LBS kündigt Vertrag ...

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  1. Avatar von brunosah
    brunosah ist offline
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    Standard LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo Zusammen,

    letzte Woche bekam ich von der LBS einen Brief, in der mir die "... Möglichkeit der Zuteilungsanahme ..." an Herz gelegt wird. Als Anlage wurde eine Blatt "Annahme der Zuteilung" mitgeschickt.

    Hier kurz die Daten zum Vertrag: LBS Vario 3, abgeschlossen 1997 über die Bausparsumme 20.000 DM bzw. jetzt 11.000 €. Eingezahlt sind schon 11.784 €

    Weiter heißt es im Schreiben: "Senden Sie bitte die beigefügt Erklärung bis 30. Juni 2010 ausgefüllt an uns zurück. Ihr Bausparguthaben wird dann zum gewünschten Termin auf Ihr Girokonto überwiesen. Liegt uns Ende Juni keine entsprechende Erklärung vor, werden wir Ihren Bausparvertrag ordentlich kündigen."

    Das möchte ich eigentlich nicht. Das Geld brauche ich gerade auch nicht. Eventuell in 3-4 Jahren um eine Wohnung zu kaufen.

    Meine Frage:
    - Kann ich den Vertrag verlängern? Eventuell mit Erhöhung der Bausparsumme auf 20.000 €? Denn die Verzinsung ist richtig gut. ca 4%
    - Kann die Bausparkasse den Vertrag so kündigen?

    Fall jemand einen guten Tipp hat ... immer her damit

    Viele Grüße,

    Bruno

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo brunosah,

    ja, die LBS ist im Recht, sie darf nach den allgemeinen Bausparbedingungen kündigen, da deine Einzahlungen die Bausparsumme überschritten haben!

    Von Vertragsänderung kann ich dur nur abraten, denn dann geht der gute Bonuszins verloren!

    Du hast keine andere Chance, als die Zuteilung mit Darlehensverzicht und Bonus Inanspruchnahme anzunehmen!

  3. Avatar von Prediger
    Prediger

    Daumen runter AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,

    ich habe das gleiche Schreiben erhalten.
    Dazu ist Folgendes zu sagen, gemäß damaliger ABB zum Vario 3 kann die LBS nicht kündigen, dort explizit ausgeschlossen.

    Mir wurde dieser Bausparvertrag damals von einer Sparkasse als Sparanlage angeboten;
    ich hatte von vornherein nie die Absicht ein Darlehen zu nehmen.
    Daher kommt die Kündigung sehr überraschend für mich.

    Die LBS will wohl eher die garantierten Zinsen nicht mehr zahlen, weil sie sich verspekuliert hat.

    Mir wurde damals weiterhin gesagt, dass der Vertrag nach Ablauf der Ansparphase einfach weiterlaufen würde und der Zins und Bonuszins mir sicher sind.

    Zudem hat die LBS damals mit dem Vario 3 als Sparanlage geworben, gemäß meinen Unterlagen (Broschüre).

    Ich bin sehr gerne Kunde der LBS, weswegen ich dort auch einen zweiten Bausparvertrag.

    Jetzt bin ich sehr entäuscht.

    Im Fall weiterer gegensätzlicher Meinungen schlage ich vor, dass die LBS ihre Schlichtungsstelle anruft. Die soll für uns Kunden kostenlos sein.

    Grüße, ein treuer LBS - Kunde

    P.S. Wie ist es bei Euch ausgegangen?

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Lieber Prediger,

    die LBS wie auch alle andere Bausparkassen dürfen in dem geschilderten Fall von brunosah sehr wohl kündigen bzw. den Vertrag in die Zuteilung bringen, denn das Guthaben übersteigt die Bausparsumme und das geht ja gar nicht!!!! Dann würde ja jeder nur noch den kleinsten Bausparvertrag abschließen und das Ding bis an sein Lebensende besparen!
    Das werden die Bausparkassen sehr wohl bedacht haben, als die allgemeinen Bausparbedingungen geschaffen worden sind!

