LBS kündigt Vertrag ...

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  1. Avatar von brunosah
    brunosah ist offline
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    Standard LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo Zusammen,

    letzte Woche bekam ich von der LBS einen Brief, in der mir die "... Möglichkeit der Zuteilungsanahme ..." an Herz gelegt wird. Als Anlage wurde eine Blatt "Annahme der Zuteilung" mitgeschickt.

    Hier kurz die Daten zum Vertrag: LBS Vario 3, abgeschlossen 1997 über die Bausparsumme 20.000 DM bzw. jetzt 11.000 €. Eingezahlt sind schon 11.784 €

    Weiter heißt es im Schreiben: "Senden Sie bitte die beigefügt Erklärung bis 30. Juni 2010 ausgefüllt an uns zurück. Ihr Bausparguthaben wird dann zum gewünschten Termin auf Ihr Girokonto überwiesen. Liegt uns Ende Juni keine entsprechende Erklärung vor, werden wir Ihren Bausparvertrag ordentlich kündigen."

    Das möchte ich eigentlich nicht. Das Geld brauche ich gerade auch nicht. Eventuell in 3-4 Jahren um eine Wohnung zu kaufen.

    Meine Frage:
    - Kann ich den Vertrag verlängern? Eventuell mit Erhöhung der Bausparsumme auf 20.000 €? Denn die Verzinsung ist richtig gut. ca 4%
    - Kann die Bausparkasse den Vertrag so kündigen?

    Fall jemand einen guten Tipp hat ... immer her damit

    Viele Grüße,

    Bruno

  2. Avatar von gast7
    gast7 ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    es handelt sich um die LBS Landesbausparkasse Baden-Württenberg,obelix.

    Wenn dies so ist, können Sie diesen Vertrag weiter laufen lassen. Bitte der LBS eine schriftliche Nachricht zukommen lassen ("Ich verzichte vorläufig auf die Zuteilung und Auszahlungen und der Vertrag soll weiter bestehen bleiben.")

    ich werde deinen rat befolgen,und der LBS mitteilen das der vertrag weiter bestehen bleiben soll.vermutlich werde dann, die LBS die Kündigung schriftlich anbieten, wie Bankkaufmann mir geantwortet hat.
    ich besitze eine private rechtsschutzversicherung bei DA Direkt.
    weiss jemand ob sie für solche fälle,rechtsschutz gewährt?

    mfg gast7

  3. Avatar von obelix
    obelix ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Zitat Zitat von obelix
    Nach meinem Verständnis haben Sie diesen Vertrag vor zehn Jahren, also ca. 2004/2005 abgeschlossen und er wird jetzt (1.3. oder 1.4.2015) zugeteilt. Der Guthabenstand beträgt ca. 51% der Bausparsumme.
    stimmen - zumindest ungefähr - diese Annahmen von mir?


    Wenn ja, kann ich mir den Text der Bausparkasse nicht erklären ("ihr lbs-bausparvertrag hat das sparziel erreicht. seit mehr als 10 jahren ist ihr lbs-bausparvertrag zuteilungsreif oder zugeteilt."). Macht keinen Sinn. Wenn der Vertrag vor zehn Jahren abgeschlossen wurde, kann er unmöglich seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif oder zugeteilt sein. Irgendetwas stimmt da nicht.

    Klären Sie doch zuerst, wann der Vertrag zugeteilt wird oder (erstmalig) war. Das genaue Abschlussdatum müsste in der Annahmeurkunde und meistens auch in den jährlichen Kontoauszügen zu finden sein. Für das Zuteilungsdatum genügt ein Anruf.

