LBS kündigt Vertrag ...

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  1. Avatar von brunosah
    brunosah ist offline
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    Standard LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo Zusammen,

    letzte Woche bekam ich von der LBS einen Brief, in der mir die "... Möglichkeit der Zuteilungsanahme ..." an Herz gelegt wird. Als Anlage wurde eine Blatt "Annahme der Zuteilung" mitgeschickt.

    Hier kurz die Daten zum Vertrag: LBS Vario 3, abgeschlossen 1997 über die Bausparsumme 20.000 DM bzw. jetzt 11.000 €. Eingezahlt sind schon 11.784 €

    Weiter heißt es im Schreiben: "Senden Sie bitte die beigefügt Erklärung bis 30. Juni 2010 ausgefüllt an uns zurück. Ihr Bausparguthaben wird dann zum gewünschten Termin auf Ihr Girokonto überwiesen. Liegt uns Ende Juni keine entsprechende Erklärung vor, werden wir Ihren Bausparvertrag ordentlich kündigen."

    Das möchte ich eigentlich nicht. Das Geld brauche ich gerade auch nicht. Eventuell in 3-4 Jahren um eine Wohnung zu kaufen.

    Meine Frage:
    - Kann ich den Vertrag verlängern? Eventuell mit Erhöhung der Bausparsumme auf 20.000 €? Denn die Verzinsung ist richtig gut. ca 4%
    - Kann die Bausparkasse den Vertrag so kündigen?

    Fall jemand einen guten Tipp hat ... immer her damit

    Viele Grüße,

    Bruno

  2. Avatar von Hackepeter
    Hackepeter

    Cool AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo Elvis, Hallo Ekke,

    ob eine KÜ eine Rechtsgrundlage hat, müssen Juristen klären. Da
    kann ich jedenfalls nicht helfen.
    Ich möchte empfehlen, alles Material (AGB, Broschüren, Plakate, alte (Nostalgie)Werbung im Netz) auf denen die alten Bedingungen angeprisen werden, um Munition für eine rechtliche Auseinandersetzung oder einfach eine gute Argumentationsgrundlage zu schaffen.

    Neben dem Weg über Schiedstellen und der Bafin gibt es den nicht selten wirksameren Weg über Presse, Radio, TV und Netze. Die Medien haben augenscheinlich eh nix zu berichten. Vielleicht kennt man den ein oder anderen Journalisten aus dem eigenen Einzugsbereich eines E-Netzwerkes oder schlicht von der Gartenparty...
    Richtig geil wäre, wenn man "Detektiv" Manfred Lehmann oder den Langweiler der Sendung dafür ziehen könnte. Das würde wohl die Hauptzielgruppe erreichen und viel wichtiger: Anderen, den "Schwächeren" vielleicht auch helfen.

    Vielleicht muss man aber auch froh sein, wenn man sein Geld bekommt. Ich meine, bei Unternehmen, die sowas mit ihren Kunden machen, habe ich Zweifel, ob sie ihr Geschäft verstehen und noch lange betreiben können.

  3. Avatar von Kerstin
    Kerstin

    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,

    habe heute mit meiner Bankberaterin meines Vertrauens gesprochen. Die Dame ist echt noch eine absolute Ausnahme im Bankwesen. Ich habe Sie gefragt, ob die LBS die Verträge einfach so kündigen kann, da in den Vereinbarungen nichts schriftliches dazu steht.

    Sie meinte dazu nur: Sie können! Es steht sogar irgendwo im BGB (§ hab ich mir leider nicht gemerkt). ABER: sie ist nun schon inkl. Ausbildung seit 30 Jahren bei der Sparkasse, aber DAS ist das erste Mal nach ihrem Wissen, dass die LBS von dieser Regelung Gebrauch macht! Die bestehenden Verträge wurden stets geduldet.

    Ich denke, dass die LBS somit ganz sicher keine Kundenbindung erzielt. Ich werde wohl oder übel mein Geld kündigen und es anderweitig (zu viel schlechteren Konditionen) anlegen.

    Gruß, Kerstin

  4. Avatar von ekke
    ekke ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Gibt es hier jemanden, bei dem die LBS ihre Drohung tatsächlich wahrgemacht und einseitig den Bausparvertag gekündigt hat?

