Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

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  1. Avatar von Toni26
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    Standard Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Hallo alle hier zusammen und zunächst einmal danke für die Aufnahme im Forum.


    Wir haben 2013 eine Gewerbeimmobilie, Hallen und Büroflächen fast mit Eigenmitteln gekauft.

    Für Umbauten zwecks anschließender Vermietung nahmen wir einen hohen 6-stelligen Kredit auf .

    Über 9 Jahre zahlten wir die Raten anstandslos an unsere Hausbank zurück.


    Im Jahr 2022 erkrankte und verstarb unser Familienmitglied und Gesellschafter,
    welcher unsere Buchhaltung unter Kontrolle hielt.

    Nach und nach kamen wir in Zahlungsschwierigkeiten, Folge auch einige Negativeinträge.

    Alle Mieteinnahmen fließen bis heute um eine neue Finanzierung darzustellen,
    unsere Immobilie bietet solide Sicherheit.

    Aber alle Einigungsversuche mit der Hausbank scheiterten. Unser Bank-Ansprechpartner selbst
    würde gerne wieder finanzieren, aber die Kreditabwicklung will das nicht freigeben.

    Im Gegenteil, sie haben uns in die Zwangsverwaltung geschickt und wenn ich keine Lösungen finde,
    droht uns in 3 Monaten die Zwangsversteigerung.



    Hilfe und Frage:

    Wenn man im www nach Begriffen wie : "Umschuldung bei drohender Zwangsversteigerung" sucht,
    kommen sehr viele Banken, Finanzierungs-Firmen wo ich aber nicht erkennen, vertrauen kann,
    ob diese seriös sind.


    Könnt ihr mir hier helfen dies richtig zu finden?



    Vielen Dank vorab: Toni

  2. Avatar von tneub
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Zitat Zitat von Toni26
    Hallo alle hier zusammen und zunächst einmal danke für die Aufnahme im Forum.


    Wir haben 2013 eine Gewerbeimmobilie, Hallen und Büroflächen fast mit Eigenmitteln gekauft.

    Für Umbauten zwecks anschließender Vermietung nahmen wir einen hohen 6-stelligen Kredit auf .

    Über 9 Jahre zahlten wir die Raten anstandslos an unsere Hausbank zurück.


    Im Jahr 2022 erkrankte und verstarb unser Familienmitglied und Gesellschafter,
    welcher unsere Buchhaltung unter Kontrolle hielt.

    Nach und nach kamen wir in Zahlungsschwierigkeiten, Folge auch einige Negativeinträge.

    Alle Mieteinnahmen fließen bis heute um eine neue Finanzierung darzustellen,
    unsere Immobilie bietet solide Sicherheit.

    Aber alle Einigungsversuche mit der Hausbank scheiterten. Unser Bank-Ansprechpartner selbst
    würde gerne wieder finanzieren, aber die Kreditabwicklung will das nicht freigeben.

    Im Gegenteil, sie haben uns in die Zwangsverwaltung geschickt und wenn ich keine Lösungen finde,
    droht uns in 3 Monaten die Zwangsversteigerung.



    Hilfe und Frage:

    Wenn man im www nach Begriffen wie : "Umschuldung bei drohender Zwangsversteigerung" sucht,
    kommen sehr viele Banken, Finanzierungs-Firmen wo ich aber nicht erkennen, vertrauen kann,
    ob diese seriös sind.


    Könnt ihr mir hier helfen dies richtig zu finden?



    Vielen Dank vorab: Toni
    Weißt du, was mich als Bank irritieren würde. 9 Jahre ist alles gut gegangen und die Mieteinnahmen reichten aus, um die Kosten zu decken.
    Laut deinen Aussagen fließen die Mieteinnahmen weiterhin. Warum reichen die Einnahmen jetzt nicht mehr, um die Raten abzudecken?

    Du schreibst von Gesellschafter, ist das eine juristische Person (GmbH) oder GbR?
    Welche Summe seid ihr denn im Rückstand? Hätte die Summe von den Eigentümer nicht nachgeschossen werden können?
    Je nach Branche der Mieter finanzieren auch Banken einzelne Objekte generell nicht. Kenne ich aus der Vergangenheit z.B. von der Deutschen Bank, die keine Autohäuser finanziert hat.
    Bei meinem vorherigen Arbeitgeber haben wir dann viele Gewerbeobjekte über die lokalen Banken (Sparkasse/Volksbanken) finanziert, weil da der Sachbearbeiter etwas mehr Einfluss auf die Entscheidungen des Vorstands für die Freigabe hat. Das ist bei euch besonders wichtig und ihr müsst euch doppelt ins Zeug legen und viele gute Argumente liefern.
    Bei großen Banken bist du mit so einer Größenordnung nur eine Nummer von vielen und da habt ihr meines Erachtens schlechte Karten.

