Nur Gewinn nicht aber abgeführte Steuer berücksichtigt
Kunde hatte Aktiengewinn, der direkt versteuert und die Steuer abgeführt wurde.
Diesen hatte Kunde in Steuererklärung aber nicht gemeldet.
Das Finanzamt hat diesen nicht gemeldete Aktiengewinn in Steuerbescheid als Einnahme hinzugesetzt, die bereits abgeführten Steuer aber nicht berücksichtigt.
So kann doch nicht korrekt sein ? Was ist zu tun ?
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bruno68
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bruno68
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AW: Nur Gewinn nicht aber abgeführte Steuer berücksichtigt
@Vitcor,
nun Widerspruch einlegen und berichtigen unter Angabe des Depotbescheides von den Verwahrer als Kopie einfügen
Da die Steuer nicht unter einem Klarnamen besteuert wurde, kann das Finanzamt die Steuereinnahme nicht zuordnen.
Mein Rat ist grundsätzlich, wer nicht seine Steuer selber kann, sollte ein Steuerberater zu Rate ziehen. Denn nirgends geht es schneller, als Steuerbetrüger vorm Kadi zu stehen und sich eine Haftstrafe einzufangen.
AW: Nur Gewinn nicht aber abgeführte Steuer berücksichtigt
Zitat von viktor
Das Finanzamt hat diesen nicht gemeldete Aktiengewinn in Steuerbescheid als Einnahme hinzugesetzt, die bereits abgeführten Steuer aber nicht berücksichtigt.
AW: Nur Gewinn nicht aber abgeführte Steuer berücksichtigt
Na auf dem Steuerbescheid. Ich glaube noch nicht so recht, dass das nicht drauf steht, da ja die komplette Steuerbescheinigung eingespielt wird und nicht nur Teile davon.
AW: Nur Gewinn nicht aber abgeführte Steuer berücksichtigt
@Viktor,
Was sie schreiben kann nicht stimmen!
Der Gewinn wurde nicht gemeldet, daher die Bank Bescheinigung auch nicht vorgelegt.
Grundsätzlich ist die Quellensteuer eine Bringschuld der Bank, gegenüber den Kunden und Finanzamt!
Laut Gesetz hat die Bank die richtige Besteuerung durchzuführen und nicht der Kunde!
Allerdings gibt es zwei Verfahren der Besteuerung ein mal die pauschale oder die persönliche Besteuerung.
Die persönliche Besteuerung gelten folgende Regeln:
Bis 365. Tage Haltefrist unterliegt der Gewinn dem persönlichen Satz! Sehr gut bei einem Einkommenssteuersatz von unter 25 %!
Ab 366. Tage Haltefrist werden keine Gewinne besteuert und Verluste angerechnet.
Hier gehört der Kauf von Edelmetalle, Edelsteinen, Bilder zu den Kunstobjekte zu den bevorzugten Objektwerterträgen, Bilder von da Vinci, Gustaf Klimt, Emil Nolde deren Wertsteigerung exorbitant sind, verbleiben steuerfrei, da diese Objekte ja aus versteuerten Einkommen gekauft worden!
Bei pauschaler Besteuerung gelten folgende Regeln:
gelten keine zeitliche Beschränkungen der Besteuerung (für Gewinn und Verlust), da jährlich abgerechnet wird.
Vorteil: Gewinne können bei weniger 25 % Steuerlast des Einkommens, können nach Abzug Steuerfreibetrages, solange zum Einkommen hinzugerechnet werden, bis der Steuersatz 25 % beträgt.
Der Rest der Gewinne werden bei dem Steuersatz 25 % gekappt.
Allerdings ist das das Reich eines Steuerberaters und da sollte sollte man hinwenden, um seine eigene Straffreiheit sicherzustellen. Denn Meinungen über die Besteuerung, sind immer falsch, weil zu oft nicht der Gesamtkontext erzählt werden kann. Man braucht sich nur die Einkommens-Steuergesetze durchzulesen.
AW: Nur Gewinn nicht aber abgeführte Steuer berücksichtigt
Zitat von viktor
Der Gewinn wurde nicht gemeldet, daher die Bank Bescheinigung auch nicht vorgelegt.
Das ist doch scheiß egal, ob du die dem Finanzamt vorgelegt hast oder nicht. Ich hab gefragt, was da drauf steht.
Alles was auf der Steuerbescheinigung steht, sollte auch ans Finanzamt gemeldet werden, also nochmal die Frage, steht denn die vermeintlich abgeführte Steuer da drauf?
Wenn schon die Meldung falsch ist oder du gar keine Steuer abgeführt hast, z.B. weil du nachträglich noch den Freibetrag geändert hast und das Geld zurückbekommen hast, kann das Finanzamt gar nix machen.