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Sollte die Zinsniedrigphase weiter so anhalten, wovon ausgegangen werden muss, werden sich die Bausparkassen noch was ganz anderes einfallen lassen müssen.

    Und eines wollen die Bausparkassen ganz bestimmt nicht, nämlich Kundenbindung zu den hochverzinslichen Bausparverträgen, denn diese Rckstellungen können die dich lange nicht mehr leisten und wenn noch weniger zurecht über Bausparkassen finanzieren, dann bekommen weitere Kassen Probleme.

    Die Probleme wären jetzt schon noch größer, wenn die Aussendienste der Kassen nicht rigoros Umstellungen - die die Kunden nicht verstanden haben - vorgenommen hätten!

    Ich will nicht wissen, wie vielen Kunden der tolle Bonustarif genommen wurde, weil man mit Umstellungen in andere, neuere Tarife mit günstigeren Darlehenszinsen die Umstellung beworben hat!

    Es ist doch auffällig, wie viel Unruhe durch diese Maßnahmen entstanden sind und wie gesagt, viele haben das noch nicht mal gemerkt!!!!

  6. Avatar von ekke
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Lieber Noelmaxim,

    die Beweggründe der LBS sind schon klar.
    Wir als Kunden haben jedoch eigene Interessen und da nochmal die Frage: hat LBS bisher tatsächlich einseitig gekündigt und falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage ist dies geschehen.

    Vielen Dank.

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    All das ist in den allgemeinen Bausparbedingungen geregelt. Dinge wie..

    - Sprageldabwehr, dh. nur noch begrenzte Einzahlungen für das Erreichen der Mindestansparung ( ein Kriterium für die Zuteilung ) zu zulassen
    - Keine Zinsen auf übersparte Verträge, wobei das "übersparen" von Kasse zu Kasse auch noch mal anders definiert wird
    - durch Teilung und Ermäßigung kein Erreichen der erforderlichen Mindestansparung möglich, dh. die Vertragsänderungen gehen nur mit einer Verzichtserklärung auf den Zinsbonus von Statten

    sind alltäglich und rechtlich unanfechtbar.

    Es wurde vor Jahren alles getan, damit die Zuteilung nicht so schnell erreichbar ist, dies in der Hoffnung, dass es wieder steigende Zinsen gibt und die Kunden auf den Zinsbonus verzichten und wieder das Bausaprdarlehen nehmen, was dann ja wieder attraktiv gewesen wäre.

    Da dem nicht so war und die Verträge auch so trotzt der Regelmentierungen nach und nach zugeteilt werden, weiß ich nicht, was noch alles passiert, bzw. was die sich noch alles einfallen lassen. Man wollte Zeit gewinnen, u.a. den steigenden Zinsmarkt wieder zu sehen, das die Kunden vielleicht doch nicht durchhalten und ohne Bonus kündigen weil sie das Geld brauchen oder einfach nur nach und nach der Aussendienst die Verträge umstellen kann. Das Erste ist nicht aufgegangen, belohnt werden die, die durchgehalten haben und die beiden anderen Varianten haben zu Hauf stattgefunden.

    Alles nicht so schlimm, hätte man auf diese Eventualitäten bei Vertragsabschluss hingewiesen, so aber muss man sich echt verarscht vorkommen, denn von den Verkaufsargumenten "der Bausparvertrag als Renditeanlage bei Darlehensverzicht" will heute keiner mehr was wissen.
    Nicht umsonst gibt es diese flexiblen Tarfife "Hohe Verzinsung" oder "günstiges Darlehen" so nicht mehr.

    Eigentlich ja auch verständlich und nachvollziehbar, warum man aber alte Bestandsverträge oder Tarife mit einbindet kann ich bis heute nicht nachvollziehen, auch deshalb hat Bausparen, eigentlich eine gute Idee, an Attraktivität deutlich verloren. Der "kleine" 10.000er oder 15.000er als Krankenschein fürs Haus oder als Prämienvertrag ok, aber das war es dann auch!!! Warum dann trotzdem die 100.000 ohne Finanzierung ( selbst da hat er keine Berechtigung mehr ) noch verkauft werden, kann ich nur so deuten, dass die Kunden nicht wissen was sie tun oder es gar nicht merken!

