Ärger mit der Santander!

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  1. Avatar von luphinho
    luphinho ist offline
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    Standard Ärger mit der Santander!

    Hallo,

    Ich habe Ärger mit der Santander Bank und benötige Ihre ‚Hilfe!

    Im August 2009 habe ich einen Kredit über 38.000€ bei der Santander abgeschlossen, den Ich jetzt tilgen möchte.
    Nach meiner ersten Anfrage im Januar 2010 nannte mir die Santander einen Ablösebetrag von ca. 42.000€, gut mit Bearbeitungsgebühr und Zinsen für die ungetilgten ersten 2 Monate, kam mir der Betrag trotzdem ziemlich hoch vor.
    Da fiel mir die RSV auf, die mit ca.5400€ im Kreditvertrag steht und über die kein Wort in der Ablöseforderung steht.
    Nach einem unfreundlichen Gespräch in der Filiale erklärte mit der Bearbeiter, er sei nicht für die RSV verantwortlich und auch das beraten bei Kündigungen ist nicht seine Aufgabe, wenigstens übergab er mir eine Tel. der RSV.
    Frustriert rief ich bei der RSV an (Rimaxx) an und die erklärte mir das ich trotz Kündigung eine mindest Vertragslaufzeit von 3 Jahren einhalten muss!???
    In den Ablösebetrag waren ca. 1000€ Vorfälligkeitszinsen enthalten, um diese zu sparen, da es ausdrücklich erwähnt ist, das ich den Kreditvertrag nach 6 Monaten und einer Einhaltung von 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen kann, kündigte ich den Vertrag im Februar zum Mai 2010 unter Einhaltung aller fristen (9Monate nach Vertragsabschluss) und kündigte in diesem Schreiben gleichzeitig die RSV mit der Bitte sollte dies nicht möglich sein, mir mitzuteilen zu welchem Zeitpunkt dies möglich ist.
    Das Antwortschreiben der Santander war dann der Hammer!
    Über die RSV wurde in diesem Schreiben kein Wort verloren, ist das korrekt?
    Die Bank ignorierte meine Kündigung zum Mai und schreib sie Verzichtet kulanter Weise auf diese und bittet mich das Konto im April auszugleichen und fordert wieder 1000€ Vorfälligkeitsentschädigung, diesmal sogar 20€ mehr als beim 1. Schreiben?
    Ist diese Forderung berechtigt?
    Über lege jetzt die Verbraucherzentrale und einem Anwalt mit dieser Sache zu beschäftigen, macht das Sinn oder ist die Bank im Recht?
    Laut meiner Auffassung und Recherche sind Vorfälligkeitszinsen bei ordentlicher Kündigung nicht berechtigt und auch die
    RSV müsste doch auch bei Kündigung des Kredites unter Abzug der ersten 9 Monate mir den Restbetrag erstatten oder?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe, bin echt mit meinem Latein am Ende!

  2. Avatar von TImoNRW
    TImoNRW ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Nunja Bewinn 01.12.11 Beginn: 42 Raten = 42 Monate = 3 Jahre + 6 Monate = 01.05.2015 Ist doch genau so lange

  3. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Es läuft ja auch noch was per Anwalt wegen der Bearbeitungsgebühr.

    Ich habe einfach Bedenken, dass die mir den Kredit ganz kündigen, wenn ich nun auch noch die RSV kündige.....

  4. Avatar von Kay Neahnung
    Kay Neahnung ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von syvell
    Es läuft ja auch noch was per Anwalt wegen der Bearbeitungsgebühr.

    Ich habe einfach Bedenken, dass die mir den Kredit ganz kündigen, wenn ich nun auch noch die RSV kündige.....
    Nun, das glaub ich weniger.

    Was ist sinnvoller?

    -Kreidt kündigen und der Kreditnehmer kann nicht zahlen

    oder

    -Kredit weiter laufen lassen ohne die RSV, und somit garantiert das Geld bekommen?

    Was hätte die Bank davon, wenn sie dir kündigt und du es nicht abzahlen kannst? Sie verdienen ja schließlich an den Zinsen mehr als genug.

  5. Avatar von TImoNRW
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Genau deswegen denke ich mal wird von Santander neu aufgestellt ohne die RSV bzw halt die Monate mit Abzug

    Aber wir denken wenn die Summen überschaubar sind wie bei uns wäre die vorzeitige Ablösung unter Kündigungsfrist das beste. Mit ein blauen Auge dann davon gekommen,
    Strittig bleibt natürlich die Bearbeitungsgebühr.....