  4. Avatar von Gerold
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Nachdem die Landesbausparkassen zum Jahresende ihre Altkunden „herausgeworfen“ haben scheint es, dass die Bausparkassen Recht behalten.
    Ob sie Recht haben, steht nach Meinung der Verbraucherschutzverbände und div. Fachanwälte (für Bank und Kapitalmarktrecht) auf einem anderen Blatt.
    Sie alle raten dazu sich zu wehren!
    Aber- und damit haben die Bausparkassen vermutlich spekuliert, geht keiner der Betroffenen das Risiko einer Klage ein. Das Kosten / Nutzen Risiko ist einfach nicht gegeben (einfaches Rechenexempel)
    Es sei eine Rechtschutzversicherung würde das Risiko übernehmen; oder ein Anwalt wäre betroffen)
    Die Konsequenzen aus dem Verhalten der Bausparkassen (Banken) muss jeder selbst ziehen.
    Vermutlich spekulieren die Bausparkassen auch hier auf das fehlende Langzeitgedächtnis ihrer „Kunden“

  5. Avatar von PeterPanne
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,
    darf eine Bausparkasse den Bausprvertrag in jedem Fall kündigen, wenn die Bausparsumme bereits überscrhitten ist? Auch wenn dies in den AGB nicht explizit als Kündigungsgrund aufgeführt ist?
    Danke!

  6. Avatar von Gerold
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    lt. OLG Stuttgart (9 U 151/11 Stand 2011) wird die Kündigung vollständig angesparter Bausparverträge für rechtswirksam erachtet, jedoch gleichzeitig deutlich gemacht, "dass ein Bausparvertrag solange unkündbar ist, wie die Auszahlung des Tilgungsdarlehens möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen planmäßigen Sparleistungen erfüllt"
    Hieraus kann man schließen,dass Kunden von Bausparkassen gute Chancen haben, sich im Einzelfall erfolgreich gegen die Kündigung ihrer Bausparkasse zu wehren.
    Nur wie bereits geschrieben: ein Risiko bleibt.
    Wer ist bereit es einzugehen
    Gerold

  7. Avatar von ducnici
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Geld von gekündigtem BSV nehmen und Gold kaufen...

    ist wesentlich mobiler...heutzutage weiß man nie...

  8. Avatar von Texis
    Texis ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Zitat Zitat von Finanzfranke
    "Kündigung Ihres Bausparvertrages
    Bausparvertrag Nr. 1234567/007 über 7.654,32 EUR

    Sehr geehrter Herr Finanzfranke,

    - Warum lese ich in der Zeitung von alten Verträgen, die zum Mai 2015 beendet werden? Mich schmeißen sie doch Monate eher raus?
    Dies liegt daran, dass die aktuellen Kündigungen auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gestützt werden und dieser sieht eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vor. Ihre Kündigung wurde von der Bausparkasse auf § 488 Abs. 3 BGB gestützt, der nur 3 Monate als Kündigungsfrist vorsieht.

  9. Avatar von Bausparfuchs15
    Bausparfuchs15 ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Um beurteilen zu können, ob der § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf gekündigte LBS Bausparverträge anwendbar ist, muss man zunächst prüfen, ob diese Bausparverträge als Darlehen "mit gebundenem Sollzinssatz" oder als Darlehen "mit veränderlichem Zinssatz" eingestuft werden. Hierbei müssen die ABBs der LBS, die eine Klausel zum Wechsel der Tarifvariante enthalten, berücksichtigt werden. Die Regelungen im Tarif "Vario" lauten:
    • § 3 ABB: "Der Bausparer kann die gewählte Variante durch schriftliche Mitteilung … wechseln. Jeder weiterer Wechsel bedarf der Zustimmung der Bausparkasse."
    • § 6 ABB: "Wählt der Bausparer eine andere Variante, ändert sich die Gesamtverzinsung." (Hinweis: Bei einem Wechsel der Tarifvariante von "Variante 2" auf "Variante 3" erhöht sich die Gesamtverzinsung von 3% auf 4%. Bei einem Wechsel der Tarifvariante von "Variante 2" auf "Variante 1" verringert sich die Gesamtverzinsung von 3% auf 2,5%)

    Der Bausparer kann die Tarifvariante also einmalig wechseln, ohne dass die Bausparkasse zustimmen muss. Ein Grund für den Wechsel der Tarifvariante muss nicht angegeben werden. Der Bausparer hat daher ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht im Sinne des § 315 BGB. Der Wechsel der Tarifvariante und der Gesamtverzinsung ist zudem jederzeit möglich. Der bei Vertragsschluss festgelegte Zinssatz wurde für keinen bestimmten (Anfangs-) Zeitraum vereinbart. Die Tarifvariante und die Gesamtverzinsung können bereits am Tag nach dem Vertragsabschluss vom Bausparer gewechselt werden. Vorrausetzung für Einstufung als Darlehen mit "veränderlichem Zinssatz" ist natürlich, das die Tarifvariante noch nicht gewechselt wurde und die Bausparkasse somit dem Wechsel nicht zustimmen muss. Es lässt sich also schlussfolgern, dass es sich bei den LBS Bausparverträgen vor einem Wechsel der Tarifvariante um ein Darlehen mit einem jederzeit veränderlichen Zinssatz i.S. des § 489 Abs. 2 BGB handelt.