    Von Wohnriester will ich gar nicht erst anfangen, das haben selbst die vertreter teilweise gar nicht verstanden!!!! Verkauft wird es trotzdem, nur da teilweise noch undurchsichtiger, als damals die Renditeverträge!!!

  8. Avatar von ekke
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Vielen Dank. Nur all das steht in den Bausparbedingungen der betroffenen Verträge nicht drin.

  9. Avatar von Bauer Willibald
    Bauer Willibald

    Lächeln AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Die Bausparkasse kann den Vertrag kündigen wenn der Zweck des Bausparens nicht mehr erfüllt ist (Kein Darlehensanspruch mehr besteht).
    Bei einer Erhöhung wird der Vertrag sicher nicht zu den gleichen Bedingungen erhöht, da dieser Tarif bereits geschlossen ist.
    Wollen Sie später einmal mit einem Bauspardarlehen finanzieren , wäre es sinnvoll das Guthaben auf einmal (Einmaleinzahlung ) in einen neuen Vertrag mit niedrigem Darlehenszins einzuzahlen, da mann jetzt auch auf der Anlageseite kaum nennenswerte Zinsen erhält.
    Bausparen macht den meisten Sinn wenn mann antizüklisch spart.
    In der Niedrigzinsphase sparen und in der Hochzinsphase das Darlehen zum gesichert niedrigem Zins abrufen.
    Gebe gerne weitere Informationen zu Bausparen und Geld anlegen.

  10. Avatar von Hackepeter
    Hackepeter

    Cool AW: LBS kündigt Vertrag ...

    @willibald,

    diese Darstellung ist etwas weit gefasst, nicht wahr?
    Und fand den in den letzten zwei Jahrzehnten mal eine "antizyklische Zinsentwicklung" statt?

    @alle

    Ich würde dennoch meinen Vertrag nicht kündigen, sondern
    die LBS machen lassen. So wie ich die kenne, wäre auch nicht überrascht, wenn die den ein oder anderen Vertrag übersehen.
    In jedem Fall soll die Arbeit und das Porto bei denen liegen!
    Und mit jedem drüber sprechen! Laut!

    Weiß jemand ob davon auch Mitarbeiterverträge betroffen sind, oder ob die "besonders behandelt" werden?

  11. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Also ein paar Sparer sollten schon noch Bausparverträge abschließen, sonst ist das Bausparkollektiv gefährdet und das würde die Bausparkassen in erhebliche Schieflage bringen. Ich denke aber da sorgen die Bausparlobbyisten schon für, dass da nichts passiert.

    Aber eines muss ich als kleiner Kritiker von Bausparkassen doch schon noch mal anmerken. Ein konservervativer Anlegertyp, der in den nächsten Jahren Kaufen oder Bauen will, der sollte sich ruhig mal mit der Materie auseinander setzen und könnte zu der Erkenntnis kommen, dass ein Bausparvertrag durchaus Sinn machen kann.

    Insbesondere weil es in anderen festverzinslichen Anlagen derzeit kaum mehr Zinsen gibt als bei Bausparen und man sich so den Bausparzins nicht alzu teuer erkauft und der Bausparzins der heutigen Tarife Hypothekenzinsen gegenüber im Vorteil ist, hat der BSV durchaus eine Daseinsberechtigung!

    Aber dann bitte schön erstens ein Neuabschluss mit den neuen Tarifen und zweitens eine gesund ausgewählte, ja auch ausgerechnete Bausparsumme, ermittelt anhand der Einzahlungen im Verhältnis zur erforderlichen Mindestansparung für die Zuteilung, des Realisierungszeitraums und des Tilgungsbeitrages, den man sich später auch leisten kann und will!

    Alttarife sind auf Bonusansprüche und Rückerstattung der Abschlussgebühr zu prüfen, denn bei diesen alten Tarifen hat die Bonuszuteilung zu erfolgen und der Rest ( der dann ja geringere, da sich das Guthaben erhöht hat ) wird dann am Markt als Hypothek aufgenommen. Selbst dann, wenn der Hypothekenzins - immer bezogen auf den Bauspardarlehensanspruch - teurer wäre, als der Bausparzins, denn dann weniger ( aufgrund der Bonusauszahlung ) aufgenommenes kann dann auch eine höheren Zins nach sich ziehen, um immer noch günstiger zu sein! Vor allem den Effektivzins beim Bauspardarlehen nicht aus den Augen verlieren!

