Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

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  1. Avatar von Toni26
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    Standard Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Hallo alle hier zusammen und zunächst einmal danke für die Aufnahme im Forum.


    Wir haben 2013 eine Gewerbeimmobilie, Hallen und Büroflächen fast mit Eigenmitteln gekauft.

    Für Umbauten zwecks anschließender Vermietung nahmen wir einen hohen 6-stelligen Kredit auf .

    Über 9 Jahre zahlten wir die Raten anstandslos an unsere Hausbank zurück.


    Im Jahr 2022 erkrankte und verstarb unser Familienmitglied und Gesellschafter,
    welcher unsere Buchhaltung unter Kontrolle hielt.

    Nach und nach kamen wir in Zahlungsschwierigkeiten, Folge auch einige Negativeinträge.

    Alle Mieteinnahmen fließen bis heute um eine neue Finanzierung darzustellen,
    unsere Immobilie bietet solide Sicherheit.

    Aber alle Einigungsversuche mit der Hausbank scheiterten. Unser Bank-Ansprechpartner selbst
    würde gerne wieder finanzieren, aber die Kreditabwicklung will das nicht freigeben.

    Im Gegenteil, sie haben uns in die Zwangsverwaltung geschickt und wenn ich keine Lösungen finde,
    droht uns in 3 Monaten die Zwangsversteigerung.



    Hilfe und Frage:

    Wenn man im www nach Begriffen wie : "Umschuldung bei drohender Zwangsversteigerung" sucht,
    kommen sehr viele Banken, Finanzierungs-Firmen wo ich aber nicht erkennen, vertrauen kann,
    ob diese seriös sind.


    Könnt ihr mir hier helfen dies richtig zu finden?



    Vielen Dank vorab: Toni

  2. Avatar von tneub
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Zitat Zitat von Toni26
    Hallo alle hier zusammen und zunächst einmal danke für die Aufnahme im Forum.


    Wir haben 2013 eine Gewerbeimmobilie, Hallen und Büroflächen fast mit Eigenmitteln gekauft.

    Für Umbauten zwecks anschließender Vermietung nahmen wir einen hohen 6-stelligen Kredit auf .

    Über 9 Jahre zahlten wir die Raten anstandslos an unsere Hausbank zurück.


    Im Jahr 2022 erkrankte und verstarb unser Familienmitglied und Gesellschafter,
    welcher unsere Buchhaltung unter Kontrolle hielt.

    Nach und nach kamen wir in Zahlungsschwierigkeiten, Folge auch einige Negativeinträge.

    Alle Mieteinnahmen fließen bis heute um eine neue Finanzierung darzustellen,
    unsere Immobilie bietet solide Sicherheit.

    Aber alle Einigungsversuche mit der Hausbank scheiterten. Unser Bank-Ansprechpartner selbst
    würde gerne wieder finanzieren, aber die Kreditabwicklung will das nicht freigeben.

    Im Gegenteil, sie haben uns in die Zwangsverwaltung geschickt und wenn ich keine Lösungen finde,
    droht uns in 3 Monaten die Zwangsversteigerung.



    Hilfe und Frage:

    Wenn man im www nach Begriffen wie : "Umschuldung bei drohender Zwangsversteigerung" sucht,
    kommen sehr viele Banken, Finanzierungs-Firmen wo ich aber nicht erkennen, vertrauen kann,
    ob diese seriös sind.


    Könnt ihr mir hier helfen dies richtig zu finden?



    Vielen Dank vorab: Toni
    Weißt du, was mich als Bank irritieren würde. 9 Jahre ist alles gut gegangen und die Mieteinnahmen reichten aus, um die Kosten zu decken.
    Laut deinen Aussagen fließen die Mieteinnahmen weiterhin. Warum reichen die Einnahmen jetzt nicht mehr, um die Raten abzudecken?

    Du schreibst von Gesellschafter, ist das eine juristische Person (GmbH) oder GbR?
    Welche Summe seid ihr denn im Rückstand? Hätte die Summe von den Eigentümer nicht nachgeschossen werden können?
    Je nach Branche der Mieter finanzieren auch Banken einzelne Objekte generell nicht. Kenne ich aus der Vergangenheit z.B. von der Deutschen Bank, die keine Autohäuser finanziert hat.
    Bei meinem vorherigen Arbeitgeber haben wir dann viele Gewerbeobjekte über die lokalen Banken (Sparkasse/Volksbanken) finanziert, weil da der Sachbearbeiter etwas mehr Einfluss auf die Entscheidungen des Vorstands für die Freigabe hat. Das ist bei euch besonders wichtig und ihr müsst euch doppelt ins Zeug legen und viele gute Argumente liefern.
    Bei großen Banken bist du mit so einer Größenordnung nur eine Nummer von vielen und da habt ihr meines Erachtens schlechte Karten.