    Nach dem erstmaligen Wechsel muss die Bausparkasse einem weiteren Wechsel der Tarifvariante zustimmen. Ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Bausparers besteht somit nicht mehr. Der Bausparer kann zwar weiterhin jederzeit einen Wechsel der Tarifvariante beantragen, die Bausparkasse muss diesem Wechsel aber nicht zustimmen. Die Bausparkasse kann somit einen Wechsel der Gesamtverzinsung verhindern. Somit fehlt es auch an der jederzeitigen Veränderlichkeit des Zinssatzes i.S. des § 489 Abs. 2 BGB. Es lässt sich also schlussfolgern, dass es sich bei den LBS Bausparverträgen nach einem erstmaligen Wechsel der Tarifvariante um ein Darlehen mit einem gebundenen Sollzinssatz i.S. des § 489 Abs. 5 BGB handelt, für die eine Kündigung nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB ggf. möglich ist.

    Am 24.04.2015 wurde ein Rechtsauslegung in der "Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht" (kurz: WuB) veröffentlicht, die diesen obigen Sachverhalt mit dem gleichen Ergebnis beinhaltet. Der Artikel bezieht sich auf LBS Bausparverträge, ist aber auch auf die ABBs andere Bausparkassen anwendbar. Der Artikel enthält auch eine Begründung, warum die Bausparkasse nicht nach § 489 Abs. 2 BGB kündigen kann. Auch die zwei Gerichtsentscheidungen sind in dem Artikel enthalten:

    a) LG Frankfurt am Main · Urteil vom 22. Februar 2013 · Az. 2-21 O 69/12
    "Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin auf die zehnjährige Kündigungsfrist des § 489 I Nr. 2 BGB. Danach kann der Darlehensnehmer einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz erst nach Ablauf von 10 Jahren nach dem vollständigen Empfang kündigen. Diese Vorschrift ist auf die Kündigung des streitgegenständlichen Bausparguthabens weder direkt noch analog anwendbar. Gemeint sind mit § 489 I BGB nur Darlehen, bei denen die Sollzinsbindung für einen begrenzten Zeitraum vereinbart ist, binnen dessen das Darlehen nicht ordentlich kündbar ist (Palandt/Weidenkaff, 72. Aufl., § 489 Rn. 3). Um einen solchen Vertrag handelt es sich hier nicht. Der Bausparvertrag sieht während der Ansparphase keine Zinsbindung für einen begrenzten Zeitraum vor. Nach § 3a ABB kann der Bausparer (= Darlehensgeber) die Tarifvariante jederzeit wechseln. Es handelt sich um ein Darlehen im Sinne des § 488 III S. 1 BGB, für dessen Rückzahlung ein konkreter Zeitpunkt nicht bestimmt ist."

    b) OLG Frankfurt am Main · Beschluss vom 2. September 2013 · Az. 19 U 106/13
    "Der Bausparvertrag stellt auch kein Darlehen nach § 489 BGB dar. Hier ist der Berufungsvortrag bereits widersprüchlich. Die Berufung führt selber aus, dass eine einseitige Tarifwechselmöglichkeit des Bausparers nach §§ 3, 3a ABB gegeben ist. Damit ist jedoch für das Darlehen kein gebundener Sollzinssatz vereinbart, wie es § 489 Abs. 5 BGB erfordert."