  12. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo Diskussionsteilnehmer,

    theoretisch könnte die LBS den Vertrag kündigen, dies hatte es zumindest schon gegeben in der Historie. Die entscheidende Frage ist allerdings, ob dies rechtens ist?
    Eine Kündigung würde ich immer erst abklären lassen. Auf jeden Fall ist Sie rechtens, wenn die Bausparsumme erreicht ist oder die Zinsen über die Bausparsumme hinaus auflaufen.
    Hier Widerspruch einzulegen wird schwer.

    Achtung auch, wie schon erwähnt.

    - Nie Übertragen
    - nie Kündigen
    - nie über die Bausparsumme hinaus einzahlen
    - immer die Zuteilung in Anspruch nehmen für die Auszahlung
    - die 7 Jahre Bindungsfrist sind ein Märchen, ein Vertrag kann auch 99 Jahre laufen oder 1 Jahr.

    Bausparen lohnt sich, auch mathematisch (z.B. Wohn Riester) aber nur wenn man mit der richtigen Bausparkasse startet und dem richtigen Tarif

    z.B.:

    Abschlußgebühr 0,5%
    1 % Guthabenszina
    2% Darlehenszins
    mtl. Zins und Tilgung 1% vom Darlehensbetrag (9 Jahre und 4 Monate)
    Auf Wunsch Streckung der Tilgung bei gleichem Zins auf 15 Jahre.

    Das geht alles, wenn man vorher vergleicht und sich informiert. Leider haben gerade die großen Bausparkassen die eher mittelmäßigen Tarife.

    Im Rendite Bereich gibt es übrigens auf 7 Jahre immer noch 4%, mit Prämien 5,5% eff. und als Nettoverzinsung. Das ist doch in Ordnung, zudem das ganze sicher ist und doppelt abgesichert mit dem Bausparkassenfonds im Hintergrund, der übrigens greift, wenn die Zuteilung nicht eingehalten werden kann.

    Bausparen lohnt sich, aber nur im richtigen Tarif.

  13. Avatar von ekke
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Rechtsberatung empfiehlt folgendes Vorgehen:

    - NICHT selbst kündigen oder übertragen

    - abwarten, bis LBS kündigt und wie LBS dies begründet

    - dann formlos schriftlich Widerspruch bei LBS gegen die Kündigung einlegen (mit Einschreiben-Rückschein) und auf die Allgemeinen Bausparbedingungen des betroffenen Altvertrags verweisen: in vielen ABB steht klar drin, dass Guthaben, die über die Bausparsumme hinausgehen, auch als Guthaben geführt werden

    - den Vorgang samt Kopien des Kündigungsschreibens von LBS, Widerspruchschreiben und Kopie der ABB an die LBS-Schlichtungsstelle (Adresse findet man auf LBS-Homepage) mit der Bitte um Klärung schicken - für uns Kunden ist das Schlichtungsverfahren kostenfrei

    LBS - Die LBS - Ihre LBS - Schlichtungsstelle - Schlichtungsstelle der LBS

  14. Avatar von Weiterbehalter
    Weiterbehalter

    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Ich habe Ende September ebenfalls besagtes Schreiben von der LBS NORD erhalten. In den damaligen Allgemeinen Bedingungen für Baisparverträge für den Tarif 4 gibt es folgende Absätze:
    § 2 (3) Guthaben, die die Bausparsumme übersteigen, werden zunächst wie das Bausparguthaben behandelt; auf Wunsch des Bausparers können diese Guthaben einem bereits bestehenden oder neu abzuschließenden Bausparvertrag gutgeschrieben werden.

    § 9 (1) Die Bausparkasse kann den Bausparvertrag nicht kündigen, solange der Bausparer seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.

    Aus den damaligen Unterlagen ergibt sich mE keine Hinweis auf eine Kündigungsmöglichkeit seitens der LBS NORD.

    Ich bin mal gespannt, was die LBS nach dem 29.10.10 unternimmt.
    Lt. Aussage der Rechtsabteilung meiner Sparkasse sei die LBS im Recht !?!

  15. Avatar von Mitarbeiter
    Mitarbeiter

    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    @hackepeter
    Ich bin als Mitarbeiter in der Sparkassenorganisation übrigens genauso betroffen.
    Nachfolgend ein Schreiben des LBS Beschwerdemanagements, welches ich kürzlich erhielt.