    Mal abwarten

  6. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Kay Neahnung
    Nun, das glaub ich weniger.

    Was ist sinnvoller?

    -Kreidt kündigen und der Kreditnehmer kann nicht zahlen

    oder

    -Kredit weiter laufen lassen ohne die RSV, und somit garantiert das Geld bekommen?

    Was hätte die Bank davon, wenn sie dir kündigt und du es nicht abzahlen kannst? Sie verdienen ja schließlich an den Zinsen mehr als genug.
    Sie bekommen ja dann aber auf jeden Fall weniger Geld.

    Und im Grunde ist denen doch egal, ob ich zahlen kann oder nicht, oder?

  7. Avatar von Kay Neahnung
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von syvell
    Und im Grunde ist denen doch egal, ob ich zahlen kann oder nicht, oder?
    Naja, eigentlich nicht.

    Wenn du nicht zahlen kannst, ist das für die Bank mit Aufwand und Kosten verbunden. Das wollen die natürlich vermeiden.

  8. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hmm, ich hör mal was mein Anwalt dazu sagt.

  9. Avatar von TImoNRW
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Interessant find ich immer noch die Creditlife

    Wir bieten Ihnen im Rahmen dieser Aufhebung eine Erstattung in Höhe von 150,00 EUR unter gleichzeitiger Beendigung des Versicherungsschutzes zum 23.11.2012 an. Dieses Angebot erfolgt in Ansprache mit der kreditgebenen Bank und Ohne Anerkenntniss einer Rechtspflicht.

    Sollten Sie damit einverstanden, bitten wir um Rücksendung des unterschriebenen Antwortbogens. Wenn wir innerhalb der nächsten 14 Tagen keine Antwort von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass die RSV bis zum 01.11.2014 weiterbestehen soll.
    Erst 150,00 EUR anbieten und heute 294,22 EUR und beides der 23.11.2012, na geht doch :-)

  10. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von TImoNRW
    Interessant find ich immer noch die Creditlife

    Erst 150,00 EUR anbieten und heute 294,22 EUR und beides der 23.11.2012, na geht doch :-)
    Hattest du da einfach ein Musterschreiben hingeschickt?

  11. Avatar von TImoNRW
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Was hab ich gemacht?

    Kündigungsschreiben an CreditLife vor einiger Zeit mit der Antwort siehe oben.

    - ombudsmannverfahren eingeleitet, Inhalt Wegall Bearbeitungsgebühr+RSV

    Letze Woche Ablössumme bei Santander angefordert - Antwort ausstehend

    Mit den Schreiben hab ich zum jetzigen Zetpunkt noch nicht gerechnet.

  12. Avatar von Mona11
    Mona11 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Auch ich habe Probleme mit der Santander. Ich hatte 2010 zwei Kredite abgeschlossen, wobei jeweils eine Bearbeitungsgebühr von ca. 500 € berechnet wurde (um diesen Betrag erhöhte sich der Nettodarlehensbetrag)

    Ein Kredit läuft noch, einer ist getilgt. Die Santander verweigert die Zahlung mit der üblichen Begründung und dem Hinweis, dass der eine Kredit noch nicht abgezahlt, die Bearbeitungsgebühr deswegen noch gar nicht von mir bezahlt wurde und deswegen kein Anspruch auf Rückerstattung besteht. ??? Ich dachte, von den Raten, die man zahlt, werden immer zuerst die Gebühren, erst dann Zinsen gezahlt und Kredit getilgt ?

  13. Avatar von Stumpenrudi
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Mona11
    Auch ich habe Probleme mit der Santander. Ich hatte 2010 zwei Kredite abgeschlossen, wobei jeweils eine Bearbeitungsgebühr von ca. 500 € berechnet wurde (um diesen Betrag erhöhte sich der Nettodarlehensbetrag)

    Ein Kredit läuft noch, einer ist getilgt. Die Santander verweigert die Zahlung mit der üblichen Begründung und dem Hinweis, dass der eine Kredit noch nicht abgezahlt, die Bearbeitungsgebühr deswegen noch gar nicht von mir bezahlt wurde und deswegen kein Anspruch auf Rückerstattung besteht. ??? Ich dachte, von den Raten, die man zahlt, werden immer zuerst die Gebühren, erst dann Zinsen gezahlt und Kredit getilgt ?

