BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

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  1. Avatar von Q12
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    Ausrufezeichen BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Hallo an Alle finanzler -

    mal angenommen ein Kunde hätte bei der BSQ Bauspar.. (ehemals Quelle) seit 2004 einen BSV Tarif Q12 mit Bonuszins (2% Basiszins + 2,75% Bonuszins).
    Bewertungszahl 614, vor Jahren zugeteilt, Zuteilung jedoch bislang nicht angenommen.
    Die Bausparsumme beträgt z.B. 10.000 Eur der Kontostand 9'.

    Der bislang auf einem extra Konto angesammelte Bonuszins 1.500 Eur (Bonuszinsen werden jährlich auf einem Sonderkonto gebucht sind im Jahr der Gutschrift steuerpflichtig und werden im Kontoauszug ausgewiesen).

    Der Kunde hätte bei der BSQ angerufen und ihm wurde telefonisch gesagt, der Vertrag wäre sowieso überspart, da nicht nur der Kontostand des Kontoauszugs 9.000 zählen würde, sondern der Kontostand 9' + der auf dem Kontoauszug separat vermerkte Bonuszins 1500 und somit deutlich über der Bausparsumme.

    Es wäre das Beste, der Kunde würde baldmöglichst selbst kündigen. Andernfalls könnte bei einer Bestandsanalyse durch die Bausparkasse auffallen, dass dieser überspart wäre und hätte die Kündigung durch die BSK zur Folge.
    Bei Kündigung durch die BSK wäre der Nachteil, dass nach §3 (2) der ABB der Bonus hinfällig wäre, bzw. durch die BSK einbehalten werden könnte.

    angenommen, in den ABB Tarif Q12 wäre folgendes zu finden:
    §2 Sparzahlungen:
    (1) Der mtl. Bausparbeitrag bis zur 1. Auszahlg. aus der zugeteilten Bausparsumme beträgt 4 vom Tausend der Bausparsumme (Regelsparbeitrag).

    §3 Verzinsung des Sparguthabens:
    (1) ..Guthaben wird mit 2% verzinst (Basiszins). Bei Bonustarif erhöht sich die Verzinsg. um einen Bonus von 2,75% auf eine Gesamtverzinsung von 4,75% pro Jahr.

    (2) Der Bonuszins nach Abs.1 wird gewährt, wenn
    - der Bausparer nach §15 kündigt oder auf das zugeteilte Bauspardarlehen verzichtet und
    - der BSV zu diesem Zeitpunkt mindestens 7 J. bestanden hat und
    - die Bewertungsz. mind. 160 beträgt

    Der Bonus wird auf einem Sonderkto. geführt u. wird bei Auszahlung des gesamten Bausparguthabens fällig. Er wird dem Bausparkto. zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben u. bei der Auszahlg. zusammen mit dem Guthaben und den Basiszinsen ausgezahlt. Die Basiszinsen und der Bonus werden nicht gesondert ausgezahlt.


    Meiner Meinung nach ist der Vertrag mit Kontostand 9' noch nicht überspart, da der Kontostand laut Kontoauszug noch unter der Bausparsumme von 10' liegt.
    Auch kann ich aus §3(2) nicht herauslesen, dass der Bonus gestrichen werden könne.

    Wie seht ihr dies - gibt es hierzu eine ganz klare Regelung?


    Der Regelsparbeitrag beträgt 40 Eur pro Monat (wären 480/Jahr).
    In den ersten Jahren wurde nur einmal jährlich 750 einbezahlt.
    In den letzten Jahren nur 480. Die Kasse teilt mit, dass entsprech. den ABB die regelmäßige Besparung des BSV vorgesehen ist. Die Regelsparrate gem. §2. Bei bereits zugeteilten BSV ist die Einzahlung der Regelsparrate ebenfalls, bis zur 1. Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme zu erbringen. Sonderzahlungen werden selbstverständlich nach §2 (3) ABB berücksichtigt.

    ABB §2(2): Die BSK kann die Annahme von Sonderzahlungen von ihrer Zustimmung abhängig machen.