    Guten Tag, Herr XXXXX,

    vielen Dank für lhren Anruf am heutigen Tage. Sie sind mit unserem Schreiben vom
    30.09.2010 nicht einverstanden. Wir informierten Sie über die Übersparung lhres Bauspar-
    vertrages und unterbreiteten lhnen Vorschläge, wie Sie das Bausparguthaben verwenden
    können. Gern erläutere ich lhnen unser Vorgehen näher.

    Sie haben mit lhren Sparleistungen und den gutgeschriebenen Zinsen die vertraglich festge-
    legte Bausparsumme überschritten. Das heißt der Sinn und Zweck des Bausparens - die
    lnanspruchnahme eines Bauspardarlehens - ist nicht mehr gegeben. ln diesem Fall können
    sowohl der Bausparer als auch die Bausparkasse das Vertragsverhältnis mit einer Frist von
    3 Monaten beenden.

    ln lhren Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge finden Sie Hinweise dazu unter den
    überschriften ,,Die Bausparidee" und unter,,Das wichtigste über den LBS-Vario, $2: Mit Ab-
    sch/uss des Bausparvertrages vereinbaren Sie eine bestimmte Bausparsumme. lnnerhalb
    dieses Rahmens bilden Sie Sparkapital."

    Die gesetzliche Rechtsgrundlage für eine Kündigung ergibt sich aus den $$700, 488 Abs. 3
    BGB. Ein Bausparvertrag ist rechtlich eine Mischung aus Verwahrungs- und Darlehensvertrag.
    Da für übersparte Bausparverträge die Allgemeinen Bausparbedingungen keine Regelungen
    vorsehen, gelten ergänzend die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen des Bürgerlichen
    Gesetzbuches. Die Beendigung erfolgt daher nach den vorgenannten Vorschriften des BGB.

    lhrem Wunsch nach Weiterführung des Vertrages können wir leider nicht entsprechen.

    Bitte teilen Sie uns bis zum 29. Oktober mit, ob lhr Bausparguthaben auf einen neuen
    Bausparvertrag oder auf lhr Girokonto übertragen werden soll. Wenn Sie sich bis dahin nicht
    äußern, werden wir den Bausparvertrag kündigen. Sie haben dann noch 3 Monate Zeit, eine
    passende Geldanlage zu finden.

    Wir hoffen, Sie verstehen unsere Entscheidung und wünschen uns eine weiterhin gute
    Zusammenarbeit.

    Mit freundlichen Grüßen




    Zitat Zitat von Hackepeter
    @willibald,

    diese Darstellung ist etwas weit gefasst, nicht wahr?
    Und fand den in den letzten zwei Jahrzehnten mal eine "antizyklische Zinsentwicklung" statt?

    @alle

    Ich würde dennoch meinen Vertrag nicht kündigen, sondern
    die LBS machen lassen. So wie ich die kenne, wäre auch nicht überrascht, wenn die den ein oder anderen Vertrag übersehen.
    In jedem Fall soll die Arbeit und das Porto bei denen liegen!
    Und mit jedem drüber sprechen! Laut!

    Weiß jemand ob davon auch Mitarbeiterverträge betroffen sind, oder ob die "besonders behandelt" werden?

  16. Avatar von Hackepeter
    Hackepeter

    Cool AW: LBS kündigt Vertrag ...

    @Mitarbeiter: Danke! Das ist ja spannend.
    Aus solchen Gründen "kaufe" ich prinzipiell nicht von Arbeitgebern oder Kumpanen. Wenns Ärger gibt, kann man nicht immer so wie man will. Als Kunde ist kräftiges Schimpfen immer im Preis mit drin! Als (mittelbarer) Mitarbeiter zahlt man für sowas nicht selten extra.

    Bei Ihnen taucht bestimmt dann und wann ein "Berater" von der LBS (in Ihrer Sparkasseorganisation) auf - fragen Sie den doch mal von Angesicht zu Angesicht, ob die ein paar nasse Hüte auf haben. Oder interessieren Sie sich zum Schein für was -Wohnriester oder son Käse, da stehn einige drauf- Alles aber nur unter der Bedingung, dass der alte Vertrag unangetastet bleibt - (weil sonst "Postbank"hw, oder so) - vielleicht zeigt man Ihnen doch Alternativen zur "Alternativlosigkeit" auf. Unterzeichnet wird natürlich Nix.

