Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen und durch Annuitätendarlehen ersetzen

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  1. Avatar von Pfalzdeal
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    Standard Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen und durch Annuitätendarlehen ersetzen

    Hallo liebe finanz-forum-Gemeinde,

    ich weiß, dieses Thema wurde hier in ähnlicher Form schon besprochen, leider endeten alle Themen in Meinungsverschiedenheiten beteiligter User und selten in einer Lösung.

    Daher hier mein Threat:

    Ich habe 2009 einen Wohnriester Bausparvertrag bei der Schwäbisch Hall abgeschlossen. Dieser Bausparvertrag lief als Vorausdarlehen für die Finanzierung meiner damals selbst bewohnten Eigentumswohnung.

    Diesen Bausparvertrag möchte ich nun (noch vor der Zuteilung) auflösen und durch ein neues Produkt (neuer Wohnriester mit besseren Zinsen oder besser noch ein Annuitätendarlehen bei der Bank) ersetzen. Da inzwischen mehr als 10 Jahre vergangen sind, würde es nach 6 Monaten auch klappen.

    Hier stellt sich nun die Frage: Muss ich alle Förderungen zurückzahlen oder kann das Wohnförderkonto einfach weiterlaufen?

    Wie genau müsste die Auflösung des Wohnriester Bausparvertrages aussehen, um die bereits erfolgten Förderungen und das Wohnförderkonto behalten zu können?

    Gäbe es einen Unterschied, ob ich ein Annuitätendarlehen oder einen neuen Wohnriestervertrag mit Vorausdarlehen abschließe mit Hinblick auf der Wohnförderkonto?

    Und die wichtige Abschlussfrage:

    Wenn ich im Jahr 433 € Steuervorteil, von den anzurechnenden 2100 € bekomme, muss ich nicht genau diesen Betrag (und auch alle anderen Steuervorteile) zzgl. Verzinsung (2%) im Rentenalter zurückzahlen? Dies wäre eine Minusrechnung. Ich bin Beamter und habe im Pensionsalter den gleichen Steuersatz wie jetzt!


    Über eine Rückmeldung wäre ich sehr froh!

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen und durch Annuitätendarlehen ersetzen

    Sorry, das kann ich so nicht ganz bestätigen. Hier

    https://www.finanz-forum.de/threads/20819-wohnriester-vorausdarlehen-kuendigen/page13

    ist ihre Ausgangssituation sehr gut thematisiert worden, auch ist beschrieben worden, was derzeit erreicht und bewirkt wurde, sowie dargestellt, was noch zu klären ist.

    Was ich nicht ganz verstehe, warum soll denn ein neuer Wohnriester abgeschlossen werden, bzw. warum wird das in Betracht gezogen? Wieder ein endfälliges Vorausdarlehen, nachdem man 10 Jahre rum hat? Da wählt man - so das möglich ist - doch eher einen Fondssparplan aus und löst das endfällige Darlehen mit einem Annuitätendarlehen ab und löst den Riester von der Finanzierung?

    Steuervorteil muss nur für die letzten 4 Jahre zurückgezahlt werden, Zulage wird von dem Guthaben abgezogen, so man den Wohnriester schädlich verwendet.

    Eine Verringerung des Vorausdarlehen um das Riesterguthaben stellt keine förderschädliche Handlung dar und auch nur dann, so das so vollzogen wird, wird das WFK angelegt.

    Bei der Schwäbisch Hall kann man dem entgegenwirken, in dem man auf die Zulagen und den Steuervorteil verzichtet und dies mit dem Widerruf auf dem Formular Antrag auf Festsetzungsantrag erklärt. Hier ist entsprechend das Kreuz bei "Ich möchte meinen Zulageantrag zurücknehmen/widerrufen/stornieren" setzt.

  3. Avatar von Pfalzdeal
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen und durch Annuitätendarlehen ersetzen

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Ihren verlinkten Threat habe ich bereits angelesen, jedoch war auch hier das Problem, dass die Meinungsverschiedenheiten den Threat überschatteten.