  3. Avatar von Toni26
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Wir sind eine KG und vorerst OhG

    Wie gesagt nach ca. 9-10 Jahren kamen die Probleme durch den Todesfall.
    Die Steuer wurde nicht mehr fristgerecht erledigt, folglich Finanzamt-Konto zu.
    Bedingt Schätzungen zu hohe Forderungen. Und so mußten die dringendsten bezahlt werden.
    Heute ist mit dem Finanzamt als wieder OK und viele Erstattungen wurden vom Finanzamt überwiesen.

    Sehr große, weitere Schulden gibt es nicht mehr, aber folglich Negativ-Einträge hierdurch.


    Unsere Mieter sind : Maschinenbau, Dienstleister, eine Schlosserei, Handwerksbetriebe.
    Folglich überwiegend Lager- und Produktionshallen.
    Sollte eine frei werden, habe ich sofort 5 ernsthafte Mietinteressenten.


    Grüße: Toni

  4. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Wie es mir gedacht habe,
    Im Jahr 2022 erkrankte und verstarb unser Familienmitglied und Gesellschafter, welcher unsere Buchhaltung unter Kontrolle hielt.
    Das dort der Knackpunkt dort lag.

    Es ist offensichtlich, das der Gläubiger sie vernichten will, damit verdient man am besten! Denn jeder Handschlag kostet ihr Geld, und zwar in Höhe von ca. 1 % von Schuldenstand, was bei 20 Handschläge und 500.000 € Restschuld 100.000 € bei der Bank Einnahme erzielt. Und haben Sie das Geld nicht so wird ihr Privateigentum mit versteigert. Bei dem Erstangebot von 7 /10 des Verkehrswert könne sie schonmal ausrechnen, was es bedeutet diese Existenzvernichtung.

    Ich verweise nochmal dahin das Sie selbst diese Finanzierung 2013 gewählt haben, damit galten Sie und ihre Gesellschafter fachlich auf Höhe der Bank befinden.
    Was aber mit dem Tod ihres Mitgesellschafters verloren haben.
    Damit gelten Rechtlich die Rechtsnachfolger trotzdem als fachlich als unter gleichen, selbst wenn es Kleinkinder sind!

    Damit entsteht eine Rechtslücke, weil die Rechtsnachfolger eher ungleich einer Bank aufzufassen sind. Hier ist auch Angriffspunkt der Bank. Z

    Zwar haben Sie das Problem scheinbar behoben, aber das ändert nichts an der Gesamtsituation.

    Das Kind (Darlehn) liegt im Brunnen, weil durch den Tod, ein Darlehnsnehmer, der mit quergeschrieben hat nicht mehr rechtsfähig ist.

    Daraus ableiten kann ich ihnen nur raten sich mit dem Gesellschaftervertrag zu lesen und verstehen, das dieser Vertrag nicht mehr Kreditfähig, weil ein Gesellschafter tot ist! Denn in der gegenwärtig Situation handeln Sie vertragswidrig bezogen auf den Gesellschaftervertrag.
    Denn sie verfügen über das Stimmrecht und Eigentum des Verstorbenden, was faktisch ungesetzlich, weil das Egentum des Verstorbenden auch ja nicht mehr vorhanden ist, das ging ja an die Erben über und ist faktisch als Sicherheit futsch!