    Die Zeitschrift WuB ist eine sehr angesehene juristische Fachzeitschrift. Die Entscheidungsauslegungen aus der WuB werden häufig bei Gerichtsentscheidungen als Hilfe für Urteilsbegründungen verwendet. Der Einzelartikel "Zur Frage der Wirksamkeit der Kündigung von Bausparverträgen" kann für ca. 8 Euro heruntergeladen werden. Hierzu muss man auf der Seite www wmrecht de/?ansicht=wub_online unter WM-Fundstelle den Begriff "WM 2015, 181" eingeben, dann den Artikel auswählen und per Paypal bezahlen.

    Der Artikel in der Zeitschrift "Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht" wurde von Rechtsanwalt Tilman Schultheiß geschrieben. Er hat an der Universität Leipzig Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht studiert und ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Reinhard Welter.

    Ombudsmann der Öffentlichen Banken ist seit 1. September 2003 Klaus Wangard. Sein Stellvertreter ist Prof. Dr. Reinhard Welter (!!! siehe oben !!!!), Universität Leipzig, Juristenfakultät, und Leiter des Instituts für Deutsches und Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht an der Universität Leipzig.

  10. Avatar von Bausparfuchs15
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Zum Urteil des LG Mainz:
    Die LBS Rheinland Pfalz hat mit der Klägerin aus dem Urteil des LG Mainz (Az. 5 O 1/14) eine Übereinkunft getroffen, die Stillschweigen beinhaltet. Rückfragen zum dem Verfahren können daher nicht mehr gestellt bzw. beantwortet werden. Mit der Übereinkunft hat die LBS eine Revision des Urteils vor dem OLG Koblenz verhindert. Das Urteil des LG Mainz wurde nach der Einstellung des Revisionsverfahren, d.h. nachdem die Übereinkunft getroffen wurde, rechtskräftig. Aufgrund des Bankgeheimisses, des Datenschutzes, der anwaltschaftlichen Schweigepflicht und der oben beschriebenen Übereinkunft mit Stillweigen ist die Weitergabe von Vertragsdetails aus dem Urteil an die Bausparer und auch an die Bausparkassen nicht möglich. Es kann daher nicht behaupten, dass das Urteil des LG Mainz auch auf andere Bausparverträge angewendet werden kann.

  11. Avatar von Bausparfuchs15
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    In der juristischen "Zeitschrift für Wirtschaftsrecht" (ZIP 20/2015) vom 15.05.2015 wurde ein ausführlicher Artikel zu den Kündigungen von Bausparverträgen veröffentlicht. In dem Artikel wird aus juristischer Sicht begründet, warum Bausparverträge nicht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gekündigt werden können. Der Artikel ist für sämtliche Bausparverträge bzw. Bausparkassen relevant.

    In dem Artikel wird festgestellt, dass ein vollständiger Empfang der Darlehensvaluta nicht durch das Erreichen der Zuteilungsgrenze, sondern nur durch das Erreichen der Bausparsumme erzielt werden kann. Zudem wird die Argumentation der Scala Urteile auch auf Bausparverträge angewendet: "Die Vorstellung, einer Bausparkasse durch ein zwingendes Kündigungsrecht zu „Waffengleichheit“ im Verhältnis zum Bausparer verhelfen zu wollen, erscheint wenig sachgerecht. Ein solches Ergebnis widerspricht dem Geist des Gesetzes und war sicher nicht beabsichtigt. Die Vorschrift §489 BGB ist deshalb dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass die von ihr vorgesehenen zwingenden Kündigungsrechte jedenfalls dann nicht zu Gunsten von Kreditinstituten eingreifen, die sich (ausnahmsweise) in der Darlehensnehmerrolle befinden, wenn auf der anderen Seite ein Verbraucher steht."

    Den Artikel kann man für ca. 9 Euro im Internet herunterladen: zip-online.de/aktuelles_heft.html (Christoph Andreas Weber, "Die Kündigung unrentabel gewordener Bauspar- und Ratensparverträge", ZIP 2015, 961). Der Autor Christoph Andreas Weber ist Dr. iur., Akad. Rat a.Z. und Habilitand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht (Prof. Dr. Mathias Habersack) der LMU, München. Prof. Dr. Habersack ist Mitglied der ständigen Deputation des Deutschen Juristentags, des Fachkollegiums Rechtswissenschaft der Deutschen Forschungsgemeinschaft, des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht im Stifterverband für die deutsche Wissenschaft, des Vorstands der Vereinigung für Gesellschaftsrecht und des Vorstands der Bankrechtlichen Vereinigung.