    Ich selbst möchte eigentlich keinen Wohnriester mehr, die Frage ist nur, ob ich den vorhanden auch mit einem Annuitätendarlehen ablösen kann.

    Ich würde also die angesparte Summe im Wohnriester BSV plus das Annuitätendarlehen zusammen zur neuen Finanzierung nehmen.

    Wenn ich nun das Formular Antrag auf Festsetzungsantrag stellen würde, würde dann das Wohnförderkonto eingefroren bis zu meiner Rente? Oder einfach weiter Verzinst mit 2%?

    Am Liebsten will ich ganz aus dieser Riestergeschichte raus.

    Und was bedeutet jetzt der Satz: "
    Steuervorteil muss nur für die letzten 4 Jahre zurückgezahlt werden, Zulage wird von dem Guthaben abgezogen, so man den Wohnriester schädlich verwendet."

    Und die wichtige Abschlussfrage:

    Wenn ich im Jahr 433 € Steuervorteil, von den anzurechnenden 2100 € bekomme, muss ich nicht genau diesen Betrag (und auch alle anderen Steuervorteile) zzgl. Verzinsung (2%) im Rentenalter zurückzahlen? Dies wäre eine Minusrechnung. Ich bin Beamter und habe im Pensionsalter den gleichen Steuersatz wie jetzt!

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen und durch Annuitätendarlehen ersetzen

    Zitat Zitat von Pfalzdeal
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Ihren verlinkten Threat habe ich bereits angelesen, jedoch war auch hier das Problem, dass die Meinungsverschiedenheiten den Threat überschatteten.

    Meinungsverschiedenheit, ich sehe es mehr - aufgrund der Komplexität - als Meinungsausstausch der erforderlich war/wurde, eben auch, weil es unterschiedliche Aussagen gab und das Thema an sich schon nicht einfach ist.

    Ich selbst möchte eigentlich keinen Wohnriester mehr, die Frage ist nur, ob ich den vorhanden auch mit einem Annuitätendarlehen ablösen kann.

    Wohnriester können bzw. brauchen sie nicht ablösen, vielmehr das Vorausdarlehen und das können sie selbstverständlich aus anderen Mitteln ablösen.

    Ich würde also die angesparte Summe im Wohnriester BSV plus das Annuitätendarlehen zusammen zur neuen Finanzierung nehmen.

    Ja, dann müssen sie aber auf die Zulagen/Förderungen verzichten (wie beschrieben mit dem Formular "Antrag auf Festsetzung von der BSH"), dann wird von dem Vorausdarlehen lediglich das Wohnriesterguthaben ohne Zulagen in Abzug gebracht. Erklären sie das nicht, wird das VD auch um die Zulagen gekürzt und dann wird das WFK angelegt.


    Wenn ich nun das Formular Antrag auf Festsetzungsantrag stellen würde, würde dann das Wohnförderkonto eingefroren bis zu meiner Rente? Oder einfach weiter Verzinst mit 2%?

    Dann wird es gar nicht erst anelegt.


    Am Liebsten will ich ganz aus dieser Riestergeschichte raus.

    Verständlich und das werden und wollen immer mehr!

    Und was bedeutet jetzt der Satz: "
    Steuervorteil muss nur für die letzten 4 Jahre zurückgezahlt werden, Zulage wird von dem Guthaben abgezogen, so man den Wohnriester schädlich verwendet."

    Schädlich verwenden bedeutet z.B. Kündigung und mit dem Guthaben ab in die Spielhalle oder in den Urlaub. Nicht schädlich bedeutet, sie stellen den Antrag nicht und das VD wird um das gesamte Guthaben inkl. Zulagen gemindert.