    Hallo Mona11,

    wieder mal völliger Blödsinn, was Dir die Santander da mitteilt.
    Die berechnete Bearbeitungsgebühr ist komplett im Zins mit eingebunden.D.h, dass Du dafür jeden Monat Zinsen für mitbezahlst.Es ist auch völlig uninteressant, ob die unrechtmässige Bearbeitungsgebühr bereits abbezahlt ist oder nicht.Dadurch wird sie auch nicht rechtens.

    Du solltest Dich auf jeden Fall an einen Anwalt wenden um die rechtswidrige Bearbeitungsgebühr zurückzufordern.Auch muss ein neuer Tilgungsplan erstellt werden, da die Bearbeitungsgebühr nicht mit eingerechnet werden darf.
    Wenn noch nicht getan, solltest Du ziemlich schnell der Bank via Musterschreiben eine Frist setzen.Erst wenn diese verstrichen ist, befindet sich die Bank im Verzug und muss Dir die rechtswidrige Gebühr mit 5 % über Basiszins verzinsen.

    Gruss

  14. Avatar von Mona11
    Mona11 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Danke für die schnelle Info - es muss wohl aber doch nicht ganz so unerheblich sein, ob der Kredit abgezahlt ist oder nicht - habe etwas gegoogelt und folgendes gefunden:

    "Update 10.01.2013] Bei zahlreichen Klagen gegen die Santander­bank vor dem Amts­gericht Mönchengladbach zeichnen sich nach einem Bericht von Rechts­anwalt Guido Lenné Urteile gegen das Kredit­institut ab. Der zuständige Richter wies allerdings darauf­hin, dass manche Zahlungs­klage wohl nicht in voller Höhe begründet sei. Hintergrund: Bei den Sant­ander-Krediten wird die Bearbeitungs­gebühr verteilt auf alle Raten gezahlt. Wenn der Kredit noch nicht voll­ständig getilgt ist, ist damit immer auch ein Teil der Bearbeitungs­gebühren nicht gezahlt und kann auch nicht zurück­gefordert werden. Die Rechts­anwälte der Kläger prüfen jetzt, die Klagen entsprechend umzu­stellen." (Quelle: Meldung Stiftung Warentest)

    und

    "Auch in diesem Jahr führen wir wieder diverse Prozesse gegen die Santander Consumer Bank in Mönchengladbach. In einer mündlichen Verhandlung vom heutigen Tag am Amtsgericht Mönchengladbach wegen der Erstattungspflicht von Kreditbearbeitungsgebühren gab es einige neue Hinweise von Seiten des Amtsgerichts.
    Das Gericht wies zunächst darauf hin, dass die Erhebung von Bearbeitungsgebühren durch die beklagte Santander Bank unzulässig sein dürfte, da es sich um eine AGB-Klausel handele. Diese Einschätzung ist für Kreditkunden der Santander positiv.
    Das Gericht wies dann daraufhin, dass die Klage unschlüssig sein könnte, weil die Bearbeitungsgebühr noch nicht vollständig gezahlt sei. Bei der Santander steckt die Kreditbearbeitungsgebühr anteilig in jeder einzelnen Rate.
    Da im heute verhandelten Fall der Kredit jedoch bereits vollständig abgelöst war, war dieser Einwand des Gerichts unzutreffend. Die Kreditbearbeitungsgebühr war nämlich bereits vollständig gezahlt und damit auch voll zu erstatten.
    Wir gehen daher im vorliegenden Fall davon aus, dass es erneut zu einer Verurteilung der Santander kommen wird. Die Beklagtenvertreterin erwog sogar ein erneutes Anerkenntnis der Bank.
    Der Hinweis des Gerichts war offenbar in den vergangenen Tagen mehrfach an diverse Rechtsanwälte per Post verschickt worden, jedenfalls riefen in unserer Kanzlei gleich mehrere Rechtsanwaltskollegen an, um uns um Hilfe zu bitten.
    Des Rätsels Lösung besteht unserer Auffassung nach darin, dass die bereits gezahlten Bearbeitungsgebühranteile weiter mit dem Zahlungsantrag verfolgt werden können. Hinsichtlich der noch nicht gezahlten Anteile ist ein Feststellungsantrag zu stellen, mit dem Ziel festzustellen, dass der klagende Kunde nicht verpflichtet ist, die weiteren Anteile zu bezahlen.
    Im Rechtsgespräch vom heutigen Tage entsprach diese Lösung offenbar auch den Vorstellungen des Gerichts. Wirtschaftlich ist das Ergebnis für den Bankkunden, dass er die Kreditbearbeitungsgebühr nicht zahlen muss. Das Mandantenziel kann folglich nach wie vor erreicht werden."

