Darlehensnehmer vs. Gesamtlschuldner ???

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  1. Avatar von Bauplan
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    Standard Darlehensnehmer vs. Gesamtlschuldner ???

    wir sind unverheiratet und haben gemeinsam einen Grundstück gekauft (stehen beide im Grundbuch). Nun suchen wir eine Finanzierung für den Hausbau und haben dabei ein interessantes Angebot erhalten.

    Wir sind laut vertrag nicht beide als Darlehensnehmer dargestellt. Ich stehe als Darlehensnehmer und meine Partnerin als Gesamtschuldner im Vertrag.

    Ist das üblich?

    Habe ich so mehr Rechte und/oder Pflichten?

    Was passiert, wenn ich als Darlehensnehmer sterbe (wir sind zurzeit unverheiratet / Erbfall)?

    wir haben von einem Anwalt gehört, dass sich für den Gesamtschuldner nicht dieselben Rechte aus dem Darlehensvertrag ergeben, wie für die Darlehensnehmer.

    Es gibt auch Banken, die in ihren Verträgen beiden Partner als Darlehensnehmer eintragen - was juristisch korrekt auch laut Aussage eines Anwalts sein müsste.

    Wir wissen nicht, wem wir Glauben schenken sollen. Guter Rat ist gefragt!

  2. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: Darlehensnehmer vs. Gesamtlschuldner ???

    Zitat Zitat von Bauplan
    wir sind unverheiratet und haben gemeinsam einen Grundstück gekauft (stehen beide im Grundbuch). Nun suchen wir eine Finanzierung für den Hausbau und haben dabei ein interessantes Angebot erhalten.

    Wir sind laut vertrag nicht beide als Darlehensnehmer dargestellt. Ich stehe als Darlehensnehmer und meine Partnerin als Gesamtschuldner im Vertrag.

    das bedeutet, das Darlehen zahlen Sie alleine zurück.

    Erst wenn ihr Einkommen dazu nicht mehr ausreicht, muss ihre Partnerin sich daran beteiligen.

    Ist das üblich?

    Habe ich so mehr Rechte und/oder Pflichten?

    Was passiert, wenn ich als Darlehensnehmer sterbe (wir sind zurzeit unverheiratet / Erbfall)?

    wir haben von einem Anwalt gehört, dass sich für den Gesamtschuldner nicht dieselben Rechte aus dem Darlehensvertrag ergeben, wie für die Darlehensnehmer.

    Es gibt auch Banken, die in ihren Verträgen beiden Partner als Darlehensnehmer eintragen - was juristisch korrekt auch laut Aussage eines Anwalts sein müsste.

    Wir wissen nicht, wem wir Glauben schenken sollen. Guter Rat ist gefragt!
    Wenn 2 Personen ein Grundstück zu gleichen Teilen gehört,
    sollte man auch das entsprechende Bauvorhaben zusammen durchführen.
    Also sollten beide als Darlehensnehmer eingetragen werden.

    Gruß N.

  3. Avatar von Bauplan
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    Standard AW: Darlehensnehmer vs. Gesamtlschuldner ???

    Danke für deine Antwort!
    Wir werden uns ein anderes Angebot einholen.

    B.

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Darlehensnehmer vs. Gesamtlschuldner ???

    Hallo Bauplan,

    es haften eh beide gesamtschuldnerisch, dh. es müssen beide für das Darlehen aufkommen. Somit werden immer beide für das gesamte Darlehen belangt.

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