    Es nennt sich c.i.c. (Culpa in contrahendo (lateinisch: Verschulden bei Vertragsschluss), oft auch c.i.c. abgekürzt, bezeichnet die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis)
    Auch
    Culpa post contractum finitum
    Als culpa post contractum finitum (von lat. culpa = Schuld, hier: Verschulden; post = nach; contractum finitum = beendeter beziehungsweise abgewickelter Vertrag) bezeichnet man im allgemeinen Schuldrecht eine Rechtsfigur, die im Rahmen eines Schuldverhältnisses einen Anspruch auf Schadensersatz für nachvertragliche Pflichtverletzungen gewährt.
    ..
    Bedeutung
    Die culpa post contractum finitum erfasst Pflichtverletzungen beziehungsweise Leistungsstörungen, die erst nach Beendigung eines Vertrages neu begründet werden. Im Gegensatz dazu werden Störungen, die sich bei der Vertragsanbahnung, also vor Vertragsschluss ereignen, von der sogenannten culpa in contrahendo erfasst. Pflichtverletzungen während der Durchführung des Vertrags werden als positive Vertragsverletzung bezeichnet. Da diese nachwirkenden Pflichten einem vertraglichen Schuldverhältnis zugeordnet werden können, wird ihre Verletzung überwiegend wie eine Schlechterfüllung behandelt, das heißt einer positiven Forderungsverletzung gleichgestellt.[1] Nach anderer Ansicht handelt es sich dabei um Deliktstatbestände, die jedoch aus praktischen Gründen, insbesondere der Unzulänglichkeit des Deliktsrechts dem Vertragsrecht unterworfen werden.[2] So entfällt bei der (nach-)vertraglichen Haftung etwa die deliktsrechtliche Exkulpationsmöglichkeit des § 831 BGB.
    Rechtsfolgen
    Verletzt nun der Schuldner in schuldhafter Weise eine derartige nachwirkende Pflicht und entsteht dem Gläubiger dadurch ein Schaden, ist der Schuldner dem Gläubiger ebenso zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet, wie bei der Verletzung einer Nebenpflicht im Rahmen der Durchführung des Vertrags. Es besteht ein Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB.[22][23] Daneben kommt jedoch auch ein Rücktritt vom Vertrag gemäß § 323 BGB in Betracht, wenn der ursprünglich geschuldete Leistungserfolg vereitelt worden ist.[24] Bei Verstößen gegen Wettbewerbsverbote soll auch eine Verwirkung vertraglicher Abfindungsansprüche möglich sein.
    Denn mit den Tod erlosch das Stimmrecht mit Miteigners, folgerichtig sollte rückwirkend ein neuer Gesellschaftervertrag im Handelsregister eingetragen sein. Um die Bürgschaft des Verstorbenen, durch einen neuen Gesellschafter wieder herzustellen.
    Und steht dem "Pacta sunt servanda", entgegen,
    ( lat.; dt. Verträge sind einzuhalten) ist das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht.
    Es handelt sich um den wichtigsten Grundsatz des öffentlichen ebenso wie des privaten Vertragsrechts. Im deutschen Zivilrecht findet sich der allgemeine Grundsatz der Verpflichtung zur Erfüllung von Schuldverhältnissen – und damit von sämtlichen schuldrechtlichen Übereinkünften – in § 241 Abs. 1 BGB. Eine der wichtigsten Ausgestaltungen dieses Grundsatzes findet sich unter anderem im Tatbestand von Treu und Glauben wieder, der in § 242 BGB geregelt ist. Der Grundsatz besagt, dass derjenige, der Verträge bricht, rechtswidrig/unerlaubt handelt.
    Des Weiteren gilt der Grundsatz der Vertragstreue kraft Völkergewohnheitsrechtes,
    in dem er bei dem Theorienstreit um die Frage der Verbindlichkeit internationaler Verträge besagt, dass nationale Gesetze keine Grundlage für die Nichteinhaltung sein dürfen.
    Dabei sind grundsätzlich ebenso mündlich geschlossene Verträge bindend, sodass auch hier der Verpflichtete zur Vertragserfüllung gezwungen werden kann.
    Denn eine automatische Übertragung auf den Gesellschaftervertrag erfolgt nicht, dementsprechend muss der Gesellschaftervertrag aktuailsiert werden. Denn wie beschrieben gilt ihr alter Gesellschaftervertrag mit den Tod eines Gesellschafter als hin fällig und verstösst damit gegen c.i.c. bzw. c.p.c und p.s.s.

    Also es lohnt sich für die Darlehnsbank Sie wirtschaftlich, wegen Vertragsfehlverhalten (Tod) des Mithaftenden Gesellschafter abzuwickeln,

    Welche Gegenmaßnahme gibt es?
    1) Erklären Sie in wie weit der Gesellschaftervertrag erneuert wurden ist und dieser im Handelsregister durch ein Notar veröffentlich wurde!
    2) Desweiteren wurde der neue Gesellschaftervertrag den Gläubiger nachweislich ausgehändigt?