    Und die wichtige Abschlussfrage:

    Wenn ich im Jahr 433 € Steuervorteil, von den anzurechnenden 2100 € bekomme, muss ich nicht genau diesen Betrag (und auch alle anderen Steuervorteile) zzgl. Verzinsung (2%) im Rentenalter zurückzahlen? Dies wäre eine Minusrechnung. Ich bin Beamter und habe im Pensionsalter den gleichen Steuersatz wie jetzt!


    Schlimmer noch, das gesamte Guthaben was das VD gemindert hat wird auf das WFK fiktiv angelegt und verzinst sich jährlich zu 2 %. Dieses Kapital müssen sie dann ab Rentenbeginn gemäß ihrem Steuersatz versteuern, dies bis zum 85. Lebensjahr oder aber sie tätigen eine Einmalversteuerung von 70% des Kapitals bei Rentenbeginn.
    Was noch geprüft wird, ist die Möglichkeit, das gesamte Guthaben in eine anderen Riestersparplan umzuswitschen.

  5. Avatar von Pfalzdeal
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen und durch Annuitätendarlehen ersetzen

    Ok wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann ich wie folgt vorgehen:

    1. Kündigung meines Vorausdarlehens (Kündigung Wohnriester??)

    2. Antrag auf Festsetzung von der BSH

    3. Den Betrag aus dem Vorausdarlehen (minus die Förderung der letzten Jahre) plus ein neues Annuitätendarlehen der Bank verwenden um den alten Vertrag abzulösen um die Immobilien weiter zu finanzieren.

    4. Wird das WFK dann tatsächlich gelöscht? Es gibt es ja schon seit ich 2009 Einzahlungen getätigt habe. Und muss ich dann im Umkehrschluss im Rentenalter auch nicht mehr versteuern aus diesem WFK?

    Bin ich dann komplett aus Riester raus oder liegt der Wohnriester nur still oder ähnliches?

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen und durch Annuitätendarlehen ersetzen

    Zitat Zitat von Pfalzdeal
    Ok wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann ich wie folgt vorgehen:

    1. Kündigung meines Vorausdarlehens (Kündigung Wohnriester??)

    Mit Kündigung VD wird automatisch auch der BSV gekündigt.


    2. Antrag auf Festsetzung von der BSH

    Von der BSH anfordern in dem Kündigungsschreiben.

    3. Den Betrag aus dem Vorausdarlehen (minus die Förderung der letzten Jahre) plus ein neues Annuitätendarlehen der Bank verwenden um den alten Vertrag abzulösen um die Immobilien weiter zu finanzieren.

    Ja.

    4. Wird das WFK dann tatsächlich gelöscht? Es gibt es ja schon seit ich 2009 Einzahlungen getätigt habe. Und muss ich dann im Umkehrschluss im Rentenalter auch nicht mehr versteuern aus diesem WFK?

    Das Wohnförderkonto kann noch nicht angelegt sein, wenn die Zulagen mit dem Guthaben noch nicht verwendet wurden
    .

    Bin ich dann komplett aus Riester raus oder liegt der Wohnriester nur still oder ähnliches?
    Vorgang ist schon vollzogen worden, das Kündigungsschreiben habe ich mit einem Verbraucher als Muster entwickelt.

  7. Avatar von Pfalzdeal
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen und durch Annuitätendarlehen ersetzen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    4. Wird das WFK dann tatsächlich gelöscht? Es gibt es ja schon seit ich 2009 Einzahlungen getätigt habe. Und muss ich dann im Umkehrschluss im Rentenalter auch nicht mehr versteuern aus diesem WFK?
    Das Wohnförderkonto kann noch nicht angelegt sein, wenn die Zulagen mit dem Guthaben noch nicht verwendet wurden
    .

    Bin ich dann komplett aus Riester raus oder liegt der Wohnriester nur still oder ähnliches?




    Vorgang ist schon vollzogen worden, das Kündigungsschreiben habe ich mit einem Verbraucher als Muster entwickelt.
    Das fiktive WFK kann ich ja auf meinem Jahresbescheid der BSH sehen und auch wie viel schon drin ist. Daher die Frage!