  3. Avatar von Toni26
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Wir sind eine KG und vorerst OhG

    Wie gesagt nach ca. 9-10 Jahren kamen die Probleme durch den Todesfall.
    Die Steuer wurde nicht mehr fristgerecht erledigt, folglich Finanzamt-Konto zu.
    Bedingt Schätzungen zu hohe Forderungen. Und so mußten die dringendsten bezahlt werden.
    Heute ist mit dem Finanzamt als wieder OK und viele Erstattungen wurden vom Finanzamt überwiesen.

    Sehr große, weitere Schulden gibt es nicht mehr, aber folglich Negativ-Einträge hierdurch.


    Unsere Mieter sind : Maschinenbau, Dienstleister, eine Schlosserei, Handwerksbetriebe.
    Folglich überwiegend Lager- und Produktionshallen.
    Sollte eine frei werden, habe ich sofort 5 ernsthafte Mietinteressenten.


    Grüße: Toni

  4. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Wie es mir gedacht habe,
    Im Jahr 2022 erkrankte und verstarb unser Familienmitglied und Gesellschafter, welcher unsere Buchhaltung unter Kontrolle hielt.
    Das dort der Knackpunkt dort lag.

    Es ist offensichtlich, das der Gläubiger sie vernichten will, damit verdient man am besten! Denn jeder Handschlag kostet ihr Geld, und zwar in Höhe von ca. 1 % von Schuldenstand, was bei 20 Handschläge und 500.000 € Restschuld 100.000 € bei der Bank Einnahme erzielt. Und haben Sie das Geld nicht so wird ihr Privateigentum mit versteigert. Bei dem Erstangebot von 7 /10 des Verkehrswert könne sie schonmal ausrechnen, was es bedeutet diese Existenzvernichtung.

    Ich verweise nochmal dahin das Sie selbst diese Finanzierung 2013 gewählt haben, damit galten Sie und ihre Gesellschafter fachlich auf Höhe der Bank befinden.
    Was aber mit dem Tod ihres Mitgesellschafters verloren haben.
    Damit gelten Rechtlich die Rechtsnachfolger trotzdem als fachlich als unter gleichen, selbst wenn es Kleinkinder sind!

    Damit entsteht eine Rechtslücke, weil die Rechtsnachfolger eher ungleich einer Bank aufzufassen sind. Hier ist auch Angriffspunkt der Bank. Z

    Zwar haben Sie das Problem scheinbar behoben, aber das ändert nichts an der Gesamtsituation.

    Das Kind (Darlehn) liegt im Brunnen, weil durch den Tod, ein Darlehnsnehmer, der mit quergeschrieben hat nicht mehr rechtsfähig ist.

    Daraus ableiten kann ich ihnen nur raten sich mit dem Gesellschaftervertrag zu lesen und verstehen, das dieser Vertrag nicht mehr Kreditfähig, weil ein Gesellschafter tot ist! Denn in der gegenwärtig Situation handeln Sie vertragswidrig bezogen auf den Gesellschaftervertrag.
    Denn sie verfügen über das Stimmrecht und Eigentum des Verstorbenden, was faktisch ungesetzlich, weil das Egentum des Verstorbenden auch ja nicht mehr vorhanden ist, das ging ja an die Erben über und ist faktisch als Sicherheit futsch!