    Vielleicht noch eine kleine Anmerkung. In den 90 er Jahren gab es ganz sicher keinen Grund, die LBS als beste Bausparkasse im Bereich Rendite bzw. Geldanlage auszuwählen, denn es gab bessere im Bereich Rendite, deutlich bessere. So wurde z.B. die kleine alte Leonberger Bausparkasse über fast 10 Jahre von der Stiftung Warentest als Rendite Bausparer Nr. 1 angepriesen. Auch BHW und Wüstenrot waren deutlich besser.

    Heute spielt die LBS sowohl in der Renditezuteilung wie auch in der Darlehenszuteilung in der dritten Liga!!!! Soviel zum Thema Leistung, zufrieden können sie natürlich trotzdem sein, ich setze da persönlich aber andere Maßstäbe, denn neben guter Betreuung und gutem Service kann und muss auch der Tarif einer der besten sein.

  5. Avatar von Prediger
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,

    nun dann lässt es sich noch fragen, warum die LBS erst jetzt die Verträge genau diesen Tarifes kündigen will? Andererseits: Eine Kündigung hat die LBS bisher bei mir jedenfalls nicht ausgesprochen und auch keinen Termin gesetzt. Es wurde lediglich auf BGB §488 usw. verwiesen. Dass der Bausparvertrag überspart ist, das ist bei mir jedenfalls seit Jahren so.

    Ich würde hier ein konkludentes Verhalten unterstellen - dass der Vertrag stillschweigend auf Dauer angelegt ist. Ich denke, die LBS will die Zinsen nicht mehr zahlen, das ist der einzige Grund. Wären die Zinsen vergleichsweise höher, gäb es auch keine "Kündigungsandrohung". Die Rechtslage ist doch seit Jahren die Gleiche.

    Soll doch die LBS kündigen, dann aber formal richtig, damit ich die Unterlagen auch an meinen RA weitergeben kann.

    ;-)

    Danke für die weiteren Tipps

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Wundert mich alles ein wenig, denn Guthaben größer Bausparsumme wird doch gar nicht mehr verzinst, oder??? Bei Wüstenrot war das so!!!

  7. Avatar von C. Andreas
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Wundert mich alles ein wenig, denn Guthaben größer Bausparsumme wird doch gar nicht mehr verzinst, oder??? Bei Wüstenrot war das so!!!
    Doch, das kommt auf die Bausparkasse an....

    m.E. soweit dies nicht in den AGBs geregelt ist, kann die LBS auch nicht kündigen. Siehe auch BHW vor ein paar Jahren. Ich würde dies über den
    Verband der privaten Bausparkassen in Berlin prüfen lassen. Kurzer Anruf in die Rechtsabteilung genügt.

    Gruß

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo C.Andreas,

    für mich unerklärlich und nicht nachvollziehbar!!!! Warum hat denn dann jemand einen Bauspravertrag größer Mindestsumme abgeschlossen???? Dann hätte doch der kleinste gereicht???????????????

  9. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Wundert mich alles ein wenig, denn Guthaben größer Bausparsumme wird doch gar nicht mehr verzinst, oder??? Bei Wüstenrot war das so!!!
    Halt Langsam,

    wenn Du einen 10.000 Euro Vertrag hast und Du zahlst munter ein, dann hast Du oft einen automatischen Einzahlungsstopp bei 10.000 Euro. = die Bausparsumme.
    Die Zinsen kannst Du in den Altverträgen auflaufen lassen bis zum Tag x
    d.h. es kommt schon mal vor ein 10.000 Euro Bausparsummen-Vertrag zu haben
    und dieser ist mit 12.300 Euro Guthaben gefüllt.
    Das gebaren der Sonderzahlungen haben die Bausparkassen mittlerweile stark eingeschränkt. Hohe Sofort-Einmallzahlungen mit 4% Rendite kann man seit Mitte des Jahres nur noch über die Aachener Bausparkasse lösen. Allle anderen haben dieses Jahr den Riegel mit Beschränkungen vorgeschoben.

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    das verstehe ich nicht! Damals 10.000er BSV, 100 DM/Euro mtl. und dann 30 Jahre einzahlen wenn es keine Sperre gab, dass das Guthaben die Bausparsumme nicht überschreiten darf!!!!! Darum ging es doch bei Brunosah, ich hatte gesagt, dass kann nicht gehen, sie sagen aber das geht!!!

  11. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Voll besparte oder übersparte Bausparverträge dürfen gekündigt werden. Die Ombudsleute des Verbandes der Privaten Bausparkassen, Frau Dr. Heidi Lambert-Lang und Herr Karl Friedrich Tropf, haben über die ersten fünf Fälle entschieden, in denen die BHW Bausparkasse AG voll besparte bzw. übersparte Bausparverträge aufgelöst hat.
    Die Auszahlung der Guthaben zum 24. Oktober 2007 wurde den Kunden zuvor mit Schreiben vom 17. September 2007 angekündigt. Die Kunden hatten hiergegen bei der Kundenbeschwerdestelle des Verbandes der Privaten Bausparkassen Beschwerde eingelegt und die Fortführung ihrer Bausparverträge gefordert.



    Den Beschwerden wurde aber nur zu einem geringen Teil stattgegeben: Entgegen der Auffassung der Bausparkasse ende der Bausparvertrag nicht automatisch mit der Vollbesparung. Nach Auffassung der Ombudsleute darf die Bausparkasse jedoch voll besparte bzw. übersparte Bausparverträge mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
    Rechtlich gesehen handele es sich nach Paragraph 488 BGB bei dem Bausparvertrag um einen gegenseitigen Darlehensvertrag. Dieser habe eine Besonderheit: In der Ansparphase ist der Bausparer Darlehensgeber und die Bausparkasse Darlehensnehmer. Einfacher ausgedrückt: Der Bausparer stellt sein Geld der Bausparkasse zur Verfügung, damit diese anderen Bausparern zinsgünstige Darlehen gewähren kann. In der Darlehensphase kehrt sich das Verhältnis um. Dann ist die Bausparkasse Darlehensgeber – sie stellt nun das Geld anderer Sparer dem Bausparer in einem gesetzlich genau definierten Verfahren zur Verfügung - und der Bausparer wird Darlehensnehmer.
    Keine Kapitalanlage

    Die Ombudsleute bestätigen mit ihrem Schlichtungsspruch, dass der eigentliche Zweck des Bausparens die Erlangung eines Bauspardarlehens ist. Dieser Zweck kennzeichne den Vertrag auch dann, wenn der Kunde ihn als Kapitalanlage betrachte. Auch in diesem Fall schließe er keinen allgemeinen Sparvertrag ab, sondern einen Bausparvertrag. In den fünf entschiedenen Fällen waren die Verträge voll bespart oder überspart. Für den eigentlichen Zweck des Bausparens war damit kein Raum mehr gegeben.
    Eine ordentliche Kündigung nach Erreichen der Bausparsumme verstößt nach Auffassung der Ombudsleute auch nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Selbst dem unerfahrenen Sparer sei nicht suggeriert worden, dass die Laufzeit seines Vertrages allein in seinem Belieben stehe. Die Kunden hätten vielmehr aus den Vertragsunterlagen erkennen müssen, dass der Bausparvertrag eine Spar- und eine Darlehensphase durchlaufe. Nur am Ende der Sparphase habe ein Guthabenzins von fünf Prozent erreicht werden können. Die Sparphase ende zwangsläufig, wenn das Sparguthaben die vereinbarte Bausparsumme erreicht habe.
    Auch die in einem Fall angeführte angebliche Zusicherung eines Außendienstvertreters, den Vertrag unbegrenzt führen zu können, ändert nach Auffassung der Ombudsleute nichts an dieser rechtlichen Beurteilung. Der Außendienstvertreter sei nicht befugt gewesen, für die Bausparkasse verpflichtende Erklärungen abzugeben.
    Die Schreiben der BHW Bausparkasse AG vom 17. September 2007 sind laut den Schlichtungssprüchen Kündigungen gleichzustellen. Der Wille der Bausparkasse zur Beendigung des Vertragsverhältnisses sei darin inhaltlich voll zum Ausdruck gekommen.
    Wie reagieren die anderen Verbandsmitglieder?

    Auch die anderen Mitglieder des Verbands der privaten Bausparkassen, könnten nun auf Grund der Schlichtungssprüche für BHW-Fälle bei voll besparten oder übersparten alten Renditetarifen aus den 90er Jahren, die Verträge fristgemäß kündigen. Hier finden Sie eine Liste mit den Mitgliedsunternehmen, die dem Verband der privaten Bausparkassen angehören.

    LBS-Verträge sind nicht betroffen

    Die Schlichtungssprüche der Kundenbeschwerdestelle des Verbandes der privaten Bausparkassen zu den Beschwerden über die BHW gelten jedoch nicht für Verträge von Bausparern mit Landesbausparkassen (LBS). Die LBS haben ein eigenes Schlichtungsverfahren. Das Verfahren ist kostenlos.

  12. Avatar von Prediger
    Prediger ist offline

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    Ausrufezeichen AW: LBS kündigt Vertrag ...

    VOB ist eingeschaltet, Ergebnis wird berichtet.

  13. Avatar von Hackepeter
    Hackepeter

    Cool AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Ich rechne mit einer deutlichen Ausweitung dieser Methode.
    Entweder über Schreiben oder den Außendienst, das/die suggerieren sollen, eine Umstellung sei erforderlich oder unumgänglich.
    Würd mich nicht wundern, wenn auch "gut verzinste" nicht übersparte Verträge angegangen werden.
    Rücken und Wände dürften langsam recht nahe bei einander stehen.
    Falls es zu einer "Beratung" kommt: alles protokollieren! und Abzeichnen lassen!
    Wäre neugierig wie man den Tausch eines 5%ers gegen einen 0,75%er Guthabenzins (+ ggf. neue Abschlussgebühr, etc. ) im Beratungsprotokoll darzustellen versucht.
    Wer sich weigert, die Beratung zu protokollieren, ist per se als unseriös einzustufen.

    Ich selbst würde erstmal passiv bleiben.
    Nicht zu einer Kündigung/Auflösung/Vertragsveränderung nötigen lassen!
    Die wollen ja was, nicht ich! Also müssen die kündigen.
    Dann schau ich mich wehren kann, wenn mit mir Dinge veranstaltet werden, die ich nicht leiden kann...

  14. Avatar von Keingastmehr
    Keingastmehr ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    In meinem Fall hat es eine Bausparkasse 2 mal mit Vertretern versucht.
    Ich wurde telefonisch mit höheren Zinsen die durch einen Zusammenschluss der BSK, für Altverträge möglich sind, zu einem persönlichen Termin gelockt.
    Dabei erzählte mir der Vertreter von tollen Zinsen ("sehen Sie mal, 4%") und ich müsse nur unterschreiben.
    Was er mir vorlegte war ein Neuvertrag zu aktuellen Kondition (von - bis Guthabenszinsen abhängig von Umlaufrendite) für den eine erneute Abschlussgebühr angefallen wäre. Das Guthaben aus dem Altvertrag wäre nach Ablauf der 7 Jahre direkt auf den Neuvertrag eingezahlt worden. Somit wäre es gar nicht zu einer Zuteilung gekommen und ich hätte auch keine Bonuszinsen erhalten.

    Das dreiste daran war, er wollte mir das als "lukrative Änderung" glaubhaft machen und verwies auf die selbe Bausparkontonummer die am Ende lediglich eine abweichende .02 enthielt. Auf mein Argument mit der erneuten Abschlussgebühr die nur bei Neuverträgen anfällt verlies er fluchtartig das Haus.

    Bei meinen Eltern rief ein Vertreter der BSK an und teilte ihnen mit das 7 Jahre rum sind und das Guthaben verfügbar ist. Von Alternativen wie weiterlaufen lassen war nicht die Rede. Leider unterschrieben meine Eltern den Zuteilungsantrag.

    Ich kann jedem nur raten mit Altverträgen vorsichtig zu sein.

  15. Avatar von Anna
    Anna

    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hat noch jemand zufällig die alten AGBs für einen Vario 4, abgeschlossen ca 1994/1995.
    Die damaligen Unterlagen hat mein Mann nicht mehr (war alles noch bei den Schwiegererltern, die aber mal ausgeraubt wurden).
    Wir haben nämlich jetzt auch so einen Brief wegen Überschreitung der Summe bekommen und überlegen, ob es Sinn macht, selber zu kündigen oder die kündigen zu lassen. Die schreiben etwas davon, dass für den Fall, dass wir selber kündigen, keine 2% Auszahlungspämie fällig wird?!? Wer kann usn helfen.