    (3) Hat der Bausparer 12 Regelsparbeiträge unter Anrechng von Sonderzahlgungen nicht geleistet und ist er der schriftl. Aufforderg. der BSK zur Nachzahlung länger als 3 Monate nicht nachgekommen, kann die BSK den Vertrag kündigen.



    Wäre der Kunde durch die anfänglichen Einzahlungen von 750 pro Jahr noch lange nicht im Rückstand, da selbst im Extremfall, wenn der Kunde in 2015 nur 10.-Eur/Jahr einzahlen würde, das Zuviel aus den ersten Jahren zunächst auf die Regelsparbeiträge angerechnet werden würde?
    Oder bezieht sich diese Anrechnung nur auf das jeweilige Jahr?

    Schon mal ganz lieb Danke für Eure Ansichten zu diesem Sachverhalt.

  2. Avatar von Suxxess
    Suxxess ist offline

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    Standard AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Den Fall gab es hier doch schon Mal, beziehungsweise es war wohl rechtens. Nur weil die Bonuszinsen auf einem extra Konto landen, so gehört die Bonuszahlung ja zum Vertrag dazu. ( Wenn du ihn dir auszahlen lässt, dann wärst du ja über den 10.000 €. )

    (2) Der Bonuszins nach Abs.1 wird gewährt, wenn
    - der Bausparer nach §15 kündigt oder auf das zugeteilte Bauspardarlehen verzichtet und
    - der BSV zu diesem Zeitpunkt mindestens 7 J. bestanden hat und
    - die Bewertungsz. mind. 160 beträgt
    Mal angenommen es fällt der Bausparkasse auf, dass dein Vertrag eigentlich überzahlt ist, somit entfällt ja nun mal der Zweck eines Bausparvertrages.

    Die Bausparkasse könnte dir dann von sich aus den Vertrag kündigen. Wenn dir die Bausparkasse von sich aus kündigt, dann erfüllst du streng genommen nicht mehr den ersten Absatz. Folglich könnten sie dir den Bonuszins vorenthalten, denn du erfüllst diese Voraussetzung ja nicht mehr.

    Ich würde noch auf eine Zweit- oder Drittmeinung warten.
    Aber an deiner Stelle würde ich auf den Rat der Bausparkasse hören und den Vertrag kündigen und mir das Geld inkl. dem Bonus auszahlen lassen, solange du noch keine Kündigung von der Bausparkasse vorliegen hast.

    ABB §2(2): Die BSK kann die Annahme von Sonderzahlungen von ihrer Zustimmung abhängig machen.
    Ganz einfach wir haben eine extreme Niedrigzinsphase, die Bausparkassen werden in der Regel alle erhöhten Zahlungen oder Sonderzahlungen ablehnen, um dir nicht diesen hohen Zinse auf deine Sonderzahlungen zahlen zu müssen.

    Wenn du mit 9,xxxx eh an den 10k dran bist und inkl. den Zinsen sowieso drüber, dann würde ich nicht lange fackeln und den Bonuszins sichern bevor die Bank auf komische Ideen kommt. Im schlimmsten Fall hast du ein paar Zinsen auf den noch nicht eingezahlten Restbetrag zu den 10k verloren.

    Und im besten Fall hast du dir 1,500 € Bonuszinsen gesichert. Die Entscheidung wäre für mich klar.

  3. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Generell ist es so, dass es den Bausparkassen in Zeichen der Niedrigzinsphase nicht gut geht. Deswegen werden alle Hochzinsbausparer sowieso aufgelöst aus sicht der Bausparkasse.

  4. Avatar von Q12
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    Standard AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Vielen Dank für die Rückmmeldungen.
    Wenn dir die Bausparkasse von sich aus kündigt, dann erfüllst du streng genommen nicht mehr den ersten Absatz. Folglich könnten sie dir den Bonuszins vorenthalten, denn du erfüllst diese Voraussetzung ja nicht mehr.
    Frage an Suxxess:
    Wie ist das zu verstehen, weshalb erfüllt der Kunden den ersten Absatz nicht mehr? Ich steh da irgendwie auf dem Schlauch.