    Es nennt sich c.i.c. (Culpa in contrahendo (lateinisch: Verschulden bei Vertragsschluss), oft auch c.i.c. abgekürzt, bezeichnet die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis)
    Auch
    Culpa post contractum finitum
    Als culpa post contractum finitum (von lat. culpa = Schuld, hier: Verschulden; post = nach; contractum finitum = beendeter beziehungsweise abgewickelter Vertrag) bezeichnet man im allgemeinen Schuldrecht eine Rechtsfigur, die im Rahmen eines Schuldverhältnisses einen Anspruch auf Schadensersatz für nachvertragliche Pflichtverletzungen gewährt.
    ..
    Bedeutung
    Die culpa post contractum finitum erfasst Pflichtverletzungen beziehungsweise Leistungsstörungen, die erst nach Beendigung eines Vertrages neu begründet werden. Im Gegensatz dazu werden Störungen, die sich bei der Vertragsanbahnung, also vor Vertragsschluss ereignen, von der sogenannten culpa in contrahendo erfasst. Pflichtverletzungen während der Durchführung des Vertrags werden als positive Vertragsverletzung bezeichnet. Da diese nachwirkenden Pflichten einem vertraglichen Schuldverhältnis zugeordnet werden können, wird ihre Verletzung überwiegend wie eine Schlechterfüllung behandelt, das heißt einer positiven Forderungsverletzung gleichgestellt.[1] Nach anderer Ansicht handelt es sich dabei um Deliktstatbestände, die jedoch aus praktischen Gründen, insbesondere der Unzulänglichkeit des Deliktsrechts dem Vertragsrecht unterworfen werden.[2] So entfällt bei der (nach-)vertraglichen Haftung etwa die deliktsrechtliche Exkulpationsmöglichkeit des § 831 BGB.
    Rechtsfolgen
    Verletzt nun der Schuldner in schuldhafter Weise eine derartige nachwirkende Pflicht und entsteht dem Gläubiger dadurch ein Schaden, ist der Schuldner dem Gläubiger ebenso zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet, wie bei der Verletzung einer Nebenpflicht im Rahmen der Durchführung des Vertrags. Es besteht ein Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB.[22][23] Daneben kommt jedoch auch ein Rücktritt vom Vertrag gemäß § 323 BGB in Betracht, wenn der ursprünglich geschuldete Leistungserfolg vereitelt worden ist.[24] Bei Verstößen gegen Wettbewerbsverbote soll auch eine Verwirkung vertraglicher Abfindungsansprüche möglich sein.
    Denn mit den Tod erlosch das Stimmrecht mit Miteigners, folgerichtig sollte rückwirkend ein neuer Gesellschaftervertrag im Handelsregister eingetragen sein. Um die Bürgschaft des Verstorbenen, durch einen neuen Gesellschafter wieder herzustellen.
    Und steht dem "Pacta sunt servanda", entgegen,
    ( lat.; dt. Verträge sind einzuhalten) ist das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht.
    Es handelt sich um den wichtigsten Grundsatz des öffentlichen ebenso wie des privaten Vertragsrechts. Im deutschen Zivilrecht findet sich der allgemeine Grundsatz der Verpflichtung zur Erfüllung von Schuldverhältnissen – und damit von sämtlichen schuldrechtlichen Übereinkünften – in § 241 Abs. 1 BGB. Eine der wichtigsten Ausgestaltungen dieses Grundsatzes findet sich unter anderem im Tatbestand von Treu und Glauben wieder, der in § 242 BGB geregelt ist. Der Grundsatz besagt, dass derjenige, der Verträge bricht, rechtswidrig/unerlaubt handelt.
    Des Weiteren gilt der Grundsatz der Vertragstreue kraft Völkergewohnheitsrechtes,
    in dem er bei dem Theorienstreit um die Frage der Verbindlichkeit internationaler Verträge besagt, dass nationale Gesetze keine Grundlage für die Nichteinhaltung sein dürfen.
    Dabei sind grundsätzlich ebenso mündlich geschlossene Verträge bindend, sodass auch hier der Verpflichtete zur Vertragserfüllung gezwungen werden kann.
    Denn eine automatische Übertragung auf den Gesellschaftervertrag erfolgt nicht, dementsprechend muss der Gesellschaftervertrag aktuailsiert werden. Denn wie beschrieben gilt ihr alter Gesellschaftervertrag mit den Tod eines Gesellschafter als hin fällig und verstösst damit gegen c.i.c. bzw. c.p.c und p.s.s.

    Also es lohnt sich für die Darlehnsbank Sie wirtschaftlich, wegen Vertragsfehlverhalten (Tod) des Mithaftenden Gesellschafter abzuwickeln,

    Welche Gegenmaßnahme gibt es?
    1) Erklären Sie in wie weit der Gesellschaftervertrag erneuert wurden ist und dieser im Handelsregister durch ein Notar veröffentlich wurde!
    2) Desweiteren wurde der neue Gesellschaftervertrag den Gläubiger nachweislich ausgehändigt?