    Weiß Ihr Arbeitgeber welches Gebaren sich der Verbundpartner gegenüber den Mitarbeitern erlaubt? Ich würd ja nicht tolerieren, dass jemand anderes meine MA übervorteilt.

  17. Avatar von Prediger
    Prediger ist offline

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    Daumen runter AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,
    wie versprochen, hier der Ombudsman ...

    "Schlichtungsvorschlag:


    In dem Schlichtungsverfahren des XXXBeschwerdeführer gegen die Ostdeutsche Landesbausparkasse AG - Beschwerdegegnerin - ergeht gemäß Ziff. III Abs. 4 der Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) aufgrund der Rechtslage unter Berücksichtigung von Treu und Glauben folgender Schlichtungsvorschlag:

    Die Sach- und Rechtslage lässt keinen für den Beschwerdeführer günstigen
    Schlichtungsvorschlag zu.

    Gründe:

    I.
    Der Beschwerdeführer hat bei der Beschwerdegegnerin einen Bausparvertrag abgeschlossen. Nachdem die Bausparsumme zwischenzeitlich durch die Sparleistungen des Beschwerdeführers erreicht worden ist, hat die Beschwerdegegnerin den Vertrag gemäß § 488 BGB gekündigt. Sie ist der Meinung, dass nach dem Erreichen der Bausparsumme kein Darlehnsanspruch des Beschwerdeführers mehr bestehe und damit der Bausparvertrag seinen
    eigentlichen Zweck nicht mehr erfüllen könne. Dem widerspricht der Beschwerdeführer, der eine solche Kündigung vor dem Hintergrund der Vertragsbedingungen für nicht gerechtfertigt ansieht. Er verlangt eine Fortführung des Vertrages.

    Wegen der Einzelheiten des beiderseitigen Vorbringens wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Inhalt der von den Parteien zu den Akten gereichten Schreiben und Unterlagen Bezug genommen.
    ...

  18. Avatar von Prediger
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    Daumen runter AW: LBS kündigt Vertrag ...

    II.
    Das Begehren des Beschwerdeführers hat keinen Erfolg.

    Nach dem Erreichen der Bausparsumme und damit der Vollansparung des Vertrages ist der eigentliche Zweck des Bausparvertrages entfallen. Diese Auffassung steht inÜbereinstimmung mit der rechtlichen Meinung der Ombudsleute anderer Bausparkassen, die sie in der Vergangenheit wiederholt in Schlichtungssprüchen dargelegt haben.

    Rechtlich handelt es sich bei dem Bausparvertrag um einen gegenseitigen Darlehnsvertrag, und zwar mit der Besonderheit, dass er auf zwei Phasen ausgerichtet ist. .In der Ansparphase stellt der Bausparer der Bausparkasse sein Geld zur Verfügung, damit diese anderenBausparern zinsgünstige Darlehn gewähren kann. In dieser Phase sind der BausparerDarlehnsgeber und die Bausparkasse Darlehnsnehmerin. In der Darlehnsphase dreht sichdieses Verhältnis um und die Bausparkasse wird nunmehr zur Darlehnsgeberin, die demBausparer das Geld anderer Sparer zur Verfügung stellt, so dass dieser nunmehrDarlehnsnehmer wird.
    Diese Wechselbeziehung macht auch dem unerfahrenen Bausparer deutlich, dass sein Vertrag zeitlich befristet ist, nämlich nach der Inanspruchnahme und vertragsgemäßen Rückzahlung des Bauspardarlehns oder aber nach vollständiger Ansparung der vereinbarten Bausparsumme. Ist letzteres - wie vorliegend - der Fall, kann der eigentliche Zweck des Bausparvertrages, nämlich die Erlangung eines Bauspardarlehns nicht mehr erreicht werden.
    Als nunmehr "normaler" Darlehnsvertrag im Sinne von § 488 BGB kann unter den dort genannten Modalitäten der Vertrag von beiden Parteien gekündigt werden.