    Was meinen Sie mit Ihrem letzten Satz?

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen und durch Annuitätendarlehen ersetzen

    Zitat Zitat von Pfalzdeal
    Das fiktive WFK kann ich ja auf meinem Jahresbescheid der BSH sehen und auch wie viel schon drin ist. Daher die Frage!

    Was meinen Sie mit Ihrem letzten Satz?

    Das Wohnförderkonto startet doch erst in dem Moment, indem Sie Vertragsguthaben tatsächlich entnehmen oder mit einer geförderten Tilgung beginnen. Reine Sparzahlungen auf einen Riester Bausparvertrag (Wohnriester) sind beispielsweise kein Auslöser für das Wohnförderkonto. Ein WFK wird bei ihnen noch nicht angelegt sein.

    Mit dem letzten Satz war gemeint, dass wir solch ein Vorhaben derzeit bei einigen Verbrauchern auch aus dem Forum begleiten.

  9. Avatar von Pfalzdeal
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen und durch Annuitätendarlehen ersetzen

    Also ist das Wohnförderkonto auf meinem Jahresauszug nicht zu beachten???

  10. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen und durch Annuitätendarlehen ersetzen

    Ich weiß nicht was das zu bedeuten hat
    Wohnförderkonto auf meinem Jahresauszug
    Stellen sie den doch geschwärzt hier mal ein oder senden ihn mir per Mail zu.

  11. Avatar von Pfalzdeal
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen und durch Annuitätendarlehen ersetzen

    Hier mein Bescheinigung der BSH nach §92 EStG für 2018 mit dem ausgewiesenen Wohnförderkonto.Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 
Name:Wohnförderkonto.jpg 
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Größe:106,7 KB 
ID:3660

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen und durch Annuitätendarlehen ersetzen

    Sorry, aber das ist kein fiktives Wohnförderkonto und dieses ist auch noch nicht angelegt.

  13. Avatar von Pfalzdeal
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen und durch Annuitätendarlehen ersetzen

    Wie muss man dies sonst verstehen? Als Info für das dann kommende Wohnförderkonto wenn der Riester greift?

    Bleibt für mich die Frage: Wie genau muss meine Kündigung aussehen, um KOMPLETT aus dem Riester und der "Wohnförderkonto-Gefahr" raus zu kommen?

    Einfach nur dieses Vorausdarlehen kündigen und den oben beschriebenen Antrag der BSH ausfüllen?

    Vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Hilfe. Werde in dieser Sache weder von der BSH noch der Zulagestelle wirklich beraten.

  14. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen und durch Annuitätendarlehen ersetzen

    Zitat Zitat von Pfalzdeal
    Wie muss man dies sonst verstehen? Als Info für das dann kommende Wohnförderkonto wenn der Riester greift?

    Bleibt für mich die Frage: Wie genau muss meine Kündigung aussehen, um KOMPLETT aus dem Riester und der "Wohnförderkonto-Gefahr" raus zu kommen?

    Einfach nur dieses Vorausdarlehen kündigen und den oben beschriebenen Antrag der BSH ausfüllen?

    Vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Hilfe. Werde in dieser Sache weder von der BSH noch der Zulagestelle wirklich beraten.

    Warum schreiben sie mir dann keine Mail?

    In dem anderen Thread ist doch alles gut beschrieben, zu dem habe ich darauf verwiesen, dass wir dieses Prozedere derzeit schon praktiziert haben, insbesondere mit der Schwäbisch Hall. Die Musterschreiben habe ich erstellt, ebenso haben wir durch dieses Prozedere durch ein vorliegendes Antwortschreiben der Zentrale der Schwäbisch Hall in Erfahrung gebracht, dass die Anlage des fiktiven WFK nicht zwingend erfolgen muss, wenn man mit dem Antrag auf Festsetzung (den sendet die BSH dem Verbraucher nach Kündigung zu) den Zulagenantrag widerruft.