    Aber selbst wenn Sie dies nachträglich geregelt wird (nachträgliche Heilung) ergibt sich trotzdem eine Vertragspflichtverletzung, aber ohne eine Vertragsneuregelung gibt es auch keine Chance auf ein neues Darlehn. Da der Kredit über die
    Wir sind eine KG und vorerst OhG
    , läuft. Kann wegen den Tod eines/des Gesellschafters kein neuer Kredit erwirkt werden!

    Weil einer der vertraglichen Schuldner und Bürge nicht mehr lebt!

    bruno68

  5. Avatar von Toni26
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Vielen Dank Bruno für deine ausführliche Meinung.

    Zunächst haben wir im Gesellschaftsvertrag geregelt,
    dass im Todesfall eines Gesellschafters, egal ob der Komplementär oder einer der beiden Kommanditisten,
    das Unternehmen weiterhin fortgeführt werden soll.

    Ja, trotz Vorhaben ist es nicht mehr gelungen, dass unser Familienmitglied und Komplementär
    plötzlich nicht mehr gesundheitlich in der Lage war ein Testament zu schreiben.

    Folglich gesetzliche Erbfolge.

    Aber alle Erben sind sich zu Glück einig und treten es uns beiden verbleibenden Gesellschaftern ab.

    Dies läuft gerade über einen Notar.



    Wie schätzt du (ihr) nun die Chancen ein wieder auf die Beine zu kommen?



    Grüße: Toni

  6. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Wie soll man das ohne konkrete Zahlen beantworten können?

  7. Avatar von tneub
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Zitat Zitat von Toni26
    Vielen Dank Bruno für deine ausführliche Meinung.
    Vorsicht bei den Beiträgen von Bruno. Er reimt sich immer seine eigenen Fälle zusammen und zitiert dann aus Gesetzen, die gar nicht zur Anwendung kommen. Sieht toll aus, ist aber völlig am Thema vorbei. Kannst du hier in hunderten Beiträgen im Forum nachlesen.

  8. Avatar von Toni26
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    OK, Zahlen:

    Die Darlehen waren von über 800.000 auf 465.000 runter,
    aktuell, mit den Verzugszinsen nun ca. 510.000

    Mieteinnahmen ca. 5.500 netto , Nebenkosten extra .

    Das Gebäude könnte nach Flächen über 14.000 netto monatlich erbringen,
    aber wir nutzen auch viel für unsere eigene Firma,
    also auch der Eigentümer.

    Dies schraubt deutlich den Verkehrswert im Gutachten runter, was nicht fair und korrekt ist.
    Denn schließlich sollte bewertet werden was das Gebäude kann, nicht gerade erwirtschaftet.

    Das hatten wir auch bemängelt, aber das Gericht interessiert sich nicht,
    Aussage: Der Gutachter arbeitet schon sehr lange für uns.

    Und laut Gutachten , Verkehrswert knapp 1,2 mio

    Das Gutachten, welches wir von der Bank damals vorgelegt wurde nennt 2,7 mio


    Also wir rechnen mit 510.000 Schuden Hausbank aktuell .

    Wir planten weitere Mietflächen zur Vermietung unzubauen.
    Hierfür incl. Teile Dachsanierung benötigen wir ca. 150.000

    Wir hätten dann aber relativ zeitnah weitere Mieteinnahmen von 2000 € monatlich.

    So mit Reserven wären 690.000-700.000 € Umschuldungssumme Wunschziel und auch realistisch.

    Grüße: Toni

  9. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Danke für die schnelle Antwort, Toni26

    trotzdem müssen Sie unterscheiden, zwischen der Wirkung zwischen den privaten und öffentlichen Auftreten.

    Sie schreiben ja selber:
    A) Ja, trotz Vorhaben ist es nicht mehr gelungen, dass unser Familienmitglied und Komplementär plötzlich nicht mehr gesundheitlich in der Lage war ein Testament zu schreiben.

    B) Zunächst haben wir im Gesellschaftsvertrag geregelt, dass im Todesfall eines Gesellschafters, egal ob der Komplementär oder einer der beiden Kommanditisten, das Unternehmen weiterhin fortgeführt werden soll.