    Aber selbst wenn Sie dies nachträglich geregelt wird (nachträgliche Heilung) ergibt sich trotzdem eine Vertragspflichtverletzung, aber ohne eine Vertragsneuregelung gibt es auch keine Chance auf ein neues Darlehn. Da der Kredit über die
    Wir sind eine KG und vorerst OhG
    , läuft. Kann wegen den Tod eines/des Gesellschafters kein neuer Kredit erwirkt werden!

    Weil einer der vertraglichen Schuldner und Bürge nicht mehr lebt!

    bruno68

  5. Avatar von Toni26
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Vielen Dank Bruno für deine ausführliche Meinung.

    Zunächst haben wir im Gesellschaftsvertrag geregelt,
    dass im Todesfall eines Gesellschafters, egal ob der Komplementär oder einer der beiden Kommanditisten,
    das Unternehmen weiterhin fortgeführt werden soll.

    Ja, trotz Vorhaben ist es nicht mehr gelungen, dass unser Familienmitglied und Komplementär
    plötzlich nicht mehr gesundheitlich in der Lage war ein Testament zu schreiben.

    Folglich gesetzliche Erbfolge.

    Aber alle Erben sind sich zu Glück einig und treten es uns beiden verbleibenden Gesellschaftern ab.

    Dies läuft gerade über einen Notar.



    Wie schätzt du (ihr) nun die Chancen ein wieder auf die Beine zu kommen?



    Grüße: Toni

  6. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Wie soll man das ohne konkrete Zahlen beantworten können?

  7. Avatar von tneub
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Zitat Zitat von Toni26
    Vielen Dank Bruno für deine ausführliche Meinung.
    Vorsicht bei den Beiträgen von Bruno. Er reimt sich immer seine eigenen Fälle zusammen und zitiert dann aus Gesetzen, die gar nicht zur Anwendung kommen. Sieht toll aus, ist aber völlig am Thema vorbei. Kannst du hier in hunderten Beiträgen im Forum nachlesen.

  8. Avatar von Toni26
    Toni26 ist offline
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    OK, Zahlen:

    Die Darlehen waren von über 800.000 auf 465.000 runter,
    aktuell, mit den Verzugszinsen nun ca. 510.000

    Mieteinnahmen ca. 5.500 netto , Nebenkosten extra .

    Das Gebäude könnte nach Flächen über 14.000 netto monatlich erbringen,
    aber wir nutzen auch viel für unsere eigene Firma,
    also auch der Eigentümer.

    Dies schraubt deutlich den Verkehrswert im Gutachten runter, was nicht fair und korrekt ist.
    Denn schließlich sollte bewertet werden was das Gebäude kann, nicht gerade erwirtschaftet.

    Das hatten wir auch bemängelt, aber das Gericht interessiert sich nicht,
    Aussage: Der Gutachter arbeitet schon sehr lange für uns.

    Und laut Gutachten , Verkehrswert knapp 1,2 mio

    Das Gutachten, welches wir von der Bank damals vorgelegt wurde nennt 2,7 mio


    Also wir rechnen mit 510.000 Schuden Hausbank aktuell .

    Wir planten weitere Mietflächen zur Vermietung unzubauen.
    Hierfür incl. Teile Dachsanierung benötigen wir ca. 150.000

    Wir hätten dann aber relativ zeitnah weitere Mieteinnahmen von 2000 € monatlich.

    So mit Reserven wären 690.000-700.000 € Umschuldungssumme Wunschziel und auch realistisch.

    Grüße: Toni

  9. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Danke für die schnelle Antwort, Toni26

    trotzdem müssen Sie unterscheiden, zwischen der Wirkung zwischen den privaten und öffentlichen Auftreten.

    Sie schreiben ja selber:
    A) Ja, trotz Vorhaben ist es nicht mehr gelungen, dass unser Familienmitglied und Komplementär plötzlich nicht mehr gesundheitlich in der Lage war ein Testament zu schreiben.

    B) Zunächst haben wir im Gesellschaftsvertrag geregelt, dass im Todesfall eines Gesellschafters, egal ob der Komplementär oder einer der beiden Kommanditisten, das Unternehmen weiterhin fortgeführt werden soll.

    C) Folglich gesetzliche Erbfolge.

    D) Aber alle Erben sind sich zu Glück einig und treten es uns beiden verbleibenden Gesellschaftern ab.