    Quelle:Anwaltskanzlei Lenné


  15. Avatar von Stumpenrudi
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Mona11
    Danke für die schnelle Info - es muss wohl aber doch nicht ganz so unerheblich sein, ob der Kredit abgezahlt ist oder nicht - habe etwas gegoogelt und folgendes gefunden:




    Nunja, dass ist schon richtig.

    Wenn die Bearbeitungsgebühr noch nicht bezahlt wurde, kann man sie ja auch kaum zurückverlangen.
    Das war von mir auch anders gemeint. Nur weil sie noch nicht bezahlt wurde,heisst das aber auch nicht, dass sie rechtens ist.
    Deshalb hab ich ja geschrieben, dass die Santander einen neuen Tilgungsplan zu erstellen hat, indem die Bearbeitungsgebühr nicht weiter mit auf den Zins gerechnet wird.
    Dies ist nämlich meistens der Fall, da die Bearbeitungsgebühr in den gesamten Kredit mit eingerechnet wird. Also zahlt man auch mit der Tilgung prozentual die Bearbeitungsgebühr ab.

  16. Avatar von Mona11
    Mona11 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    OK Danke - d.h. mal angenommen ich zahle Kredit (22.000) inkl. Bearbeitungsgebühren (500) und Zinsen (1500) von insgesamt 24.000 € mit monatlichen Raten von 300 € ab und habe bisher bereits 40 Raten von 80 Raten, d.h. 50 % abgezahlt, dann könnte ich von den Bearbeitungsgebühren ebenfalls 50 %, d.h. 250 € ausgezahlt verlangen. Bezüglich des Restes habe ich nur Anspruch auf Feststellung, dass ich nicht verpflichtet bin, die weiteren Anteile der Raten, die auf die Bearbeitungsgebühr fallen, zu zahlen ???

    falls man das einklagt, könnte man dann gleichzeitig beantragen, die Bank zu verpflichten einen neuen Tilgungsplan zu erstellen ?

  17. Avatar von Ravemaster84
    Ravemaster84 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Mona11
    falls man das einklagt, könnte man dann gleichzeitig beantragen, die Bank zu verpflichten einen neuen Tilgungsplan zu erstellen ?
    Willst du wirklich auf verbrannter Erde neu anpflanzen?
    Hast du schon einmal geprüft, ein Darlehen bei einer anderen Bank zur Tilgung des vorhandenen Darlehens zu nehmen?

  18. Avatar von syvell
    syvell ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Das geht ja nur nicht immer so einfach.

    Ich würde auch gerne umschulden, habe alber leider nicht die Möglichkeit.

  19. Avatar von Kay Neahnung
    Kay Neahnung ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Anhand der Berichte hier ist klar zu sehen, das die Santander richtig abzocken will.

    Ich habe nun auch das Musterschreiben vom Anwalt Lenne verwendet. Mal gucken was die antworten werden.

    Immerhin geht es bei mir um ca 1200 EUR vom einen Vertrag und dann noch 227 EUR vom Vertrag aus 2010, der Ende 2010 mit dem anderen Vertrag abgelöst wurde.

    Unterm Strich über 1500 EUR inkl. Zinsen.

    Anwalt lohnt sich auf jeden Fall und ich hoffe, das ich damit durch komme.

    Im übrigen habe ich bei der Santander nichts mehr am laufen, alles gekündigt.

  20. Avatar von Robo
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Update:

    Postbank : Berufung

    Am 14.03.2013 um 11:00

    ist der Gerichtlich angesetzte Verhandlungs Termin vorm Landgreicht Bonn.
    Lassen wir und mal Überraschen ;-)

  21. Avatar von Ravemaster84
    Ravemaster84 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von syvell
    Das geht ja nur nicht immer so einfach.
    Ich würde auch gerne umschulden, habe alber leider nicht die Möglichkeit.
    Daher auch die Prüfung und danach eine Abwägung welcher Weg sinnvoller ist. Fakt ist: Wenn ich meine Bank verklage, kann ich wohl damit rechnen, dass die Geschäftsbeziehung nicht die Beste sein wird. Ob sie mal gut war steht auf einem anderen Blatt. Das Verhältnis ist auf jeden Fall zerrüttet.

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