    Es heisst doch:
    (2) Der Bonuszins nach Abs.1 wird gewährt, wenn
    - der Bausparer nach §15 kündigt oder auf das zugeteilte Bauspardarlehen verzichtet und
    - der BSV zu diesem Zeitpunkt mindestens 7 J. bestanden hat und
    - die Bewertungsz. mind. 160 beträgt



    Der Kunde kündigt nicht, er erfüllt doch trotzdem alle Bedingungen oder nicht?
    - er verzichtet auf das Darlehen
    - der BSV hat über 7 J. bestanden
    - die Bewertungszahl ist über 160


    Was genau erfüllt der Kunde nicht?

  5. Avatar von Q12
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    Standard AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Vielen Dank für die Rückmmeldungen.
    Zitat:
    Wenn dir die Bausparkasse von sich aus kündigt, dann erfüllst du streng genommen nicht mehr den ersten Absatz. Folglich könnten sie dir den Bonuszins vorenthalten, denn du erfüllst diese Voraussetzung ja nicht mehr.
    Frage an Suxxess:
    Wie ist das zu verstehen
    , weshalb erfüllt der Kunden den ersten Absatz nicht mehr? Ich steh da irgendwie auf dem Schlauch.

    Es heisst doch:
    (2) Der Bonuszins nach Abs.1 wird gewährt, wenn
    - der Bausparer nach §15 kündigt oder auf das zugeteilte Bauspardarlehen verzichtet und
    - der BSV zu diesem Zeitpunkt mindestens 7 J. bestanden hat und
    - die Bewertungsz. mind. 160 beträgt



    Der Kunde kündigt nicht, er erfüllt doch trotzdem alle Bedingungen oder nicht?
    - er verzichtet auf das Darlehen
    - der BSV hat über 7 J. bestanden
    - die Bewertungszahl ist über 160
    Was genau erfüllt der Kunde nicht?

  6. Avatar von Suxxess
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    Standard AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Es geht darum, wenn der Bausparanbieter dir kündigt, dann:
    Hast du A) Nicht von dir aus gekündigt
    und B) Nicht von dir aus auf den Bausparvertrag verzichtet.
    ( Sondern der Anbieter hat dies getan )

    Es geht also darum wer von den beiden Vertragspartnern kündigt, ob du von dir aus kündigst oder ob der Bausparanbieter dir von sich aus kündigt. Natürlich läuft alles am Ende auf das selbe hinaus, der Vertrag wird aufgelöst und dir das Geld ausbezahlt.

    Aber der Bausparanbieter könnte halt theoretisch argumentieren, dass du nicht selbst gekündigt hättest und somit auch kein Anrecht mehr auf den Bonuszins hast. Ich weiß an den Haaren herbeigezogen, aber ich meine hier bereits gelesen zu haben, dass einige Anbieter dies auf diesem Wege versuchen um die Bonuszinsen nicht auszahlen zu müssen.

    (2) Der Bonuszins nach Abs.1 wird gewährt, wenn
    - der Bausparer nach §15 kündigt oder auf das zugeteilte Bauspardarlehen verzichtet und
    - der BSV zu diesem Zeitpunkt mindestens 7 J. bestanden hat und
    - die Bewertungsz. mind. 160 beträgt
    Der ganze Absatz wird in dem Fall irrelevant. Denn dann hast du den Bausparvertrag einfach überspart, der Zweck des Bausparvertrags wäre damit entfallen und der Anbieter kündigt dir einfach. Sie zahlen dir dein angespartes Geld ohne den Bonuszins aus und fertig.

    Natürlich könnte man versuchen sich rechtlich dagegen zu wehren. Aber da müsste man eher einen Rechtsverdreher fragen. Also es muss natürlich nicht dazu kommen wie ich es geschildert habe, aber warum darauf ankommen lassen?

  7. Avatar von Fury
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    Standard AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Zitat Zitat von Q12
    Hallo an Alle finanzler -

    Wie seht ihr dies - gibt es hierzu eine ganz klare Regelung?


    (3) Hat der Bausparer 12 Regelsparbeiträge unter Anrechng von Sonderzahlgungen nicht geleistet und ist er der schriftl. Aufforderg. der BSK zur Nachzahlung länger als 3 Monate nicht nachgekommen, kann die BSK den Vertrag kündigen.



    Wäre der Kunde durch die anfänglichen Einzahlungen von 750 pro Jahr noch lange nicht im Rückstand, da selbst im Extremfall, wenn der Kunde in 2015 nur 10.-Eur/Jahr einzahlen würde, das Zuviel aus den ersten Jahren zunächst auf die Regelsparbeiträge angerechnet werden würde?
    Oder bezieht sich diese Anrechnung nur auf das jeweilige Jahr?

    Schon mal ganz lieb Danke für Eure Ansichten zu diesem Sachverhalt.
    Moin zu diesem Thema hatte ich die BSQ angeschrieben und eine Antwort bekommen.
    Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahreskontoauszug 2014 schreibt Herr xxx An dieser Stelle möchten wir die Gelegenheit nutzen, Sie darauf hinzuweisen, dass entsprechend den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) die regelmäßige Besparung Ihres Bausparvertrags vorgesehen ist. *Die Regelsparrate ist in § 2 Abs. 1 der ABB geregelt. *Sie können die Regelsparrate aber auch gerne bei einem unserer Kundenberater erfragen. Die Einhaltung der vertraglich geregelten Anspar- rate gibt Ihnen persönliche Kalkulationssicherheit im Hinblick auf die Wartezeit bis zur Zuteilung und er- öffnet Ihnen die Option zur Inanspruchnahme des Bauspardarlehens. Bei bereits zugeteilten Bausparverträgen ist die Einzahlung der Regelsparrate ebenfalls, bis zur ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme, zu erbringen. *Sonderzahlungen werden selbstverständ-** **lich nach § 2 Abs. 3 der ABB berücksichtigt.* Die Bausparsumme meines Vertrages beträgt 15.000,00 Euro. Demnach beträgt die monatliche Regelsparrate 3,5 Promille von 15.000 also 52,50 Euro. .... ...
    Gesamthöhe der Sonderzahlung 3507,50. Da ich die Sonderzahlungen lt. des Schreiben Ihres Herrn xxx berücksichtigen darf ergibt sich somit, dass eine nächste Besparung des Vertrags erst wieder in 66 Monaten notwendig ist. Mit freundlichen Grüßen
    Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre eMail vom 04.02.2015. Ihr Bausparvertrag wurde im Tarif Q12 abgeschlossen. Der Regelsparbeitrag beträgt in dem Fall 60,00 Euro monatlich. Beiliegend nochmals die für Ihren Bausparvertrag gültigen "Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge" (ABB). Unter Berücksichtigung Ihrer bereits eingezahlten Einzahlungen haben Sie den Regelsparbeitrag für ca. 173 Monate geleistet. Sollten Sie bis dahin keine anderslautende Mitteilung von der Bausparkasse aufgrund Überschreitung der Bausparsumme erhalten, wäre die nächste Einzahlung des Regelsparbeitrages ab Dezember 2017 wieder notwendig. Bei Fragen oder zur individuellen Beratung erreichen Sie unser Service-Team Montag - Freitag ... Mit freundlichen Grüßen
    Es gibt bei mir eine Abweichung zwischen der von mir errechneten Höhe der Gesamtsonderzahlung und dem was die BSQ meint. Aber immerhin lassen die es, jedenfalls bei mir, zu dass ich alte Sonderzahlungen mit aktuellen Sparverpflichtungen verrechne.

    Das mit der Gefahr des Bonuswegfalls bei Kündigung durch die BSQ war mir neu. Ich bin zum Glück bisher noch nicht über der Bausparsumme (normales Konto + Sonderkonto.)

  8. Avatar von Q12
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    Standard AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Super Antwort - vielen Dank.
    Unter Berücksichtigung Ihrer bereits eingezahlten Einzahlungen haben Sie den Regelsparbeitrag für ca. 173 Monate geleistet.
    Sind denn Deine Sonderzahlungen über viele Jahre zusammengekommen oder eine riesige Einzahlung im letzten Jahr?

    Also, rechnet die bsq alle Einzahlungen von Anfang an oder z.B. nur die letzten 3 Jahre.

    Wenn der Regelsparbeitrag z.B. 50 pro Monat wäre und der Kunde von Anfang an 70 pro Monat einbezahlt hatte, wird dies voll angerechnet,
    sozusagen alles was zu viel war, egal ob monatlich oder jährliche Einmalzahlung... zählt?



    ?

  9. Avatar von Fury
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    Standard AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Die "Sonderzahlung" hat sich über Jahre hinweg angesammelt, da ich jeden Monat mehr als den Regelsparbeitrag gespart hatte.

  10. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Sie sollten ganz schnell die Zuteilung annehmen (also nicht kündigen) und sich das Guthaben + Bonus auszahlen lassen. Es wundert mich, dass die Bausparkasse hier noch nicht reagiert hat.

  11. Avatar von Q12
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    Idee AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Inwiefern Zuteilung annehmen?
    In den ABB heißt es doch: Der Bonus wird gewährt, wenn der Bausparer kündigt
    oder auf das zugeteilte Darlehen verzichtet ...

    Kann der Bausparer die Zuteilung annehmen und gleichzeitig auf das Darlehen verzichten
    erhält er dann den Bonus sicher?

  12. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Zitat Zitat von Q12
    Inwiefern Zuteilung annehmen?
    In den ABB heißt es doch: Der Bonus wird gewährt, wenn der Bausparer kündigt
    oder auf das zugeteilte Darlehen verzichtet ...

    Kann der Bausparer die Zuteilung annehmen und gleichzeitig auf das Darlehen verzichten
    erhält er dann den Bonus sicher?
    Dem Bausparer steht doch kein Darlehen mehr zu, weil der Vertrag defakto überspart ist. Demzufolge kann er auch nicht mehr verzichten.

  13. Avatar von Q12
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    Standard AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    der Bausparer beabsichtigt, die Annahme-Erklärung der bsq abzugeben
    Er nimmt die Zuteilung an. Er möchte die Auszahlung des Guthabens und verzichtet auf das Darlehen.

    Hat der Bausparer somit sicher Anspruch auf die Bonuszinsen?
    Das theoretische Darlehen beträgt nur noch 50 Euro, wenn die Bonuszinsen nicht zum Guthaben gezählt werden.

  14. Avatar von biggi
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    Standard AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Hallo, dein Beitrag ist schon 1 Jahr her, aber vielleicht habe ich ja Glück.
    Ich bin auch Q12- Bausparer bei der BSQ. Die hat mir gerade wegen der Regelsparrate gekündigt und den Bonus einbehalten, obwohl ich über die Jahre hinweg einiges mehr eingezahlt habe und ungefähr noch zwei Jahre Regelsparrarte "gut" hätte. Ich beabsichtige einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Hilfreich wäre bestimmt dieses Antwortschreiben der BSQ an dich im Original. Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit?? Schon mal Danke!

  15. Avatar von biggi
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    Standard AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Zitat Zitat von Fury
    Moin zu diesem Thema hatte ich die BSQ angeschrieben und eine Antwort bekommen.
    Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahreskontoauszug 2014 schreibt Herr xxx An dieser Stelle möchten wir die Gelegenheit nutzen, Sie darauf hinzuweisen, dass entsprechend den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) die regelmäßige Besparung Ihres Bausparvertrags vorgesehen ist. *Die Regelsparrate ist in § 2 Abs. 1 der ABB geregelt. *Sie können die Regelsparrate aber auch gerne bei einem unserer Kundenberater erfragen. Die Einhaltung der vertraglich geregelten Anspar- rate gibt Ihnen persönliche Kalkulationssicherheit im Hinblick auf die Wartezeit bis zur Zuteilung und er- öffnet Ihnen die Option zur Inanspruchnahme des Bauspardarlehens. Bei bereits zugeteilten Bausparverträgen ist die Einzahlung der Regelsparrate ebenfalls, bis zur ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme, zu erbringen. *Sonderzahlungen werden selbstverständ-** **lich nach § 2 Abs. 3 der ABB berücksichtigt.* Die Bausparsumme meines Vertrages beträgt 15.000,00 Euro. Demnach beträgt die monatliche Regelsparrate 3,5 Promille von 15.000 also 52,50 Euro. .... ...
    Gesamthöhe der Sonderzahlung 3507,50. Da ich die Sonderzahlungen lt. des Schreiben Ihres Herrn xxx berücksichtigen darf ergibt sich somit, dass eine nächste Besparung des Vertrags erst wieder in 66 Monaten notwendig ist. Mit freundlichen Grüßen
    Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre eMail vom 04.02.2015. Ihr Bausparvertrag wurde im Tarif Q12 abgeschlossen. Der Regelsparbeitrag beträgt in dem Fall 60,00 Euro monatlich. Beiliegend nochmals die für Ihren Bausparvertrag gültigen "Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge" (ABB). Unter Berücksichtigung Ihrer bereits eingezahlten Einzahlungen haben Sie den Regelsparbeitrag für ca. 173 Monate geleistet. Sollten Sie bis dahin keine anderslautende Mitteilung von der Bausparkasse aufgrund Überschreitung der Bausparsumme erhalten, wäre die nächste Einzahlung des Regelsparbeitrages ab Dezember 2017 wieder notwendig. Bei Fragen oder zur individuellen Beratung erreichen Sie unser Service-Team Montag - Freitag ... Mit freundlichen Grüßen
    Es gibt bei mir eine Abweichung zwischen der von mir errechneten Höhe der Gesamtsonderzahlung und dem was die BSQ meint. Aber immerhin lassen die es, jedenfalls bei mir, zu dass ich alte Sonderzahlungen mit aktuellen Sparverpflichtungen verrechne.

    Das mit der Gefahr des Bonuswegfalls bei Kündigung durch die BSQ war mir neu. Ich bin zum Glück bisher noch nicht über der Bausparsumme (normales Konto + Sonderkonto.)


    Hallo, dein Beitrag ist schon 1 Jahr her, aber vielleicht habe ich ja Glück.
    Ich bin auch Q12- Bausparer bei der BSQ. Die hat mir gerade wegen der Regelsparrate gekündigt und den Bonus einbehalten, obwohl ich über die Jahre hinweg einiges mehr eingezahlt habe und ungefähr noch zwei Jahre Regelsparrarte "gut" hätte. Ich beabsichtige einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Hilfreich wäre bestimmt dieses Antwortschreiben der BSQ an dich im Original. Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit?? Schon mal Danke!

  16. Avatar von Fury
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    Standard AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Hallo biggy,

    hast du den entsprechenden Aufforderungsschreiben der BSQ auch regelmäßig widersprochen und darauf bestanden, dass kein Rückstand der Sparbeiträge vorliegt?

    Bitte habe Verständnis dafür, dass ich meine Korrespondenz mit der BSQ ungern an jemanden schicke den ich nicht kenne. Besonders nicht wenn derjenige noch nicht bei einem Anwalt war der beurteilen kann, ob meine Korrespondenz für ihn überhaupt hilfreich ist.

  17. Avatar von biggi
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    Standard AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Hallo Fury,

    ich kann es absolut verstehen, dass du deine Korrespondenz niemanden schicken willst, den du nicht kennst... Bin im Moment froh, dass der Kontakt da ist. Habe den Wortlaut des Schreibens mal kopiert und werde sehen. Bin im I-net unterwegs und trage alles zusammen, was ich hier finden kann und mir hilfreich sein könnte. Grundsätzlich habe ich mit der Kündigung kein Problem, die sollen den Bonus zahlen und gut ist. Eine andere BSK hat den Bonus gleich mit ausgezahlt...