    E) Dies läuft gerade über einen Notar.
    Sie haben zwar Chronologisch richtig aufgezählt, aber rechtlich ist dies fehlerhaft, also nach außen wirkend.

    Denn durch den rechtlichen Ausfall, des Kommanditisten, sind die Stimmrechte laut Vertragsrecht gegenwärtig "herrenlos" und damit auch die Gesamtschulden!

    Um eine Chance auf eine Umfinanzierung zu bekommen, muss ein neuer Gesellschaftervertrag unbedingt erstellt und im Handelsregister eingetragen werden. Je schneller, desto besser!

    bruno68

  10. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Zu anderen Antworten hier,

    Nun schlüsseln wir mal die fatalen Fehler auf!

    1. Fehler
    A) Mieteinnahmen ca. 5.500 € netto, Nebenkosten extra .

    2) Das Gebäude könnte nach Flächen über 14.000 € netto monatlich erbringen, aber wir nutzen auch viel für unsere eigene Firma, also auch der Eigentümer.

    3) Dies schraubt deutlich den Verkehrswert im Gutachten runter, was nicht fair und korrekt ist.

    4) Denn schließlich sollte bewertet werden, was das Gebäude kann, und nicht möglicherweise erwirtschaftet.
    Zu A) Die Mieteinnahmen sind zu niedrig, um die Tilgung und Zinsen zu bedienen!

    Zu B) Das sich dies um ein Ertragsanteilobjekt handelt, wird nur die tatsächlichen Mieteinnahmen verwendet! Bedenken Sie, haben eine OHG eine juristische Person und nicht eine natürliche Person.

    Wenn man umrechnet das bei max. 14.000 € monatlich mal 12 Monate mal 10 Jahre ein Verkehrswert von 1.680.000 € ergibt, Rechnet man 3 % p.a. Inflation auf 10 Jahre hinzu weitere 504.000 €, so kommt man auf 2.184.000 € Ertragswert.

    Nun stellt sich die Frage, wie lange das Darlehn läuft, bei 10 Jahren oder gar 15 Jahre einen verbesserten Ertragswert Von 1.680.000 € mal 3 % p.a. auf 15 Jahre, weitere 756.000 € dann wäre man bei ca. 2,5 Mio. €.

    Nun da gänzlich der Gutachter die Restlaufzeit und Abnutzung berechnet hat, auch die Abteil II Im Grundbuch wie Lasten in Abzug gebracht hat.

    Ich werde heute Nacht mal ein Angebot errechnen und ihnen zusenden, damit Sie es verstehen, inwieweit es wichtig ist auch selbst Miete an die OHG zu bezahlen! Siehe auch Ertragsanteil.

    Bitte denken Sie daran, es ist nur unverbindlich, ein Recht auf Finanzierung besteht nicht.

    bruno68

  11. Avatar von Toni26
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Unsere Bank, die Kreditabwicklung nannte erst einmal 3000 € ,
    bei der Summe von ca. 500.000

    Und wir hofften und erwarteten, das wir dann nach einem Jahr wieder
    auf 5000 - 5600 gehen.

    Erst wollten die aktuelle BWA , dann nannten sie min. 3000 erst einmal,
    Nach zeitlichen Hinhalten meinten sie es reicht doch nicht, ich müsse ja schließlich
    Geld für meinen Unterhalt abrechnen.
    Auf Nachfrage wie hoch dieser Betrag sei, keinerlei Antwort.
    Es gibt da wohl aber Listen. ( Single, Verheiratet, mit Kinder, ....... )
    Aber der Haupt Gesellschafter bin nicht ich und ist wirtschaftlich unabhängig.

    Immer so eine Hinhaltetaktik, Häppchen nach Häppchen.

    Nicht klar in einem gesagt: "Wenn Sie Punkt 1, 2, 3, .... erfüllen, kommen wir wieder zusammen.

    Wie bereits ich schrieb, der örtliche Bankmitarbeiter würde es gerne machen.


    Nun ist es wiedermal eine Nacht, wo ich nicht schlafen kann,
    mir geht es zunehmend gesundheitlich immer schlechter, vielleicht bin ich schon im Burnout.



    Grüße: Toni

  12. Avatar von tneub
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Zitat Zitat von bruno68
    Bedenken Sie, haben eine OHG eine juristische Person und nicht eine natürliche Person.
    Eine OHG ist eine Personengesellschaft und keine juristische Person.


