Parteiverrat
(auch Prävarikation genannt) ist eine Straftat nach deutschem Recht (§ 356 StGB), bei der ein Rechtsanwalt oder anderer Rechtsbeistand in derselben Rechtssache widerstreitende Interessen beider Parteien pflichtwidrig durch Rat oder Beistand vertritt, was das Vertrauen in die Rechtsberatung untergräbt und mit Freiheitsstrafen geahndet wird. Es liegt ein schwerer Fall vor, wenn der Anwalt dabei mit der Gegenpartei zum Nachteil seines Mandanten zusammenarbeitet.
Was ist Parteiverrat?
Definition: Ein Rechtsbeistand (z.B. Anwalt) dient beiden Seiten in derselben rechtlichen Angelegenheit, obwohl deren Interessen gegensätzlich sind.
Beispiele: Ein Anwalt vertritt den Fahrer eines Unfallwagens und später den Unfallgeschädigten im Schadensersatzprozess; oder ein Verteidiger, der gleichzeitig mehrere Beschuldigte in derselben Sache vertritt, obwohl deren Interessen kollidieren.
Strafbarkeit: Es droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, bei Einverständnis mit der Gegenseite sogar von einem Jahr bis zu fünf Jahren (§ 356 Abs. 1 & 2 StGB).
Ziel des Gesetzes: Schutz des Vertrauens in die Anwaltschaft und Sicherung der Integrität der Rechtspflege.
Voraussetzungen
Rechtsbeistand: Betrifft zugelassene Anwälte, Patentanwälte, Steuerberater etc..
Widerstreitende Interessen: Die Interessen beider Parteien müssen objektiv gegensätzlich sein.
Pflichtwidrigkeit: Der Anwalt agiert gegen seine Pflicht, die Interessen seines Mandanten zu wahren.
"Dieselbe Rechtssache": Es geht um dieselbe rechtliche Auseinandersetzung, nicht um verschiedene Fälle.
Schwerer Parteiverrat (§ 356 Abs. 2 StGB)
Hierbei handelt der Rechtsanwalt im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei.
Dies wird als Verbrechen eingestuft und härter bestraft (Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren).