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Q12
Hallo an Alle finanzler -
Wie seht ihr dies - gibt es hierzu eine ganz klare Regelung?
(3) Hat der Bausparer 12 Regelsparbeiträge unter Anrechng von Sonderzahlgungen nicht geleistet und ist er der schriftl. Aufforderg. der BSK zur Nachzahlung länger als 3 Monate nicht nachgekommen, kann die BSK den Vertrag kündigen.
Wäre der Kunde durch die anfänglichen Einzahlungen von 750 pro Jahr noch lange nicht im Rückstand, da selbst im Extremfall, wenn der Kunde in 2015 nur 10.-Eur/Jahr einzahlen würde, das Zuviel aus den ersten Jahren zunächst auf die Regelsparbeiträge angerechnet werden würde?
Oder bezieht sich diese Anrechnung nur auf das jeweilige Jahr?
Schon mal ganz lieb Danke für Eure Ansichten zu diesem Sachverhalt.
Moin zu diesem Thema hatte ich die BSQ angeschrieben und eine Antwort bekommen.Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahreskontoauszug 2014 schreibt Herr xxx An dieser Stelle möchten wir die Gelegenheit nutzen, Sie darauf hinzuweisen, dass entsprechend den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) die regelmäßige Besparung Ihres Bausparvertrags vorgesehen ist. *Die Regelsparrate ist in § 2 Abs. 1 der ABB geregelt. *Sie können die Regelsparrate aber auch gerne bei einem unserer Kundenberater erfragen. Die Einhaltung der vertraglich geregelten Anspar- rate gibt Ihnen persönliche Kalkulationssicherheit im Hinblick auf die Wartezeit bis zur Zuteilung und er- öffnet Ihnen die Option zur Inanspruchnahme des Bauspardarlehens. Bei bereits zugeteilten Bausparverträgen ist die Einzahlung der Regelsparrate ebenfalls, bis zur ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme, zu erbringen. *Sonderzahlungen werden selbstverständ-** **lich nach § 2 Abs. 3 der ABB berücksichtigt.* Die Bausparsumme meines Vertrages beträgt 15.000,00 Euro. Demnach beträgt die monatliche Regelsparrate 3,5 Promille von 15.000 also 52,50 Euro. .... ...
Gesamthöhe der Sonderzahlung 3507,50. Da ich die Sonderzahlungen lt. des Schreiben Ihres Herrn xxx berücksichtigen darf ergibt sich somit, dass eine nächste Besparung des Vertrags erst wieder in 66 Monaten notwendig ist. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre eMail vom 04.02.2015. Ihr Bausparvertrag wurde im Tarif Q12 abgeschlossen. Der Regelsparbeitrag beträgt in dem Fall 60,00 Euro monatlich. Beiliegend nochmals die für Ihren Bausparvertrag gültigen "Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge" (ABB). Unter Berücksichtigung Ihrer bereits eingezahlten Einzahlungen haben Sie den Regelsparbeitrag für ca. 173 Monate geleistet. Sollten Sie bis dahin keine anderslautende Mitteilung von der Bausparkasse aufgrund Überschreitung der Bausparsumme erhalten, wäre die nächste Einzahlung des Regelsparbeitrages ab Dezember 2017 wieder notwendig. Bei Fragen oder zur individuellen Beratung erreichen Sie unser Service-Team Montag - Freitag ... Mit freundlichen Grüßen
Es gibt bei mir eine Abweichung zwischen der von mir errechneten Höhe der Gesamtsonderzahlung und dem was die BSQ meint. Aber immerhin lassen die es, jedenfalls bei mir, zu dass ich alte Sonderzahlungen mit aktuellen Sparverpflichtungen verrechne.
Das mit der Gefahr des Bonuswegfalls bei Kündigung durch die BSQ war mir neu. Ich bin zum Glück bisher noch nicht über der Bausparsumme (normales Konto + Sonderkonto.)