    Zitat Zitat von bruno68
    Ich werde heute Nacht mal ein Angebot errechnen und ihnen zusenden, damit Sie es verstehen, inwieweit es wichtig ist auch selbst Miete an die OHG zu bezahlen!
    So wie ich es verstanden habe, ist das Gewerbeobjekt in der gleichen Gesellschaft, wie der Gewerbebetrieb. An sich selbst kann man aber keine Miete zahlen.
    Das mag zwar in der Kostenrechnung funktionieren, ist aber sonst unmöglich.

    In wieweit das damit überhaupt als reine Immobilienfinanzierung gewertet werden kann, bezweifle ich.
    Vermutlich muß hier die Tragfähigkeit des Unternehmens beurteilt werden.

    Sollte es in verschiedenen Gesellschaften sein, dann muß natürlich eine Miete gezahlt werden.

  13. Avatar von tneub
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Zitat Zitat von Toni26
    Unsere Bank, die Kreditabwicklung nannte erst einmal 3000 € ,
    bei der Summe von ca. 500.000

    Und wir hofften und erwarteten, das wir dann nach einem Jahr wieder
    auf 5000 - 5600 gehen.

    Erst wollten die aktuelle BWA , dann nannten sie min. 3000 erst einmal,
    Nach zeitlichen Hinhalten meinten sie es reicht doch nicht, ich müsse ja schließlich
    Geld für meinen Unterhalt abrechnen.
    Auf Nachfrage wie hoch dieser Betrag sei, keinerlei Antwort.
    Es gibt da wohl aber Listen. ( Single, Verheiratet, mit Kinder, ....... )
    Aber der Haupt Gesellschafter bin nicht ich und ist wirtschaftlich unabhängig.

    Immer so eine Hinhaltetaktik, Häppchen nach Häppchen.

    Nicht klar in einem gesagt: "Wenn Sie Punkt 1, 2, 3, .... erfüllen, kommen wir wieder zusammen.

    Wie bereits ich schrieb, der örtliche Bankmitarbeiter würde es gerne machen.


    Nun ist es wiedermal eine Nacht, wo ich nicht schlafen kann,
    mir geht es zunehmend gesundheitlich immer schlechter, vielleicht bin ich schon im Burnout.



    Grüße: Toni
    Das bestätigt meine Vermutung, dass Gewebe und Gewerbeobjekt in einer Gesellschaft sind.
    Für mich klingt das so, als ob ihr erstmal einen richtigen Businessplan bei der Bank einreichen müsstet und das dann nicht nur fürs Objekt, sondern für die gesamte Gesellschaft.

    Habt ihr keinen Steuerberater, der euch betriebswirtschaftlich unterstützen kann?

  14. Avatar von Zapp73
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    Noch viel einfacher wäre es natürlich, wenn man das Gutachten anonymisiert hochlädt. Das würde viele der hier gestellten Fragen sicherlich beantworten.

    So wie es beschrieben ist, handelt es sich um ein Gewerbe-Objekt mit Teilvermietung. Aus der Teilvermietung werden 5,5T€ erwirtschaftet, die _nicht_ allein für den gesamten Kredit ausreichen müssen. Fraglich ist nun, wie das Verhältnis von fremd- und eigenvermietetem Anteil ist und ich bin mir sehr sicher, dass das dem Gutachten zu entnehmen ist.

    Die Kredit-Lücke muss aus dem eigenen Gewerbeanteil erwirtschaftet werden und da will die Bank nun - zu Recht - Zahlen haben, wie dieser Betrieb wirtschaftlich dasteht. Vor allem müssen ja mindestens BWA's der Jahre ab 2022 mit der neuen Inhaberstruktur vorliegen, d.h., die Bank hat aktuelle Zahlen und ist offensichtlich auf Grund dieser Zahlen nicht bereit, eine Nachfolgefinanzierung zu genehmigen.

    Man kann versuchen, mit anderen Banken zu sprechen. Manchmal ist es ja auch so, dass bestimmte Banken bestimmte Risiken loswerden wollen und andere Banken das aber völlig anders bewerten. Das hätte meiner Meinung aber auch schon längst passieren müssen. Wenn Zwangsverwaltung allerdings schon im Gang ist, ist das natürlich keine gute Ausgangssituation, wobei sich auch die Frage stellt, ob die Fähigkeit, den Kredit zu leisten überhaupt gegeben ist, oder die Situation nur aus Verschleppung/Untätigkeit entstanden ist.