  16. Avatar von Lohnlaster
    Lohnlaster ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Zitat Zitat von Anna
    Hat noch jemand zufällig die alten AGBs für einen Vario 4, abgeschlossen ca 1994/1995.
    Zufällig ABB Vario Tarif 4 von 1996.

    Die LBS hat mich auch angeschrieben.

    Ich habe mir die "Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge der LBS" von 1996 durch gelesen und da steht,
    ich zitiere:

    §2 Absatz 3

    Guthaben, die die Bausparsumme übersteigen, werden zunächst wie das Bausparguthaben behandelt; auf Wunsch des Bausparers können diese Guthaben einem bereits bestehenden oder neu abzuschließenden Bausparvertrag gutgeschrieben werden.


    Sie können uns gar nicht kündigen, auch wenn sie uns zu gern los werden wollen.

  17. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Bitte beachten sie bei Bausparverträgen, dass eine Kündigung immer die schlechteste Form ist an sein Geld zu kommen. Bei Bausparveträgen die ausgezahlt werden sollen bezieht man sich auf die Zuteilung, nicht auf eine Kündigung! Kündigung ist nur dann von Nöten, wenn man das Geld haben will, ohne dass die Zuteilung da ist!!!

    Wenn ich einen zugeteilten Bausparvertrag kündige, dann kann es z.B. sein, dass mir ein evtl. Bonus verloren geht.

  18. Avatar von Kerstin
    Kerstin

    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,

    ich bin sehr begeistert, dieses Forum gefunden zu haben. ICH habe nämlich am Freitag auch GENAU so ein Schreiben von der LBS Nord bekommen. Habe meinen LBS Vario Vertrag auch 1995 abgeschlossen und jetzt wollen sie mir nen neuen aufdrücken oder mir das Geld auszahlen (mit der Bemerkung: die Auszahlung ist kostenlos, wir verzichten auf den fälligen Abschlag von 2% ???? welchen Abschlag bitte, ich habe doch bei Vertragsabschluß schon genug bezahlt?!).
    Ich habe meine Vertragsbedingungen gerade auch nochmal durchgelesen. Selbst in den Vertragsänderungen über die Jahre steht nirgends etwas darüber, dass die Bausparkasse von Ihrer Seite einfach kündigen kann und von einem Abschlag kann ich auch nix finden.

    Wäre echt super, wenn sich hier noch mehr melden würden und berichten, wie es bei Ihnen weitergeht :-)

    Gruß, Kerstin

  19. Avatar von Elvis
    Elvis

    Böse AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Gut, dass ich dieses Forum gefunden habe. Auch ich habe ein solch tolles Angebot bekommen. Möglichkeit 1: Übertragung, Möglichkeit 2: Auszahlung ihres Bausparguthabens.

    Ich habe einen Altvertrag Vario 4 aus Anfang der 90er Jahre. Nach Durcharbeiten der allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich keinen Hinweis gefunden, der eine Rechtfertigung für eine ordentliche Kündigung meines Vertrages gefunden. Es wäre auch nicht der erste Versuch der LBS Nord, "hohe" Zinszahlungen an Kunden zu verhindern.

    Ich danke für die Hinweise zu der Schiedsstelle. Ich werde mich an sie wenden und auch die Beschweredestelle der LBS kontaktieren, obwohl ich mir von letzerer nicht viel verspreche.

    Sollte die LBS meinen Vertrag kündigen, werde ich Rechtsmittel einlegen und ggf. die Verbraucherzentrale anschreiben.

    Oder weiß jemand einen anderen guten Rat. Ich wäre sehr dankbar dafür. Ich muss mich bis zum 29.10.2010 gegenüber der LBS erklären.

  20. Avatar von ekke
    ekke ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Vielen Dank für die interessanten Informationen.
    Ich bin ebenso betroffen und wurde von LBS aufgefordert, bis 29.10. eine Erklärung abzugeben und mich zwischen den zwei o.g. Optionen zu Entscheiden - ansonsten werde LBS den Vertrag kündigen.

    Es wäre sehr hilfreich zu wissen, ob es für eine Kündigung seitens LBS eine Rechtsgrundlage gibt und wie Ihr Euch dbzgl. verhaltet.

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