  18. Avatar von TimoFischer
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    Standard AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Hallo Leute,

    bin gerade auf euren Chat gestoßen. Ich habe jetzt nicht alles von Anfang bis Ende nachverfolgt kann euch aber von meinem eigenen Fall berichten.
    Meine Bausparkasse hatte mir meinen 1994 abgeschlossenen Vertrag im August 2015 gekündigt. Ich hatte mich dann entschlossen, gegen die Sache zu klagen. In 1. Instanz hatte ich noch verloren. Auf Anraten meines Anwalts sind wir jedoch in Berufung gegangen. Ob ihr es glaubt oder nicht, noch vor der Verhandlung vor dem OLG hat uns die Bausparkasse ein Angebot zur Fortsetzung meines Bausparvertrags gemacht, welches ich nicht ablehnen konnte. Wir haben uns dann verglichen und ich habe meinen Bausparvertrag wieder! Hilfreich war dafür sicherlich das erst kürzlich ergangene Urteil des OLG Stuttgart.
    Ich kann euch allen nur raten, die Kündigungen nicht auf euch sitzen zu lassen. Ich habe wirklich gute Erfahrungen gesammelt und wurde von meinem Anwalt Dr. Hofmann in Heidenheim top beraten und vertreten.

    Viele Grüße und viel Erfolg euch allen!!

    Timo

  19. Avatar von heinzdieter
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    Standard AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Guten Morgen,
    gestern habe ich eine Abrechnung meines BSQ-Bausparvertrages erhalten und leider feststellen müssen, dass Bonuszinsen von annähernd 2.000 € einbehalten wurden. Bausparsumme 8.000 €, angespart 7.300 € und das schon seit mehr als drei Jahren, ohne dass Regelsparbeitrag angemahnt wurde. Die Aufforderung zur Nachzahlung eines Regelsparbeitrages von 384 € habe ich nicht weiter beachtet, habe sie so verstanden, dass ich herausgedrängt werde, um der Bausparkasse die höheren Zinsen zu ersparen. Es folgte die Kündigung, gegen die ich nichts einzuwenden hatte, da ich von einer Abrechnung mit Bonuszinsen ausging.
    Eine Klage scheint wohl unausweichlich - wer kann mir da Tipp geben? Was für eine Klage? Wo einzureichen? Besteht Anwaltszwang? Mit welchen Kosten habe ich bei einem Streitwert von 2.000 € zu rechnen in I. Instanz, in II. Instanz? Heinz-Dieter

  20. Avatar von TimoFischer
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    Daumen hoch AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    hallo heinzdieter,

    ich kann dir wie gesagt den Dr. Hofmann in Heidenheim empfehlen (Tel.: 07321 - 9252960; www.anwaltskanzlei-hofmann.com).
    Aktuell ist am OLG Stuttgart erneut ein Urteil gegen die Bausparkasse Wüstenrot ergangen, es wurde jedoch Revision zugelassen.
    Die Wüstenrot hat wohl auch angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, so dass wohl früher oder später der BGH in der Thematik eine Entscheidung zu treffen hat.
    Angesichts dieser weiterhin unklaren Rechtslage halte ich es für unausweichlich, dass du einen Rechtsanwalt hinzuziehst. Denn die Bausparkassen werden mit Sicherheit nicht einfach klein beigeben solange die Möglichkeit besteht, dass ihnen doch in höchster Instanz Recht zugesprochen wird.
    Wenn du also ggf. vor einer BGH-Entscheidung Klarheit für dich haben möchtest und ein Vergleich mit der Bausparkasse für dich in Frage kommt, dann solltest du meiner Meinung nach unbedingt jetzt aktiv werden und einen Anwalt mit deiner Interessenvertretung beauftragen - alles andere wird an der Bausparkasse abprallen.
    Die Kosten für ein Verfahren bis zur 1. Instanz kann dir der Anwalt sicherlich schnell ungefähr beziffern. Wenn du eine Privatrechtsschutzversicherung hast, dann musst du dir darüber sowieso keine Sorgen machen, da das Ganze unter das "Vertrags- und Sachenrecht" fällt und die Kosten für ein Verfahren gegen die Bausparkasse damit durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt sind.

    Viele Erfolg!

    Timo

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