  15. Avatar von Toni26
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Welche Kreditlücke,

    wir zahlten, wie gesagt, über 9 Jahre die Raten alleine von den Mieteinnahmen .

    Den bisherigen Geschäftsbtrieb wollen wir weiter runter fahren,
    eigen genutzte Flächen reduzieren um diese ebenfalls zu vermieten.

    Grüße : Toni

  16. Avatar von bruno68
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    @Toni,

    leider konnte ich mich nicht früher melden, andere Kunden wollen auch eine Rettung bzw. Finanzierung haben.

    @tneub, sie reden wider denen, was eine Bank will!
    Eine OHG ist eine Personengesellschaft und keine juristische Person.
    Und genau da liegt der Denkfehler!

    Denn wie eine Bank die rechtliche Situation auffasst, kann sich zum Gesetzlichen unterscheiden!

    Toni gibt an, das diese OHG 5.500 € erwirtschaftet, aber bei diesen mickrigen Einahmen ist die OHG, wegen der Schulden aber pleite!

    Hier knallt die Realität gegen den Wunschdenken der letzten 10 Jahre aufeinander!

    Wenn Toni ehrlich bzw. richtigerweise nach der Rechtsform der Firma wäre, gehörte nach den Kreditvergaberichtlinien auch sämtliche Einkommen der Gesellschafter zu den Einnahmen, aber abzüglich § 850 c ZPO!

    Denn die OHG verhindert ja nicht den Zugriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter!

    Hier ist genau der Knackpunkt bzw. auch der Insolvenzhebel der Bank, weil sich die Zinsen in den letzten 5 Jahren auf unglaubliche 5 % p.a. anhob! Fehlt der Firma schlichtweg, einfach die Einnahmen um sich aktuell refinanzieren.

    Ich schrieb schon einmal, wer Kredite selber mit dem Gläubiger abschließt: "Gilt es das er selber Sachkundig in der Sache der Finanzierung gilt!"

    Folgerichtig braucht der Gläubiger keine richtigen Antworten den Schuldner geben, nein es ist ihnen sogar gesetzlich verboten für seinen Arbeitgeber und gleichzeitig Kunden zu helfen!
    Unter Juristen nennt sich das Parteienverrat
    Parteiverrat
    (auch Prävarikation genannt) ist eine Straftat nach deutschem Recht (§ 356 StGB), bei der ein Rechtsanwalt oder anderer Rechtsbeistand in derselben Rechtssache widerstreitende Interessen beider Parteien pflichtwidrig durch Rat oder Beistand vertritt, was das Vertrauen in die Rechtsberatung untergräbt und mit Freiheitsstrafen geahndet wird. Es liegt ein schwerer Fall vor, wenn der Anwalt dabei mit der Gegenpartei zum Nachteil seines Mandanten zusammenarbeitet.
    Was ist Parteiverrat?

    Definition: Ein Rechtsbeistand (z.B. Anwalt) dient beiden Seiten in derselben rechtlichen Angelegenheit, obwohl deren Interessen gegensätzlich sind.
    Beispiele: Ein Anwalt vertritt den Fahrer eines Unfallwagens und später den Unfallgeschädigten im Schadensersatzprozess; oder ein Verteidiger, der gleichzeitig mehrere Beschuldigte in derselben Sache vertritt, obwohl deren Interessen kollidieren.
    Strafbarkeit: Es droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, bei Einverständnis mit der Gegenseite sogar von einem Jahr bis zu fünf Jahren (§ 356 Abs. 1 & 2 StGB).
    Ziel des Gesetzes: Schutz des Vertrauens in die Anwaltschaft und Sicherung der Integrität der Rechtspflege.

    Voraussetzungen

    Rechtsbeistand: Betrifft zugelassene Anwälte, Patentanwälte, Steuerberater etc..
    Widerstreitende Interessen: Die Interessen beider Parteien müssen objektiv gegensätzlich sein.
    Pflichtwidrigkeit: Der Anwalt agiert gegen seine Pflicht, die Interessen seines Mandanten zu wahren.
    "Dieselbe Rechtssache": Es geht um dieselbe rechtliche Auseinandersetzung, nicht um verschiedene Fälle.