  12. Avatar von Gerold
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,

    Die LBS hat ja vor einiger Zeit angekündigt, dass die Bausparverträge die, obwohl noch nicht zu 100 % angespart, aber bereits 10 Jahre Zuteilungsreif sind, mit einer bestimmten Frist gekündigt werden. Sie sollen, falls kein Überweisungskonto bekannt gegeben wird, auf ein zinsloses Konto gebucht werden.
    Ich persönlich habe das bis zum Schluss hinausgezögert, in der Hoffnung dass jemand gegen die LBS klagt.(was aber bislang offenbar nicht der Fall war)
    Weiß jemand, der in derselben Situation ist, ob die LBS noch einmal in einem gesonderten Schreiben auf diese Tatsache hinweist, oder diese Umbuchung einfach ohne eine weitere Information vornimmt?

    Gerold

  13. Avatar von Betroffener2015
    Betroffener2015

    Standard Kündigung Bausparverträge durch LBS

    Die LBS Baden Württemberg hat meine im Jahr 1991 und 1994 im Tarif Classic zu den Allgemeinen Bedingungen Stand Mai 1990 abgeschlossenen Bausparverträge im März 2015 gem. § 489 Abs.1 Nr.2 BGB zum 30.09.2015 gekündigt.

    Der Kündigung wurde meinerseits widersprochen und die Fortführung der Verträge zu den bisherigen Bedingungen gefordert. Dies wurde von der LBS abgelehnt. Eine daraufhin von mir bei der zuständigen Schlichtungsstelle eingereichte Beschwerde blieb erfolglos, da der Schlichter sinngemäß mitteilen ließ, er könne für mich nicht tätig werden.

    Aus dem vorgenannten Grund habe ich nunmehr eine auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt.

  14. Avatar von Bausparchaos
    Bausparchaos ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo Gerold,
    die LBS Hessen-Thüringen hat mir ein Briefchen (Einwurfeinschreiben) mit der nochmaligen Aufforderung zur Kontodatenmitteilung (Auszahlungsauftrag) geschickt und in dem zugehörigen Schreiben auf das zinslose Parkkonto hingewiesen.
    Derzeit kann ich bzw. mein Arbeitgeber auch wirklich nichts mehr auf den Vertrag einzahlen.
    Der Hit ist eigentlich, dass trotz laufendem Ombudsmannverfahren beim VÖB die LBS einfach den Status Quo des Vertrags geändert hat.

    So lange das Ombudsmannverfahren läuft werde ich mich nicht bei der LBS melden.

    Grüße
    Bausparchaos

  15. Avatar von Gerold
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,

    Ich habe heute ein Schreiben bekommen, dass das Geld auf ein zinsloses Zwischenkonto umgebucht wurde und nach einer bestimmten Frist per Verrechnungsscheck
    zugeschickt wird.

    Ich überlege jetzt mein weiteres Vorgehen:

    Variante 1:
    Den Einspruch noch einmal formulieren, (gemäß Vorlage der Verbraucherschutzverbände) die Bankdaten bekanntgeben (auf keinen Fall das mitgeschickte Formular verwenden, denn das würde u.U. bedeuten, dass man die Kündigung akzeptiert)
    Darauf hingewiesen, dass ich das Geld bis zur endgültigen rechtliche Klärung auf ein Tagesgeldkonto angelegt wird und mir ein Recht auf Schadenersatzanspruch für entgangene Zinsen im Falle eines höchstrichterlichen Urteils zugunsten der Bausparer vorbehalten.
    (So verliert man wenigstens nicht alle Zinsen)

    Mir ist noch nicht ganz klar, ob bei diesem Vorgehen eine Akzeptanz der Kündigung seitens der Bausparkasse konstruiert werden kann

    Variante 2:
    Rückantwort an die LBS, dass ich das Geld bis zu einer „höchstrichterlichen Entscheidung“ auf diesen „Zwischenkonto“ liegen lassen werde. Die Annahme eines Schecks werde ich verweigern, bzw. diesen nicht einlösen (zurückschicken?)
    Ich behalte mir ein Recht auf Schadenersatzanspruch für entgangene Zinsen,
    im Falle eines Urteils zugunsten der Bausparer vor.