    Für eine Kulanzentscheidung ist vorliegend ebenso wenig Raum wie für die Annahme eines Verstoßes der Beschwerdegegnerin gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, da der Bausparer und so auch der Beschwerdeführer nicht davon ausgehen konnte, hier einen allgemeinen Sparvertrag abzuschließen mit der Besonderheit, dass ein Kündigungsrecht der Beschwerdegegnerin ausgeschlossen sei. Der Zweck des Bausparvertrages liegt in der
    Förderung des Wohnungsbaus und nicht in der Erlangung von Zinsvorteilen, die über dem Marktniveau liegen.

    Die Beschwerde ist daher als unbegründet zurückzuweisen."


    :sad:

  19. Avatar von pelikan
    pelikan ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,
    den vorgenannten Schiedspruch kann ich inhaltlich nachvollziehen. Allerdings stellen sich mir einige zusätzliche Verständnisfragen.

    Auch ich habe einen Bausparvertrag in der Hochzinszeit mit rückwirkender Bonusverzinsung bei Verzicht auf das Bauspardarlehen abgeschlossen.
    Dieser Vertrag wurde von mir nicht über die Bausparsumme hinaus angespart, allerdings würde er wohl spätestens im nächsten Jahr durch die Bonusverzinsung, die ja erst rückwirkend bei Verzicht auf das Darlehen und Annahme der Zuteilung wirksam wird und mir auch in wirklicher genauer Höhe erst dann bekannt wird, die Bausparsumme übersteigen.

    Da der Vertrag schon eine geraume Zeit zuteilungsreif ist, werde ich andauernd penetrant von Vertretern der Bausparkasse kontaktiert, wobei mit Teil- und Falschinformationen versucht wird, mich zum Ausstieg aus diesem Vertrag zu bewegen. Die mildeste Form zuletzt war die frohe Botschaft, dass mir eine hohe Bonuszahlung zustehe und ich daher doch schleunigst die Zuteilung annehmen solle, um noch vor Weihnachten an zusätzliches Geld zu kommen.

    Mir stellen stellen sich in dem geschilderten Zusammenhang folgende Fragen:

    1. Kommt eine Überzahlung des Bausparvertrags im Sinne des Schiedspruchs nur durch eigene Sparleistungen und die Basisverzinsung, die mir ja transparent gutgeschrieben wird, zustande? Oder kann eine solche Überzahlung auch durch die fiktive Anrechnung der rückwirkend bei Zuteilung erreichbaren Zinserträge zustande kommen.
    2. Wenn ja: Beinhaltet diese fiktive Überzahlung automatisch eine Nichtverzinsung bei Basis- und Bonuszins oder bedarf es in jedem Fall einer Willenserklärung (Kündigung) der Vertragspartner.
    3. Wirkt sich eine Kündung durch die Bausparkasse auf den vertraglich vereinbarten rückwirkenden Bonuszins negativ aus?

    Letztlich stellt also als Fazit aus diesen Fragen die Kernfrage, ob man als Kunde unabhängig von Überzahlung in Form welcher Art in Ruhe ohne irgendwelche Nachteile befürchten zu müssen abwarten kann, bis die Bausparkasse den Vertrag kündigt.

    Vielen Dank für schon mal für eventuelle Antworten
    pelikan

  20. Avatar von Harzer
    Harzer

    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Vorab herzlichen Dank an alle Beteiligten - insbesondere Prediger - für ihre Beiträge.
    Auch ich als Mitarbeiter der Sparkassenorganisation bin von der Kündigung meines Vertrages durch die LBS Nord betroffen, welche ich als nicht unterschriebene Mitteilung eines LBS Service-Team in Hannover erhalten habe.
    Da in diesem Formschreiben weder einen konkreten Grund für die Kündigung noch ein Hinweis auf AGB od. BGB genannt wird und außerdem nicht rechtsverbindlich unterzeichnet ist stellt sich die Frage ob die Kündigung überhaupt rechtswirksam ist.
    Ich werde die Unterlagen einem Anwalt vorlegen, mals sehen was der dazu sagt.

  21. Avatar von ekke
    ekke ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Ich habe ein identisches Schreiben erhalten.
    Nicht unterzeichnet und lediglich mit verkürztem Briefkopf, d.h. ohne Ansprechpartner etc.

    Bitte halte uns darüber auf dem Laufenden, ob eine derartiges Kündigungsschreiben überhaupt rechtswirksam ist. Vielen Dank.

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