    Bei der Schwäbisch Hall kann man dem entgegenwirken, in dem man auf die Zulagen und den Steuervorteil verzichtet und dies mit dem Widerruf auf dem Formular Antrag auf Festsetzungsantrag erklärt. Hier ist entsprechend das Kreuz bei "Ich möchte meinen Zulageantrag zurücknehmen/widerrufen/stornieren" setzt.
    Vorgang ist schon vollzogen worden, das Kündigungsschreiben habe ich mit einem Verbraucher als Muster entwickelt.

  15. Avatar von SaulGoodman
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen und durch Annuitätendarlehen ersetzen

    Hallo zusammen,

    ich habe fleißig mitgelesen, bin aber - trotz sehr umfangreicher und sachlicher Hilfe - noch nicht wesentlich weiter im Bezug auf meinen eigenen Sachverhalt.
    Deswegen schließe ich mich hier an, sollte es nicht passen, bitte einfach ändern.





    Folgender Sachverhalt ist gegeben:



    Erwerb einer Immobilie in 2013, KP lag bei 128 T€.
    Finanzierung erfolgte wie folgt:

    1) 46 T€ über die Hausbank, 10 Jahre Laufzeit, 3,95 %
    2) 90 T€ über die Bausparkasse, zwei Tilgungsaussetungsdarlehen (60/30), Wohnriester, 2,80 %


    Weiterer Bausparvertrag der die Restschuld von ca. 35 T€ unter 1) übernimmt.


    Stand der Bausparverträge:


    zu 1)12 T€
    zu 2)20 T€
    8 T€


    Da sich die persönlichen Verhältnisse nun geändert haben ist Wohnriester nicht mehr gewünscht. Es wurde also ein Termin bei der Bank vereinbart mit der Absicht, die bestehende Finanzierung, unter Betrachtung des entstehenden Zins-Schaden, durch ein Annuitätendarlehen über 15 oder 20 Jahre Laufzeit abzulösen.


    Dazu muss erwähnt werden, dass der Wert der Immobilie sich laut Gutachterausschuss und auch durch real zu erzielende Verkäufe innerhalb der letzten sieben Jahre von ca. 140 T€ auf 250 T€ erhöht hat (Speckgürtel Hamburg). Alles sollte unter Eintragung einer neuen Grundschuld in entsprechender Höhe passieren. Deswegen ging ich durchaus positiv gestimmt in das Gespräch.


    Jedoch wurde mir gleich zu Beginn mitgeteilt, dass es definitiv nicht möglich sei, die Verträge bei der BSPK vorzeitig zu beenden. Ein neues Darlehen in gewünschter Höhe von ca. 180 T€ beinhaltet tatsächlich bereits die entstehenden Zinsausfälle während der Sparphase der Verträge zu 2) i.H.v. ca. 11 T€ und die Ausfälle während der Darlehensphase i.H.v. ebenfalls ca. 13 T€, sowie die Vorfälligkeitsentschädigung für das Darlehen unter 1) i.H.v. ca. 5 T€.


    In diesem Szenario würde die Bank / Bausparkasse also quasi „doppelt verdienen“. Dennoch wurde ein entsprechender Wunsch verwehrt. Und das, obwohl mir mitgeteilt wurde, dass es de facto keinen Abschlag mehr bei der Bewertung der Immobilie gibt und Beleihungswerte zwischen 80 und 90 % die Regel sind.


    Über die Idee: es geht schlicht und ergreifend darum, die derzeitigen Raten zu senken, die aktuelle niedrig-Zinsphase zu nutzen und Kapital für Aus- / Umbauten zu beschaffen.


    Meine Fragen:


    1)
    Zwei Mitarbeiter der Bank konnten mir leider nur sehr ungenaue Angaben zum Thema Wohnförderkonto machen. Mir wurde sowohl mitgeteilt, dass das Wohnförderkonto erst mit Beginn der Auszahlung der entsprechenden Darlehen angelegt wird, als auch, dass es seit Beginn der Verträge angelegt wurde.
    Welche Aussage ist hier korrekt? Die jährliche Bescheinigung nach § 92 EStG ist an entsprechender Stelle nicht ausgefüllt, von daher gehe ich davon aus, dass es das Wohnförderkonto noch nicht gibt.


    Ebenfalls gingen die Angaben darüber auseinander, welche Beträge dem Wohnförderkonto gutgeschrieben werden. Nur die Zulagen und Tilgungsleistungen bis maximal 2.100 Euro pro Jahr, oder sämtliche Tilgungsleistungen? Ich war doch ziemlich erschrocken, wie schlecht die Bearbeiter, die diese Produkte verkaufen, sich damit auskennen. Zumindest ja einer von den beiden...




    2)
    Kann man die Bauspardarlehen wirklich nicht vorzeitig kündigen? Im Vertrag selbst steht geschrieben, dass es nur geht, sofern man sich mit der Bausparkasse über einen Betrag zur Entschädigung einigt. Welcher Betrag kann denn besser sein, als sämtliche Zinsen die man für die Vertragslaufzeit noch erhalten hätte?




    Ich bedanke mich im Voraus fürs Lesen und evtl. Hilfe

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen und durch Annuitätendarlehen ersetzen

    Zitat Zitat von SaulGoodman
    Hallo zusammen,

    ich habe fleißig mitgelesen, bin aber - trotz sehr umfangreicher und sachlicher Hilfe - noch nicht wesentlich weiter im Bezug auf meinen eigenen Sachverhalt.
    Deswegen schließe ich mich hier an, sollte es nicht passen, bitte einfach ändern.





    Folgender Sachverhalt ist gegeben:



    Erwerb einer Immobilie in 2013, KP lag bei 128 T€.
    Finanzierung erfolgte wie folgt:

    1) 46 T€ über die Hausbank, 10 Jahre Laufzeit, 3,95 %
    2) 90 T€ über die Bausparkasse, zwei Tilgungsaussetungsdarlehen (60/30), Wohnriester, 2,80 %


    Weiterer Bausparvertrag der die Restschuld von ca. 35 T€ unter 1) übernimmt.


    Stand der Bausparverträge:


    zu 1) 12 T€
    zu 2) 20 T€
    8 T€


    Da sich die persönlichen Verhältnisse nun geändert haben ist Wohnriester nicht mehr gewünscht. Es wurde also ein Termin bei der Bank vereinbart mit der Absicht, die bestehende Finanzierung, unter Betrachtung des entstehenden Zins-Schaden, durch ein Annuitätendarlehen über 15 oder 20 Jahre Laufzeit abzulösen.


    Dazu muss erwähnt werden, dass der Wert der Immobilie sich laut Gutachterausschuss und auch durch real zu erzielende Verkäufe innerhalb der letzten sieben Jahre von ca. 140 T€ auf 250 T€ erhöht hat (Speckgürtel Hamburg). Alles sollte unter Eintragung einer neuen Grundschuld in entsprechender Höhe passieren. Deswegen ging ich durchaus positiv gestimmt in das Gespräch.


    Jedoch wurde mir gleich zu Beginn mitgeteilt, dass es definitiv nicht möglich sei, die Verträge bei der BSPK vorzeitig zu beenden. Ein neues Darlehen in gewünschter Höhe von ca. 180 T€ beinhaltet tatsächlich bereits die entstehenden Zinsausfälle während der Sparphase der Verträge zu 2) i.H.v. ca. 11 T€ und die Ausfälle während der Darlehensphase i.H.v. ebenfalls ca. 13 T€, sowie die Vorfälligkeitsentschädigung für das Darlehen unter 1) i.H.v. ca. 5 T€.


    In diesem Szenario würde die Bank / Bausparkasse also quasi „doppelt verdienen“. Dennoch wurde ein entsprechender Wunsch verwehrt. Und das, obwohl mir mitgeteilt wurde, dass es de facto keinen Abschlag mehr bei der Bewertung der Immobilie gibt und Beleihungswerte zwischen 80 und 90 % die Regel sind.


    Über die Idee: es geht schlicht und ergreifend darum, die derzeitigen Raten zu senken, die aktuelle niedrig-Zinsphase zu nutzen und Kapital für Aus- / Umbauten zu beschaffen.


    Meine Fragen:


    1)
    Zwei Mitarbeiter der Bank konnten mir leider nur sehr ungenaue Angaben zum Thema Wohnförderkonto machen. Mir wurde sowohl mitgeteilt, dass das Wohnförderkonto erst mit Beginn der Auszahlung der entsprechenden Darlehen angelegt wird, als auch, dass es seit Beginn der Verträge angelegt wurde.
    Welche Aussage ist hier korrekt? Die jährliche Bescheinigung nach § 92 EStG ist an entsprechender Stelle nicht ausgefüllt, von daher gehe ich davon aus, dass es das Wohnförderkonto noch nicht gibt.


    Ebenfalls gingen die Angaben darüber auseinander, welche Beträge dem Wohnförderkonto gutgeschrieben werden. Nur die Zulagen und Tilgungsleistungen bis maximal 2.100 Euro pro Jahr, oder sämtliche Tilgungsleistungen? Ich war doch ziemlich erschrocken, wie schlecht die Bearbeiter, die diese Produkte verkaufen, sich damit auskennen. Zumindest ja einer von den beiden...




    2)
    Kann man die Bauspardarlehen wirklich nicht vorzeitig kündigen? Im Vertrag selbst steht geschrieben, dass es nur geht, sofern man sich mit der Bausparkasse über einen Betrag zur Entschädigung einigt. Welcher Betrag kann denn besser sein, als sämtliche Zinsen die man für die Vertragslaufzeit noch erhalten hätte?




    Ich bedanke mich im Voraus fürs Lesen und evtl. Hilfe
    Hallo SaulGoodmann,

    wir dürfen hier nichts vermischen, darum die Frage, bei welcher Kasse liegt der BSV?

    1) Einer Ablösung vor Zinsbindungsende oder Kündigung nach BGB §489 muss die Kasse/Bank nicht zustimmen.

    2) Auf das WFK gehen alle Einzahlungen inkl. der Zulagen und verzinsen sich fiktiv mit 2 %

    3) Mit einem Forwarddarlehen auf dem Ablösezeitpunkt Zinsauslauf 2023 lassen sich neue Mittel - auch ohne Aufschlag im Rang nach dem derzeitigen Grundschuldgläubiger - bereitstellen von einer anderen Bank.

    4)
    Ein neues Darlehen in gewünschter Höhe von ca. 180 T€ beinhaltet tatsächlich bereits die entstehenden Zinsausfälle während der Sparphase der Verträge zu 2) i.H.v. ca. 11 T€ und die Ausfälle während der Darlehensphase i.H.v. ebenfalls ca. 13 T€, sowie die Vorfälligkeitsentschädigung für das Darlehen unter 1) i.H.v. ca. 5 T€.
    Das kann nicht sein, das ist eine falsche, zu beanstandende Berechnung!

    5) Es ist selbstverständlich kein WFK angelegt, da das Wohnriesterguthaben noch gar nicht eingesetzt, verwendet wurde!!!

  17. Avatar von SaulGoodman
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen und durch Annuitätendarlehen ersetzen

    Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

    Die Verträge liegen sämtlich bei der Schwäbisch Hall. Hausbank ist die Volksbank.

    1) Okay, das hatte ich so auch aus dem Vertrag herausgelesen.

    2) Vielen Dank, so ist auch mein Kenntnisstand gewesen, der Berater bei der Bank teilte mir jedoch mit, dass die von mir angenommenen Werte zu Beginn des 67. Lj. viel zu hoch seien...

    3) Auch hierfür vielen Dank, werde ich mich genauer mit beschäftigen und mir sonst auch gerne bei Ihnen Rat einholen.

    4) Auch hier danke

    5) Okay. Könnte man das Wohnförderkonto denn zum jetzigen Zeitpunkt noch umgehen? Riester in einer anderen Form (Rente, Fondsparplan) käme auch in Betracht.

  18. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen und durch Annuitätendarlehen ersetzen

    Zitat Zitat von SaulGoodman
    3) Auch hierfür vielen Dank, werde ich mich genauer mit beschäftigen und mir sonst auch gerne bei Ihnen Rat einholen.

    Gerne

    5) Okay. Könnte man das Wohnförderkonto denn zum jetzigen Zeitpunkt noch umgehen? Riester in einer anderen Form (Rente, Fondsparplan) käme auch in Betracht.
    Das wurde hier eigentlich schon ganz gut zuletzt beschrieben:

    https://www.finanz-forum.de/threads/...endigen/page13

    Ansonsten kurz zur Situation:


    a) anfangs stand die Aussage im Raum, die Schwäbisch Hall legt bei Kündigung des Vorausdarlehens und einhergehender Kündigung des BSV zwingend das WFK an, da das Vorausdarlehen mit dem Guthaben und den Zulagen vermindert wird. Dies ist revidiert und widerlegt, siehe folgend 1)

    b) bei den anderen Kassen muss das Vorausdarlehen nicht zwingend mit dem Wohnriesterguthaben verrechnet werden bei Kündigung des Vorausdarlehens, entsprechend kann das Wohnriesterguthaben und die Zulagen erhalten bleiben, in dem man durch einen Anbieterwechsel das Guthaben umswitcht und das volle Vorausdarlehen umschuldet/ablöst.

    Folgende Wünsche bestehen, bzw. Vorgehensweisen sind möglich:

    1) Kunde verzichtet auf alle Förderungen, will umschulden, Guthaben ohne Förderung wird von dem Vorausdarlehen in Abzug gebracht
    > Kündigung des Vorausdarlehens nach BGB §489 mit der Bitte, dass das Guthaben um die Zulagen gekürzt wird und nur das Guthaben von dem Vorausdarlehen in Abzug gebracht wird. BSH sendet Formular Antrag auf Festsetzung, Verbraucher kreuzt an, den Zulagenantrag zu wiederrufen (rückwirkend vom ersten Tag an). Keine Anlage WFK; Zulagen sind verloren, ein ggf. gewährter Steuervorteil ist für die letzten 4 Jahre zurück zu zahlen.

    2) Kunde will Förderung erhalten
    > Es wird geprüft, in wieweit es sitthaft ist, dass die BSH das Wohnriesterguthaben nicht freigibt und zwingend dieses vom Vorausdarlehen in Abzug bringt bei Kündigung und den Verbraucher so um die Möglichkeit bringt, durch einen Anbieterwechsel (was ja rechtlich an sich möglich ist) das Wohnriesterguthaben umzuswitchen, die Förderungen zu erhalten und das Vorausdarlehen aus anderen Mitteln ablöst.

    Sollte ein Vertrag noch 3-4 Jahre laufen, kann und sollte der Zulagenantrag sofort widerrufen werden, da dann die Zulage gar nicht mehr gewährt wird, ebenso ein ggf. zu gewährender Steuervorteil.

  19. Avatar von Pfalzdeal
    Pfalzdeal ist offline
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen und durch Annuitätendarlehen ersetzen

    Ich habe jetzt den Riestervertrag / das Vorausdarlehen mit Ihrer Vorlage gekündigt und warte nun auf den Antrag und die Reaktion der BSH.

    Ich werde weiter berichten.

  20. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen und durch Annuitätendarlehen ersetzen

    Sehr gut, wird schon werden

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