    Wie gesagt, ich bin noch am überlegen

    Gruß Gerold

  16. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,

    irgendwann ist halt mal ein Vertrag fertig. Auf jeden Fall beim erreichen der Bausparsumme. Die 10J nach der ersten Zuteilung sind grenzwürdig, aber auch hier ist auf Grund der aktuellen Zinssituation irgendwann das Ende erreicht.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Gerichte dies verneinen werden und damit das Kollektiv begrenzen. Noch gibt es ja immer noch 3,26% auf das Guthaben im Markt. Warum rumstreiten?

  17. Avatar von Gerold
    Gerold ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,

    ist die vereinbarte Bausparsumme erreicht ist eindeutig Schluss; keine Frage, aber
    das sollte sich zwischenzeitlich herumgesprochen haben.
    Hier geht es aber um Verträge die auf Bezug von $ 489 BGB gekündigt wurden
    Das ist strittig! (siehe entsprechende Blogs, Literatur usw.)
    Es bleibt nichts anderes übrig, als auf ein „höchstrichterliches Urteil“ warten (was dauern kann)
    Bis dahin sollte man sich entsprechend positionieren, falls doch einmal ein Verbraucherfreundliches Urteil gesprochen wird.

    Persönliche Anmerkung:
    Konstruktive Beiträge würden im Gegensatz zu „Verkaufs Werbung“ Sinn machen.

    Gruß Gerold

  18. Avatar von Gerold
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Kündigungen von Bausparverträgen nach § 489

    Das Landgericht Karlsruhe erklärt die Kündigung eines seit 2002 zuteilungsreifen Bausparvertrages (aber noch nicht voll angespart) für unwirksam.
    Die Bausparkasse (hier Badenia) habe kein Recht zur Kündigung gehabt, heißt es in dem Urteil (Az. 7 O 126/15 vom 09.10.2015)

  19. Avatar von eugh
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Ich zitiere einmal aus meinem eigenen Beitrag #6819 im Forum:
    Im Prospekt der Bankrechts-/Kreditsrechts-Tage in Heidelberg am 26./27.10.2015 stehen sehr interessante Themen und auch gleich noch ein paar Urteile:

    09.00 – 11.00 Uhr
    Dr. Jürgen Ellenberger,
    Vorsitzender Richter des für Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenats am Bundesgerichtshof

    Aktuelle Rechtsfragen im Kreditrecht
    ...

    • Ordentliche Kündigung gem. § 488 Abs. III BGB eines vollbesparten Bausparvertrages wirksam?
      • So z. B. LG Heilbronn Urteil v. 07.02.2014
      • Vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 14.10.2011; OLG Stuttgart, Beschluss v. 13.07.2011, OLG Celle, Beschluss v. 19.01.2010; LG Heilbronn, Urteil v. 23.07.2013; AG Reutlingen, Urteil v. 15.01.2014



    • Kündigung von Bausparverträgen nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB 10 Jahre nach Zuteilungsreife? LG Mainz, Urteil v. 28.07.2014, Az. 5 O 1/14, WM 2015, 181

  20. Avatar von Gerold
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Die einen Gerichte entscheiden pro“, die anderen „contra“
    Hier legt offenbar jedes Gericht das „Recht“ anders aus
    Letztendlich wird der BGH das letzte Wort haben müssen, falls jemand den Weg geht
    (gehen kann)

    Die AZ der anderen Urteile wären noch interessant, um die Texte leichter aufzuspüren und nachzulesen)

  21. Avatar von Jackie78
    Jackie78 ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo zusammen,

    mein alter Bausparvertrag der LBS aus dem Jah 1996 wurde jetzt auch mit Frist von 6 Monaten gekündigt, gibt es inzwischen neue Urteile? Ich habe einen "VARIO 3", der zu ca. 75% bespart ist, und brauche das Geld gerade nicht. Hat schon jemand erfolgreich bei der LBS Widerpsruch eingelegt, der auch angenommen wurde, oder bleibt nur der Klageweg?

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