    Schwerer Parteiverrat (§ 356 Abs. 2 StGB)

    Hierbei handelt der Rechtsanwalt im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei.
    Dies wird als Verbrechen eingestuft und härter bestraft (Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren).
    und wird im schweren Fall mit Haftstrafe geahndet. Daher werden sie keine Hilfe aus der Darlehnsbank erhalten. Siehe auch
    § 263 Betrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1.
    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

    4.
    5.
    (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
    (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
    (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
    (7)
    Es dürfte jetzt nochmal eindringlich hingewiesen sein, das eine Bank noch Bankmitarbeiter inkl. RA nicht helfen darf!

    Ich habe aber mit ihren Finanzdaten mehrere Finanzierung durchgerechnet, aber

    1) Billig ist diese nicht
    2) Wegen der mickrigen Einnahmen ist eine einmalige Finanzierung in der Gesamtsumme von 700.000 € nicht möglich!

    Schauen Sie heute Abend in die P.N. nach!

    Ich verstehe sehr gut, warum sich damit nicht beschäftigen möchte, aber wenn davon die Existenz abhängt ist dies nicht Kleinkram, sondern die Zukunft der Kinder und Enkelkinder, so wie seiner eigenen Ehefrau und sich selbst, die Gegenwart und die Zukunft inkl. der Altersvorsorge.

    Warum hat die OHG nicht für ihre Gesellschafter eine Todesfall-, Unfallversicherung über 500.000 € oder eine Dread Disease über 100.000 € abgeschlossen? Dann wäre das nicht passiert!
    Wegen, ein paar lumpigem 1.000 € jährlich Versicherungskosten, Millionenwerte verlieren!

    bruno68

  17. Avatar von Toni26
    Toni26 ist offline
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Man kann 700.000 nicht mit monatlichen 7000 finanzieren?

    Wir hatten bisher eine höhere Kreditsumme mit 5500 monatlich bezahlt.

    Das verstehe ich nicht .


    Unfallversicherung trat nicht ein, da Krankheit.


    Grüße : Toni

  18. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Zitat Zitat von Toni26
    Man kann 700.000 nicht mit monatlichen 7000 finanzieren?

    Wir hatten bisher eine höhere Kreditsumme mit 5500 monatlich bezahlt.

    Das verstehe ich nicht .


    Unfallversicherung trat nicht ein, da Krankheit.


    Grüße : Toni
    1. Bruno einfach ignorieren, der rettet niemanden.
    2. Die interne Politik Deiner Bank hat sich etwaig verändert, sprich: die wollen Euer Geschäft/Risiko nicht mehr in ihren Büchern haben bzw. wenn doch, dann nicht zu den früheren Konditionen.

    Zur Frage: 700T€ zu 49T€ zu finanzieren geht natürlich - wenn man eine Bank findet, die das Konzept mitträgt. Deine Bank will offensichtlich eine kürzere Laufzeit, ergo höhere Tilgung oder traut Euch bzw. Eurem Geschäft keinen langfristigen Schuldendienst zu. Was kein Wunder ist, wenn Ihr in der Zwangsverwaltung seid.

    Und bevor Du das nicht begreifst und auch das Gutachten nicht zumindest anonymisiert offenlegst, kann man Dir kaum konkrete Hinweise geben, wie Du Deine Situation verbessern kannst. Meiner Meinung nach bleibt Dir aktuell nur, Deine Situation mit anderen Banken zu besprechen.

  19. Avatar von brainy
    brainy ist offline

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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Mir sind das zu wenig Zahlen.

    Sanierungsstau?

    Wie sind die Zahlen der KG?

    Banken spielen auch mal falsch ...

  20. Avatar von Toni26
    Toni26 ist offline
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    Standard AW: Seriöse Umschuldung unserers Gewerbeobjekt , mittlerweile in Zwangsverwaltung.

    Wieder eine Nacht ohne Schlaf,
    meine gesundheitliche Verfassung ist nicht gut.

    Aber ich versuche zu funktionieren.


    Unser Rechtsanwalt meinte zunächst, dass er nichts gegen die Zwangsverwaltung erwirken kann.

    Wir haben aber jetzt einen Rechtsanwalt beauftragt,
    der sich spezialisiert hat, genau unser Problem betreffend.

    Nach einstündigen Gespräch, gibt es doch noch etwas Hoffnung.

    Also nicht aufgeben.


    Grüße: Toni

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