktor
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    Standard AW: Nur Gewinn nicht aber abgeführte Steuer berücksichtigt

    Verstehe nicht was Du meinst ?

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