    C) Folglich gesetzliche Erbfolge.

    D) Aber alle Erben sind sich zu Glück einig und treten es uns beiden verbleibenden Gesellschaftern ab.

    E) Dies läuft gerade über einen Notar.
    Sie haben zwar Chronologisch richtig aufgezählt, aber rechtlich ist dies fehlerhaft, also nach außen wirkend.

    Denn durch den rechtlichen Ausfall, des Kommanditisten, sind die Stimmrechte laut Vertragsrecht gegenwärtig "herrenlos" und damit auch die Gesamtschulden!

    Um eine Chance auf eine Umfinanzierung zu bekommen, muss ein neuer Gesellschaftervertrag unbedingt erstellt und im Handelsregister eingetragen werden. Je schneller, desto besser!

    bruno68

  10. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Zu anderen Antworten hier,

    Nun schlüsseln wir mal die fatalen Fehler auf!

    1. Fehler
    A) Mieteinnahmen ca. 5.500 € netto, Nebenkosten extra .

    2) Das Gebäude könnte nach Flächen über 14.000 € netto monatlich erbringen, aber wir nutzen auch viel für unsere eigene Firma, also auch der Eigentümer.

    3) Dies schraubt deutlich den Verkehrswert im Gutachten runter, was nicht fair und korrekt ist.

    4) Denn schließlich sollte bewertet werden, was das Gebäude kann, und nicht möglicherweise erwirtschaftet.
    Zu A) Die Mieteinnahmen sind zu niedrig, um die Tilgung und Zinsen zu bedienen!

    Zu B) Das sich dies um ein Ertragsanteilobjekt handelt, wird nur die tatsächlichen Mieteinnahmen verwendet! Bedenken Sie, haben eine OHG eine juristische Person und nicht eine natürliche Person.

    Wenn man umrechnet das bei max. 14.000 € monatlich mal 12 Monate mal 10 Jahre ein Verkehrswert von 1.680.000 € ergibt, Rechnet man 3 % p.a. Inflation auf 10 Jahre hinzu weitere 504.000 €, so kommt man auf 2.184.000 € Ertragswert.

    Nun stellt sich die Frage, wie lange das Darlehn läuft, bei 10 Jahren oder gar 15 Jahre einen verbesserten Ertragswert Von 1.680.000 € mal 3 % p.a. auf 15 Jahre, weitere 756.000 € dann wäre man bei ca. 2,5 Mio. €.

    Nun da gänzlich der Gutachter die Restlaufzeit und Abnutzung berechnet hat, auch die Abteil II Im Grundbuch wie Lasten in Abzug gebracht hat.

    Ich werde heute Nacht mal ein Angebot errechnen und ihnen zusenden, damit Sie es verstehen, inwieweit es wichtig ist auch selbst Miete an die OHG zu bezahlen! Siehe auch Ertragsanteil.

    Bitte denken Sie daran, es ist nur unverbindlich, ein Recht auf Finanzierung besteht nicht.

    bruno68

  11. Avatar von Toni26
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Unsere Bank, die Kreditabwicklung nannte erst einmal 3000 € ,
    bei der Summe von ca. 500.000

    Und wir hofften und erwarteten, das wir dann nach einem Jahr wieder
    auf 5000 - 5600 gehen.

    Erst wollten die aktuelle BWA , dann nannten sie min. 3000 erst einmal,
    Nach zeitlichen Hinhalten meinten sie es reicht doch nicht, ich müsse ja schließlich
    Geld für meinen Unterhalt abrechnen.
    Auf Nachfrage wie hoch dieser Betrag sei, keinerlei Antwort.
    Es gibt da wohl aber Listen. ( Single, Verheiratet, mit Kinder, ....... )
    Aber der Haupt Gesellschafter bin nicht ich und ist wirtschaftlich unabhängig.

    Immer so eine Hinhaltetaktik, Häppchen nach Häppchen.

    Nicht klar in einem gesagt: "Wenn Sie Punkt 1, 2, 3, .... erfüllen, kommen wir wieder zusammen.

    Wie bereits ich schrieb, der örtliche Bankmitarbeiter würde es gerne machen.


    Nun ist es wiedermal eine Nacht, wo ich nicht schlafen kann,
    mir geht es zunehmend gesundheitlich immer schlechter, vielleicht bin ich schon im Burnout.



    Grüße: Toni

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