Nur Gewinn nicht aber abgeführte Steuer berücksichtigt
Kunde hatte Aktiengewinn, der direkt versteuert und die Steuer abgeführt wurde.
Diesen hatte Kunde in Steuererklärung aber nicht gemeldet.
Das Finanzamt hat diesen nicht gemeldete Aktiengewinn in Steuerbescheid als Einnahme hinzugesetzt, die bereits abgeführten Steuer aber nicht berücksichtigt.
So kann doch nicht korrekt sein ? Was ist zu tun ?
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bruno68
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bruno68
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AW: Nur Gewinn nicht aber abgeführte Steuer berücksichtigt
@Vitcor,
nun Widerspruch einlegen und berichtigen unter Angabe des Depotbescheides von den Verwahrer als Kopie einfügen
Da die Steuer nicht unter einem Klarnamen besteuert wurde, kann das Finanzamt die Steuereinnahme nicht zuordnen.
Mein Rat ist grundsätzlich, wer nicht seine Steuer selber kann, sollte ein Steuerberater zu Rate ziehen. Denn nirgends geht es schneller, als Steuerbetrüger vorm Kadi zu stehen und sich eine Haftstrafe einzufangen.
AW: Nur Gewinn nicht aber abgeführte Steuer berücksichtigt
Zitat von viktor
Das Finanzamt hat diesen nicht gemeldete Aktiengewinn in Steuerbescheid als Einnahme hinzugesetzt, die bereits abgeführten Steuer aber nicht berücksichtigt.